Pflegebedürftigkeit
Krankheit ? Eine Behinderung? Oder altersbedingter Verlust der Selbstständigkeit?
Um mit der Pflegebedürftigkeit nicht allein zu sein und sie besser bewältigen zu können, gibt es im Rahmen der Sozialversicherung einen eigenen Zweig: die Pflegeversicherung.
Sie übernimmt die Kosten für die notwendige Hilfe und Pflege für alle Betroffenen.
Alles, was ich wissen sollte
- Definitionen, die man kennen sollte
- Meine Vorgänge
- Hilfen in Form von Sach- oder Geldleistungen
- Die Auszahlung von Geldleistungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Definitionen, die Sie kennen sollten
Ich gelte als pflegebedürftig, wenn ich aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die Aktivitäten des täglichen Lebens regelmäßig die Hilfe einer dritten Person benötige.
Die Aktivitäten des täglichen Lebens :
- HYGIENE = Ich benötige Hilfe bei der Aufrechterhaltung meiner Körperhygiene.
- TOILETTENGANG = Ich benötige Hilfe beim Aufsuchen der Toilette (oder andere Form der Abfuhr von Abfallstoffen aus dem Körper).
- ERNÄHRUNG = Ich benötige Hilfe beim Essen, Trinken oder bei der Ernährung über eine Sonde (enterale Ernährung).
- AN-/AUSKLEIDEN = Ich benötige Hilfe beim An- und Ausziehen.
- MOBILITÄT = Ich benötige Hilfe, wenn ich meine Position ändere, mich bewege oder die Wohnung betrete/ verlasse.
Achtung, die Hilfe muss für mindestens dreieinhalb Stunden pro Woche erforderlich sein und die Pflegebedürftigkeit muss aller Wahrscheinlichkeit nach länger als sechs Monate andauern oder irreversibel sein.
Keine Panik... Im Falle eines erheblichen und regelmäßigen Bedarfs, der von der Bewertungs-und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung (Administration d'évaluation et de contrôle-AEC) festgestellt wird, können Wohnraumanpassungen, technische Hilfen und die damit verbundene Ausbildung ungeachtet des Mindestbedarfs von 3,5 Stunden pro Woche gewährt werden, wenn die Krankheit oder Beeinträchtigung aller Wahrscheinlichkeit nach länger als sechs Monate andauert oder irreversibel ist.
Welche Vorgänge muss ich durchführen?
Ich glaube, dass ich berechtigt bin, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten?
Das ist ganz einfach. Gemeinsam mit meinem Arzt bereite ich meinen Antrag für die Nationale Gesundheitskasse (CNS) vor. Mein Antrag muss enthalten:
- Ein auszufüllendes Formular, das online verfügbar ist (von der betreffenden Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter), und
- Einen medizinischen Bericht (R20), der vom behandelnden Arzt auszufüllen ist. Der medizinische Bericht (R20) ist kostenlos: mein Arzt wird direkt von der Pflegeversicherung bezahlt.
Beachten Sie, dass das gleiche Formular auch für einen Antrag auf Überprüfung/Neubewertung verwendet werden kann.
Wie wird die Entscheidung getroffen?
Um die Art und den Umfang der Leistungen festzulegen, auf die ich potenziell Anspruch habe, muss mein Pflegebedürftigkeit bewertet werden.
Die Begutachtung wird von einer Gesundheitsfachkraft der Bewertungs-und Kontrollbehörde (AEC) nach Vereinbarung eines Termins durchgeführt.
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Ich kann im Rahmen der Pflegeversicherung Leistungen (materielle und/oder finanzielle Unterstützungen) erhalten, die nach Begutachtung durch die Bewertungs-und Kontrollbehörde gewährt werden können.
Die Sachleistungen
→ Hierbei handelt es sich zum einen um Sachleistungen. Dies ist in der Regel eine Hilfe, die von einem Dienstleister oder Gesundheitsfachmann geleistet wird, wie :
- ein Pflegedienst
- ein Pflegeheim
- ein integriertes Zentrum für ältere Menschen
- ein teilstationäres Zentrum
Diese Fachleute und Einrichtungen, die mir „in natura“ helfen, verrechnen ihre Leistungen direkt mit der CNS. Ich muss also nichts vorstrecken!
