Adress-/Statusänderung
Das Leben besteht aus Veränderungen, sei es ein Umzug, eine Veränderung der familiären Situation oder ein einschneidendes Ereignis wie ein Todesfall.
Um die Richtigkeit meiner Mitgliedschaft und die ordnungsgemäße Bearbeitung meiner Ansprüche zu gewährleisten, ist es wichtig, die Nationale Gesundheitskasse (CNS) über jede Änderung meiner Situation zu informieren.
Auf dieser Seite finde ich die wichtigsten Informationen darüber, wann, wie und in welchen Fällen ich der CNS eine Adressänderung oder eine Änderung meiner Situation melden muss.
Kurzfassung
Ich wohne im Großherzogtum Luxemburg und ziehe um oder meine familiäre Situation ändert sich → Ich muss keine Formalitäten bei der CNS erledigen.
Ich bin nicht ansässig... Ich muss der CNS Folgendes melden:
- meine Adressänderung
- jede Änderung meiner familiären Situation
Gute Nachricht: Die Formalitäten auf MyGuichet.lu können online rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erledigt werden!
Alles, was ich wissen sollte
Ich klicke auf den Tab, der mich interessiert, um mehr zu erfahren.
- Ich ziehe um
- Ich melde die Geburt eines Kindes
- Ich melde meine im Ausland geschlossene Partnerschaft
- Ich melde eine Heirat/Scheidung
- Ich melde einen Sterbefall
- Ich bin Einwohner
- Ich bin Nicht-Einwohner
Ich bin Einwohner und ziehe um
Als Einwohner Luxemburgs muss ich meine Adressänderung nicht bei der CNS melden.
Die Gemeinde trägt die Änderung in das Nationalen Register der natürlichen Personen (RNPP) ein, auf das sich die CNS stützt. Ich muss also keine zusätzlichen Schritte unternehmen.
Ich kann also ganz beruhigt sein.
Ich bin kein Einwohner und ziehe um
Ich bringe meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer mit und beantrage die Eintragung meiner neuen Adresse in das nationale Register für natürliche Personen (RNPP).
Gut zu wissen
Ich muss mich nicht mit einem LuxTrust-Produkt authentifizieren, um den Vorgang über MyGuichet.lu durchzuführen.
Am Ende des Vorgangs werden folgende Dokumente im PDF-Format von mir verlangt:
- eine Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses
- eine Wohnsitzbescheinigung
- Ich bin Einwohner
- Ich bin Nicht-Einwohner
Geburt eines in Luxemburg wohnhaften Kindes
Wenn ich in Luxemburg wohnhaft bin und mein Kind in Luxemburg geboren wurde, melde ich die Geburt bei der Gemeinde des Geburtsortes.
Die Gemeinde trägt mein Kind dann in das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP) ein und beantragt die Erstellung einer 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer.
Da die Daten der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) auf denen des RNPP basieren, wird mein Kind nach dieser Registrierung automatisch in das System der CNS aufgenommen.
In diesem Fall muss ich grundsätzlich keine weiteren Schritte unternehmen und keine Geburtsurkunde einsenden.
In der Regel erfolgt die Mitversicherung meines Kindes automatisch, ohne dass ich etwas unternehmen muss.
Eine Sozialversicherungskarte mit der nationalen Identifikationsnummer wird an die für mein Kind angegebene Adresse geschickt.
In seltenen Fällen (z. B. bei Fehlern oder Versäumnissen bei der Registrierung durch die Gemeinde) kann sich der Versand der Karte verzögern.
Wenn ich die Sozialversicherungskarte nicht innerhalb von etwa 3 bis 4 Wochen nach der Geburt erhalten habe, wende ich mich an die CNS, um zu überprüfen, ob die Daten meines Kindes vollständig und korrekt registriert sind.
Weitere Informationen zur Versicherung meiner Familienangehörigen und zu den verschiedenen möglichen Situationen finde ich auf der Seite „Versicherung von Familienmitgliedern”.
Geburt eines im Ausland geborenen oder wohnhaften Kindes
Ich habe drei Möglichkeiten, meine Erklärung abzugeben:
- Ich rufe den Vorgang auf MyGuichet.lu auf: Antrag auf Aktualisierung der Wohnadresse oder des Familienstandes.
- Ich sende meinen Antrag per Post an folgende Adresse
Caisse nationale de santé
Service Coassurance et signalétique
L—2980 Luxemburg
- Ich sende meinen Antrag per E-Mail an: actes.cns@secu.lu
Wichtig: Ich vergesse den Nachweis nicht!
