Versicherungsschutz im Ausland

In dieser Rubrik informiert mich die CNS über meine Rechte und die Formalitäten, die ich erfüllen muss, wenn ich aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder zu Studienzwecken ins Ausland gehe:

  • Modalitäten der Kostenübernahme und Formalitäten, die je nach meinem Zielland zu erledigen sind;
  • Wie melde ich eine Arbeitsunfähigkeit aus dem Ausland ;
  • Leistungen, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen oder nicht erstattet werden;
  • Modalitäten der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im Ausland.

Ich finde auch nützliche Informationen über meinen Krankenversicherungsschutz als Pensionär, wenn ich im Ausland wohne.

Für Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erfahre ich, wie ich die nächstgelegene Nationale Kontaktstelle finden kann und welche Aufgaben sie hat.

Mein Zugang zur Gesundheitsversorgung im Ausland

Die Modalitäten des Zugangs zur Gesundheitsversorgung und der Kostenübernahme variieren je nachdem, ob es sich um nicht geplante (=notwendige) oder geplante Behandlungen handelt.

  • Die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts erforderliche medizinische Versorgung ist definiert als Gesundheitsversorgung, die nicht bis zur Rückkehr in mein Heimatland aufgeschoben werden kann, ohne dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtern würde.
  • Geplante medizinische Versorgung im Ausland ist eine Gesundheitsversorgung, die im Voraus geplant werden kann und keine sofortige Handlung erfordert.

Mein Versicherungsschutz im Ausland entsprechend meiner Situation

Kontaktstellen grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

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