Impfung

Alles, was ich wissen sollte

Welche Bedingungen muss ich für die Kostenübernahme der Impfung gegen die saisonale Grippe erfüllen?

Die Kostenübernahme für die Impfung gegen die saisonale Grippe wird vollständig (100 %) übernommen, wenn :

  • Ich im laufenden Jahr mindestens 65 Jahre alt bin ,

Oder wenn, Sonderfall, der auf der ärztlichen Verschreibung zu begründen ist:

  • Ich schwanger bin ;
  • Ich eine chronische Erkrankung der Lunge, des Herzens, der Nieren oder des Stoffwechsels habe;
  • ich eine angeborene oder durch Krankheit oder medikamentöse Behandlung erworbene Immunsuppression habe;
  • ich an einer Autoimmun-, neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung leide, bei der ein hohes Risiko für eine Aspirationspneumonie besteht ;
  • ich eine Hämoglobinopathie habe;
  • ich jünger als 18 Jahre alt bin und meine Krankheit eine chronische Behandlung mit Acetylsalicylsäure (Aspirin) erfordert.

Achtung! Die Kostenübernahme erfolgt nur für Impfstoffe, die in der Positivliste (unter dem Code ATCJ07BB02) aufgeführt sind.

Welche Bedingungen muss ich für die Kostenübernahme der Pneumokokken-Impfung erfüllen?

Der Impfstoff soll eine invasive Pneumokokkeninfektion verhindern, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren, die insbesondere zu Krankheiten und vorzeitiger Sterblichkeit führen können. Die Liste derjenigen, für die eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung in Frage kommt, wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (Conseil supérieur des maladies infectieuses (CSMI)) erstellt.

Die Kostenübernahme für meine Impfung gegen invasive Pneumokokkeninfektionen wird vollständig (100 %) übernommen, wenn :

  • Ich zwischen 65 und 85 Jahre alt und gesund bin,
  • oder ich ein erhöhtes Risiko habe, eine Pneumokokkeninfektion zu entwickeln, weil :
    • ich an einer chronischen Lungen-, Nieren- oder Herzerkrankung leide ;
    • ich Raucher bin ;
    • Ich eine ethylische Person mit oder ohne Zirrhose bin ;
    • Ich einen Meningealbruch habe ;
    • Ich ein Cochlea-Implantat trage.

Oder ich immunsupprimiert bin aufgrund von :

  • Einer angeborenen fehlenden Milz ;
  • Einer Splenektomie oder einer funktionellen Asplenie ;
  • Sichelzellenanämie oder eine andere Hämoglobulinopathie ;
  • Einer angeborenen Immunschwäche ;
  • Einer Neoplasie ;
  • Einer Organtransplantation ;
  • einer HIV-Infektion ;
  • Einer immunsuppressiven Behandlung.

Wie wird meine Impfung durchgeführt?

Die Impfstoffe werden mir von der Apotheke meiner Wahl in Luxemburg gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung ausgehändigt.

Bei Erwachsenen erfordert die Impfung eine doppelte Injektion eines Konjugatimpfstoffs (Prevenar-13) und eines Polysaccharidimpfstoffs (Pneumovax-23) im Abstand von 8 Wochen.

Eine Auffrischung des Polysaccharidimpfstoffs Pneumovax-23 wird alle 5 Jahre empfohlen. Eine Auffrischung des Konjugatimpfstoffs Prevenar-13 ist nicht erforderlich.

Wie kann ich mich gegen das Humane Papillomavirus (HPV) impfen lassen?

Die HUMANEN PAPILLOMAVIREN (HPV) gehören zu einer Virusfamilie mit über 200 Varianten, von denen mindestens 12 Krebs verursachen können. Die häufigsten Infektionen, die durch Haut-zu-Haut-Kontakt, insbesondere im Intimbereich, übertragen werden, sind die durch HPV verursachten. Die meisten Männer und Frauen werden im Laufe ihres Lebens mit diesem Virus in Kontakt kommen.

Die Impfungen werden von Ärzten bis zum 21. Geburtstag und darüber hinaus je nach Risikofaktoren kostenlos angeboten.

Mehr darüber erfahren

Ich rufe alle relevanten Informationen über das Impfprogramm gegen das Human Papilloma Virus (HPV) auf der Website des Gesundheitsministeriums ab.

Ich schaue mir das Faltblatt „HUMANES PAPILLOMAVIRUS (HPV) : Sich impfen lassen bedeutet, alle Chancen auf seiner Seite zu haben “ an. Ich schaue mir die Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden die Kosten für diese Impfungen übernommen, wenn ich mir die Impfstoffe im Ausland besorge?

Nein.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn diese Leistungen im Großherzogtum Luxemburg erbracht werden.

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