Gesundheitswesen: Wer tut was

Als Versicherter in Luxemburg ist es wichtig zu verstehen, wie das System der Sozialversicherung funktioniert, und zu wissen, an wen ich mich je nach Bedarf wenden kann.

Dieser Leitfaden hilft mir, mich zwischen den verschiedenen Institutionen und Behörden zurechtzufinden, damit ich meine Vorgänge im Bereich Gesundheit und Sozialversicherung besser bewältigen kann.

Die Sozialversicherung in Luxemburg

Die Sozialversicherung in Luxemburg ist in verschiedene Zweige gegliedert, die jeweils bestimmten Institutionen zugeordnet sind, die die verschiedenen sozialen Risiken verwalten. Zu diesen Risiken gehören Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Invalidität, Alter und Familienlasten.
Dank dieses Systems genieße ich einen umfassenden Schutz, der mich mein ganzes Leben lang begleitet und mir so eine bedarfsgerechte Unterstützung sichert.
Im Folgenden konsultiere ich die verschiedenen Themen und die für meine Fragen zuständigen Institutionen.

Zuständige Einrichtungen

Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé)

Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) verwaltet die Krankenversicherung für Arbeitnehmer des Privatsektors und für Staatsarbeiter.

Ich wende mich an sie, um: die Kosten für meine Gesundheitsversorgung erstattet zu bekommen, eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, eine spezielle Versorgung zu erhalten, internationale Formulare zu erhalten, meine persönlichen Informationen zu aktualisieren oder Dokumente wie die Sozialversicherungskarte zu erhalten.

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Mutualité des employeurs („Mutualität der Arbeitgeber“)

Die Mutualité des employeurs (MDE) spielt eine wesentliche Rolle im Rahmen der Krankenversicherung in Luxemburg, indem sie den Arbeitgebern einen Teil der Löhne erstattet, die während bestimmter Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung über die Lohnfortzahlung weitergezahlt werden.

Darüber hinaus haben Selbständige die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei der Mutualité abzuschließen, um auch während der Karenzzeit, d. h. der Zeit, in der der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für einen Arbeitnehmer fortzahlt, eine Kostenübernahme zu erhalten.

Auf diese Weise sorgt die MDE für finanziellen Schutz sowohl für Arbeitgeber als auch für Selbstständige, indem sie die Verwaltung der Löhne und Gehälter im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erleichtert.

Ich bin Selbständiger und möchte Informationen über die Bedingungen für den Abschluss einer freiwilligen Versicherung, die Erstattung der Löhne bei Arbeitsunfähigkeit oder die Vorgänge im Bedarfsfall (Versicherung, Arbeitsunfähigkeit, allgemeine Fragen) erhalten, dann wende ich mich an die Mutualité des employeurs.

Um mehr über die Mutualität zu erfahren, klicke ich hier

Der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale, CMSS)

Der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherung ist eine von der CNS getrennte staatliche Verwaltung, die dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit unterstellt ist.

Ihre Aufgabe ist es, den Gesundheitszustand der Versicherten zu beurteilen und medizinische Stellungnahmen für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung durch verschiedene Einrichtungen abzugeben, insbesondere durch die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS), aber auch durch die Nationale Pensionsversicherungsanstalt (Caisse national d'assurance pension, CNAP) oder die Unfallversicherung (Association d'assurance accident, AAA). Durch diese Beurteilung stellt der CMSS sicher, dass die Leistungen gerechtfertigt sind und den geltenden Normen entsprechen.

CMFEC, CMFEP UND EMCFL

Die Krankenkasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten (CMFEC), die Krankenkasse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (CMFEP) und die Krankenkasse der nationalen Eisenbahngesellschaft (EMCFL) verwalten die Krankenversicherung der Bediensteten des öffentlichen Dienstes und gleichgestellter Bediensteter, mit Ausnahme der Staatsarbeiter, die der CNS angeschlossen sind.

Um meine zuständige Kasse zu kontaktieren, wähle nachstehend die entsprechende Kasse aus.

