Impfung

Alles, was ich wissen sollte

Welche Bedingungen muss ich für die Kostenübernahme der Impfung gegen die saisonale Grippe erfüllen?

Die Kostenübernahme für die Impfung gegen die saisonale Grippe wird vollständig (100 %) übernommen, wenn :

  • Ich im laufenden Jahr mindestens 65 Jahre alt bin ,

Oder wenn, Sonderfall, der auf der ärztlichen Verschreibung zu begründen ist:

  • Ich schwanger bin ;
  • Ich eine chronische Erkrankung der Lunge, des Herzens, der Nieren oder des Stoffwechsels habe;
  • ich eine angeborene oder durch Krankheit oder medikamentöse Behandlung erworbene Immunsuppression habe;
  • ich an einer Autoimmun-, neurologischen oder neuromuskulären Erkrankung leide, bei der ein hohes Risiko für eine Aspirationspneumonie besteht ;
  • ich eine Hämoglobinopathie habe;
  • ich jünger als 18 Jahre alt bin und meine Krankheit eine chronische Behandlung mit Acetylsalicylsäure (Aspirin) erfordert.

Achtung! Die Kostenübernahme erfolgt nur für Impfstoffe, die in der Positivliste (unter dem Code ATCJ07BB02) aufgeführt sind.

Welche Bedingungen muss ich für die Kostenübernahme der Pneumokokken-Impfung erfüllen?

Der Impfstoff soll eine invasive Pneumokokkeninfektion verhindern, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren, die insbesondere zu Krankheiten und vorzeitiger Sterblichkeit führen können. Die Liste derjenigen, für die eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung in Frage kommt, wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (Conseil supérieur des maladies infectieuses (CSMI)) erstellt.

Die Kostenübernahme für meine Impfung gegen invasive Pneumokokkeninfektionen wird vollständig (100 %) übernommen, wenn :

  • Ich zwischen 65 und 85 Jahre alt und gesund bin,
  • oder ich ein erhöhtes Risiko habe, eine Pneumokokkeninfektion zu entwickeln, weil :
    • ich an einer chronischen Lungen-, Nieren- oder Herzerkrankung leide ;
    • ich Raucher bin ;
    • Ich eine ethylische Person mit oder ohne Zirrhose bin ;
    • Ich einen Meningealbruch habe ;
    • Ich ein Cochlea-Implantat trage.

Oder ich immunsupprimiert bin aufgrund von :

  • Einer angeborenen fehlenden Milz ;
  • Einer Splenektomie oder einer funktionellen Asplenie ;
  • Sichelzellenanämie oder eine andere Hämoglobulinopathie ;
  • Einer angeborenen Immunschwäche ;
  • Einer Neoplasie ;
  • Einer Organtransplantation ;
  • einer HIV-Infektion ;
  • Einer immunsuppressiven Behandlung.

Wie wird meine Impfung durchgeführt?

Die Impfstoffe werden mir von der Apotheke meiner Wahl in Luxemburg gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung ausgehändigt.

Bei Erwachsenen erfordert die Impfung eine doppelte Injektion eines Konjugatimpfstoffs (Prevenar-13) und eines Polysaccharidimpfstoffs (Pneumovax-23) im Abstand von 8 Wochen.

Eine Auffrischung des Polysaccharidimpfstoffs Pneumovax-23 wird alle 5 Jahre empfohlen. Eine Auffrischung des Konjugatimpfstoffs Prevenar-13 ist nicht erforderlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden die Kosten für diese beiden Impfungen übernommen, wenn ich mir die Impfstoffe im Ausland besorge?

Nein.

Die Kostenübernahme für die saisonale Grippeimpfung und die Impfung gegen invasive Pneumokokkeninfektionen ist nur möglich, wenn diese Leistungen im Großherzogtum Luxemburg erbracht werden.

Wie sieht das Impfprogramm und der Impfkalender in Luxemburg aus?

In Luxemburg werden alle Impfungen, die im Impfkalender aufgeführt sind, vom Staat übernommen (im Rahmen der allgemeinen Impfung und der Impfung für bestimmte Zielgruppen).

Die Impfstoffe werden direkt von der Gesundheitsbehörde gekauft, die sie dann auf Basis eines Bestellsystems auf Anfrage an die Ärzte verteilt. Als Patient muss ich mich lediglich zur Verabreichung des Impfstoffs an meinen Arzt (oder zur Apotheke für den Covid-19-Impfstoff) wenden und die Kosten für die Konsultation bezahlen.

Wenn ich mit einem Rezept meines Arztes für einen der im Impfkalender aufgeführten Impfstoffe in die Apotheke gehe, kann mir die Kosten nicht erstattet werden.

Quelle: Kostenübernahme für Impfstoffe in Luxemburg auf sante.lu

Sind Impfungen für Reisen abgedeckt?

Nein.

Impfungen für Reisen werden nicht vom Staat übernommen.

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