Interessant: Technische Hilfen und Wohnraumanpassungen sind Sachleistungen.
Die Geldleistungen
Es gibt auch Geldleistungen.
Es handelt sich um eine Hilfe, die ich von einer dritten Person, der sogenannten „Pflegeperson“, erhalte. Die Pflegeperson wird von der Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) der Pflegeversicherung identifiziert und bewertet. Die Geldleistungen werden monatlich auf mein Konto überwiesen und ich bezahle meine Pflegeperson.
Wann werden mir die Geldleistungen der Pflegeversicherung ausgezahlt?
In der folgenden Tabelle sind die Daten aufgeführt, an denen die Geldleistungen für das Jahr 2025 ausgezahlt werden.
Ab dem Datum der Auszahlung kann es 3-4 Tage dauern, bis der Betrag ausgezahlt wird.
Monat | Liquidation |
---|---|
Januar | 13.01.2025 |
Februar | 17.02.2025 |
März | 17.03.2025 |
April | 14.04.2025 |
Mai | 19.05.2025 |
Juni | 16.06.2025 |
Juli | 14.07.2025 |
August |
18.08.2025 |
September | 15.09.2025 |
Oktober | 13.10.2025 |
November | 17.11.2025 |
Dezember | 15.12.2025 |
Für Fragen zu den Geldleistungen der Pflegeversicherung :
Département Assurance Dépendance
Service Liquidation
E-mail: adespeces.cns@secu.lu
Tél.: 27 57 – 4455
Ich bin Empfänger von Palliativpflege. Habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
... JA!
Im Einzelnen ... Hier sind Ihre Rechte.
Die Kostenübernahmebescheinigung „Palliativpflege“ verleiht automatisch Zugang zu den meisten Leistungen der Pflegeversicherung.
Als Empfänger einer Kostenübernahmebescheinigung für Palliativpflege bin ich nicht verpflichtet, einen Leistungsantrag bei der Pflegeversicherung einzureichen oder einen medizinischen Bericht R20 meines Arztes vorzulegen. Außerdem werde ich nicht von der AEC bewertet.
1. Leistungserbringer für Hilfe und Pflege bei den Aktivitäten des täglichen Lebens
Ich kann einen Leistungserbringer für die Aktivitäten des täglichen Lebens, einschließlich Hygiene, Ernährung, Mobilität, Bekleidung und Toilettengang, beantragen. Wenn ich zu Hause bin, kann ich auch Einzelbetreuung, Aktivitäten zur Förderung der Unabhängigkeit und Unterstützung bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. In einer Einrichtung habe ich Zugang zu Aktivitäten zur Unterstützung der Unabhängigkeit und zu begleitenden Aktivitäten. Ein großer Vorteil ist, dass ich die Kosten für diese Leistungen nicht vorstrecken muss, da sie direkt vom Leistungserbringer mit der CNS verrechnet werden.
2. Inkontinenzmaterial
Die Kosten für Inkontinenzmaterial werden in der Einrichtung automatisch übernommen, wenn dies erforderlich ist.
Um jedoch die Pauschale für Inkontinenzmaterial im Rahmen der häuslichen Pflege zu erhalten, muss ich ein Rezept vorlegen, um die Kostenübernahme zu aktivieren.
Das Rezept kann per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: assurancedependance@secu.lu.
3. Technische Hilfsmittel
Ich kann auch die technischen Hilfsmittel in Anspruch nehmen, die in Anhang 2 des Règlement grand-ducal décembre 2017 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006: Liste des aides techniques prises en charge par l'assurance dépendance pour les personnes bénéficiaires de soins palliatifs aufgeführt sind .
Ich oder ein Familienmitglied kann mit einem ärztlichen Rezept direkt beim Service moyens des accessoires (SMA) in 20-22, rue Geespelt in L-3378 Livange vorstellig werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass mein Leistungserbringer eine E-Mail an die folgende Adresse schickt: assurancedependance@secu.lu. Er sollte das benötigte Material sowie meine Angaben zu Gewicht und Größe angeben, damit er besser auf meine Bedürfnisse eingehen kann.