Die CNS, Verwaltung der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist einer der Zweige der Sozialversicherung. Sie deckt die Kosten für Pflegekräfte und Pflegeleistungen, die für pflegebedürftige Personen erforderlich sind.

Die Verwaltung dieser Pflegeversicherung erfolgt durch die Nationale Gesundheitskasse, die für alle Verwaltungsaufgaben zuständig ist, insbesondere für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge, die Mitteilung der Entscheidungen und die Auszahlung der Leistungen.

Bei Fragen zur Beantragung von Pflegekräften, zu den verfügbaren Leistungsarten oder zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen wende ich mich an die CNS.

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AEC: Bewertungs-und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung

Die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) ist dafür zuständig, Entscheidungen über die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung zu treffen , indem sie die Bedürfnisse der Versicherten beurteilt und die Qualität der erbrachten Leistungen sicherstellt. Sie spielt auch eine Rolle als Berater und Sachverständiger, insbesondere durch die Durchführung von Kontrollen vor Ort.

Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (Caisse nationale d'assurance pension)

Ich bin durch das allgemeine Pensionsversicherungssystem in Luxemburg abgesichert, es sei denn, ich bin Angestellter des öffentlichen Dienstes. Wenn ich Arbeitnehmer des Privatsektors oder Selbständiger in Luxemburg bin, ist die Nationalen Pensionsversicherungsanstalt (CNAP) die Stelle, die sich mit meinen Fragen zur Pensionsversicherung befasst.

Die Hauptaufgabe der CNAP besteht darin, mir Pensionsleistungen zu gewähren im Falle von :

  • Alter
  • Invalidität
  • Hinterbliebenenversorgung

Wenn ich Fragen zur Alterspension, zur vorzeitigen Alterspension, zur Invalidenpension oder zur Hinterbliebenenpension habe, ist die CNAP mein erster Ansprechpartner.

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Unfallversicherung (Association d'assurance accident, AAA)

Die Unfallversicherung (AAA) ist für die Prävention und Entschädigung von Arbeits-/Wegeunfällen und Berufskrankheiten zuständig.

Im Falle eines Unfalls an meinem Arbeitsplatz oder auf dem Weg zwischen meinem Wohnort und meinem Arbeitsplatz meldet mein Arbeitgeber den Unfall über das entsprechende Formular an die AAA.

Ich kann mich an die AAA wenden, wenn ich Fragen zu folgenden Themen habe:

  • Einem Arbeits-/ Wegeunfall oder einer Berufskrankheit.
  • Die Rente nach einem Unfall
  • Die Formulare E123/DA1 (zur Bescheinigung meines Anspruchs auf Pflegeleistungen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit).

Die CNS verwaltet auch die Auszahlung bestimmter Leistungen der Gesundheitsversorgung im Auftrag der Unfallversicherung.

Um mehr über die AAA zu erfahren, klicke ich hier

Zukunftskasse (Caisse pour l’avenir des enfants, CAE)

Ich arbeite in Luxemburg und benötige Informationen über :

  • Den Elternurlaub
  • Die Familienzulagen
  • Die Geburtszulagen (Blaues Büchlein - vorgeburtliche, Geburts- und nachgeburtliche Zulage).
  • Ausserschulische Kinderbetreuung (Chèque-service accueil, CSA).

Die Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants, CAE) ist die Einrichtung, an die Sie sich wenden müssen.

Sie ist für die Verwaltung und Auszahlung der Familienleistungen und der Geldleistung für den Elternurlaub sowie für die Beantragung der Mitgliedschaft im „chèque-service accueil (CSA)“ für Nichtansässige zuständig.

Achtung! Gebietsansässige müssen den Antrag auf Mitgliedschaft im CSA bei ihrer Wohngemeinde stellen.

Um mehr über CAE zu erfahren klicke ich hier

Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS)

Die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale, CCSS) ist für die Anmeldung der Versicherten und die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge in Luxemburg zuständig. Sie verwaltet auch die Datenerhebung und -verarbeitung für die verschiedenen Einrichtungen der Sozialversicherung des Landes.

Als Versicherter, egal ob ich Arbeitnehmer oder Selbständiger bin, ist der CCSS der richtige Ansprechpartner für alle Fragen zu :

  • An-/Abmeldung bei der luxemburgischen Sozialversicherung.
  • Eintragung einer Ersteinstellung oder eines Arbeitsplatzwechsels
  • Beitrittserklärung oder Austritt aus dem System der luxemburgischen Sozialversicherung.
  • Erstellung der nationalen Identifikationsnummer (13 Ziffern).
  • Pflichtversicherung (für Personen, die eine bezahlte Berufstätigkeit ausüben) oder freiwillige Versicherung.
  • Erhebung der Beiträge

Ich kann mich auch an den CCSS wenden, um bestimmte Dokumente zu bestellen, wie z. B.:

  • Mitgliedsbescheinigung (mit Angaben zu den verschiedenen Mitgliedszeiten).
  • Einkommensnachweis (Details zu den gemeldeten Einkommen für einen bestimmten Zeitraum).
  • Zusammenfassung von Kontoauszügen (einschließlich Zahlungen, Beiträge, Zinsen und Rückerstattungen).
  • Meine Sozialversicherungskarte
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (für Selbstständige)
Um mehr über den CCSS zu erfahren, klicke ich hier.

Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM)

Die ADEM fördert die Beschäftigung in Luxemburg. Sie kümmert sich um die Registrierung von Arbeitssuchenden, die Gewährung von Arbeitslosengeld, die Unterstützung bei der Arbeitssuche und die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen. Sie organisiert auch die Berufsberatung, die Ausbildung und die Berufliche Wiedereingliederung von Personen, deren Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist.

Ich wende mich an die ADEM, wenn ich Fragen zu folgenden Punkten habe:

  • Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Das Formular U1
  • Berufliche Wiedereingliederung und die gemischte Kommission
  • Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer (Satz, Verfahren usw.)
Um mehr über ADEM zu erfahren, klicke ich hier

Nationaler Solidaritätsfonds (Fonds national de solidaité, FNS)

Das Einkommen zur sozialen Eingliederung (Revenu d'inclusion sociale, REVIS) soll Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützen und allen Personen, die die Bedingungen erfüllen, einen grundlegenden Lebensstandard garantieren.

Der Nationale Solidaritätsfonds ist für die Verwaltung des REVIS zuständig, einschließlich der Bearbeitung von Anträgen, der Entscheidungsfindung und der Auszahlung von Leistungen.

Neben dem FNS sind noch zwei weitere Akteure in den Prozess involviert:

  • Das Nationale Amt für soziale Eingliederung (Office national d’inclusion sociale, ONIS), das die Begünstigten betreut und Stabilisierungs- oder Aktivierungsmaßnahmen einleitet.
  • Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi, ADEM), die für die Betreuung der Leistungsempfänger und die Organisation von Beschäftigungsmaßnahmen zuständig ist.

Wenn ich Fragen zu REVIS habe, kann ich mich mit meinem Antrag an den FNS wenden und die erforderliche Unterstützung erhalten.

Ich klicke hier, um mehr über REVIS zu erfahren.

Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines, ITM)

Die Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM), die dem Arbeitsministerium unterstellt ist, überwacht die Einhaltung der Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Arbeitnehmer in Luxemburg. Sie kontrolliert die Anwendung der Arbeitsgesetze, bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern rechtliche und technische Beratung an und schreitet bei sozialen Konflikten oder Verstößen ein.

Ich kann mich an die ITM wenden, wenn ich Fragen habe zu :

  • Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
  • Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, gesetzlicher Urlaub und Beendigung/Kündigung des Arbeitsvertrags.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze
  • Arbeitskonflikte oder Verletzungen der Rechte von Arbeitnehmern
  • Sicherheit in bestimmten Betrieben oder klassifizierten Anlagen.

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