4. Wohnraumanpassung
Als Empfänger einer Kostenübernahmebescheinigung für Palliativpflege habe ich leider keinen Zugang zu Leistungen zur Wohnraumanpassung.
5. Geldleistung
Wenn ich bereits Empfänger der Pflegeversicherung bin und eine Geldleistung erhalte, wird diese Geldleistung weitergeführt, wenn ich Empfänger einer Kostenübernahmebescheinigung für Palliativpflege werde.
Wie werde ich über die Entscheidung der CNS informiert?
Eine Empfangsbestätigung wird mir nach Eingang eines vollständigen Antrags (Antragsformular und medizinischer Bericht R20) zugesandt.
In einem zweiten Schritt... Die CNS antwortet mir je nach Fall und Antrag.
1. Leistungen in Form von Hilfe und Pflege
Die Entscheidung über die Leistungen für Hilfe und Pflege, zusammen mit der Zusammenfassung der Kostenübernahme der pflegebedürftigen Person, wird der pflegebedürftigen Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter per Einschreiben zugesandt.
2. Wohnraumanpassung
Ein Informationsschreiben für eine Wohnraumanpassung wird von einem Auftragsformular begleitet, das vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter auszufüllen und an die Nationale Gesundheitskasse (CNS) - Abteilung Pflegeversicherung - zurückzusenden ist.
3. Technische Hilfsmittel
Ein technisches Hilfsmittel, das zuvor von der Bewertungs-und Kontrollbehörde genehmigt wurde, wird zur Verfügung gestellt :
- im Mietmodus durch die Pflegeversicherung bei einem Lieferanten und der pflegebedürftigen Person zur Verfügung gestellt.
- im Erwerbsmodus (durch die Pflegeversicherung gekauft) zugunsten der pflegebedürftigen Person.
Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
... JA! Gegen jede Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Den Ablehnungsbescheiden wird eine Kopie der Stellungnahme der Bewertungs-und Kontrollbehörde beigefügt, auf die sich die Nationale Gesundheitskasse (CNS) - Abteilung Pflegeversicherung stützt.
Bei Uneinigkeit kann ich innerhalb von 40 Tagen und per Einschreiben nach Zustellung der Entscheidung der Pflegeversicherung beim Verwaltungsrat Einspruch einlegen.
An diese Adresse: Caisse nationale de santé, Conseil d'administration, L-2978 Luxembourg
Und wenn ich im Ausland wohne, habe ich dann Anspruch auf die Pflegeversicherung?
Wenn ich im Ausland wohne und glaube, dass ich Anspruch auf die Pflegeversicherung habe, kann ich einen Antrag stellen für :
- Geldleistungen (Hilfe durch eine dritte Person, genannt „Pflegeperson“) ;
- Sachleistungen (technische Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen, Hilfe durch einen Leistungserbringer im Gesundheitswesen).
Geldleistungen
Geldleistungen werden von dem Land gezahlt, in dem ich versichert bin und Beiträge zahle (gegen die Risiken Krankheit und Pflegebedürftigkeit). Diese Leistungen können in ein anderes EU-Land exportiert werden.
Leistungen in Form von Sachleistungen
Sachleistungen werden von meinem Wohnsitzland und gemäß den in diesem Land geltenden Bestimmungen erbracht. Das bedeutet, dass alle technischen Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen oder Hilfe durch einen Pflegeleistungserbringer bei der Krankenkasse in meinem Wohnsitzland beantragt werden müssen.
Beispiel
Ich bin Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich, Mitglied der Krankenversicherung in Luxemburg und als pflegebedürftig anerkannt:
- Geldleistungen: Luxemburg übernimmt die Geldleistungen.
- Sachleistungen: Für die Übernahme der Sachleistungen muss ich mich an meine Krankenkasse in Frankreich wenden.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Leistungen kann je nach Wohnsituation und/oder Versicherungssituation unterschiedlich sein.
Kontaktieren Sie uns
Zum letzten Mal aktualisiert am