Ich füge meinem Antrag auf Änderung des Familienstands die Geburtsurkunde meines Kindes bei. Andere Dokumente (z. B. ein Auszug aus dem Familienbuch) werden nicht akzeptiert.
Weitere Informationen zur Versicherung meiner Familienangehörigen und zu den verschiedenen möglichen Situationen finde ich auf der Seite „Versicherung von Familienmitgliedern”.
Partner, die eine Partnerschaft im Ausland registriert haben, können auf Wunsch und nach Eintragung in das Zivilregister ihre Beziehung in Luxemburg offiziell machen, indem sie einen Antrag bei der luxemburgischen Generalstaatsanwaltschaft stellen, damit ihre Partnerschaft in das Zivilregister eingetragen wird. Durch diese Eintragung wird diese Partnerschaft einer luxemburgischen Partnerschaft gleichgestellt.
Weitere Informationen: Eine im Ausland geschlossene Partnerschaft in Luxemburg registrieren lassen
- Ich bin Einwohner
- Ich bin Nicht-Einwohner
Anmeldung einer Eheschließung oder Scheidung für einen Einwohner
Wenn ich heirate oder mich scheiden lasse und in Luxemburg wohnhaft bin, melde ich das Ereignis bei meiner Wohnsitzgemeinde.
Die Gemeinde trägt die Änderung anschließend in das Nationale Register für natürliche Personen (RNPP) ein.
Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) wird in der Regel automatisch über diese Eintragung informiert. Ich muss keine weiteren Schritte unternehmen.
Heirat und Mitversicherung
Die Mitversicherung eines Ehepartners erfolgt niemals automatisch. Wenn ich möchte, dass mein Ehepartner mitversichert ist, muss ich dies ausdrücklich bei der CNS beantragen. Weitere Informationen zur Versicherung von Familienangehörigen finden Sie auf der Seite „Versicherung von Familienmitgliedern”.
Scheidung
Nach einer Scheidung in Luxemburg wird die CNS in der Regel über das RNPP über die Änderung der Situation informiert, nachdem die Scheidung von der Wohnsitzgemeinde registriert wurde. Eine Erklärung meinerseits ist in der Regel nicht erforderlich.
Allerdings muss ich mich bei folgenden Änderungen an die CNS wenden:
- um eine eventuelle Mitversicherung eines Ehepartners oder Lebenspartners aufzulösen,
- um die Mitversicherung der Kinder zu ändern,
- um das Konto für Erstattungen zu ändern.
Ich muss diese Schritte selbst durchführen, um Probleme bei zukünftigen Erstattungen zu vermeiden.
Überprüfung meiner Daten nach einer Heirat oder Scheidung
Ich achte darauf, dass meine persönlichen Daten und die meiner Angehörigen bei der CNS auf dem neuesten Stand sind.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Bankdaten, da ein falsches Bankkonto zu Problemen bei der Erstattung führen kann. Die CNS wird beispielsweise nicht über die Schließung eines Bankkontos informiert. Ich kann meine Bankdaten hier aktualisieren.
Wenn ich Zweifel hinsichtlich des Status meiner Akte habe, kann ich eine E-Mail senden oder die CNS anrufen, um zu überprüfen, ob alles korrekt ist.
Anmeldung einer Eheschließung oder Scheidung für Nichtansässige
Wenn ich heirate oder mich scheiden lasse und nicht in Luxemburg wohnhaft bin, muss ich der CNS die erforderlichen Nachweise vorlegen, damit meine Eheschließung oder Scheidung registriert werden kann.
- Bei einer Eheschließung: die Heiratsurkunde
- Bei einer Scheidung: die Heiratsurkunde mit Scheidungsurkunde
Möglichkeiten der Meldung
Ich habe drei Möglichkeiten, meine Meldung vorzunehmen:
- Vorgehensweise MyGuichet.lu: Ich klicke hier, um zur Vorgehensweise auf MyGuichet.lu zu gelangen: Antrag auf Aktualisierung der Wohnadresse oder des Familienstandes.
- Postversand: Ich sende meinen Antrag an folgende Postanschrift:
Caisse nationale de santé
Service Coassurance et signalétique
L—2980 Luxemburg
- E-Mail: Ich sende meinen Antrag per E-Mail an: actes.cns@secu.lu
Mitversicherung und Konten
- Für Nichtansässige fällt die Mitversicherung in die Zuständigkeit des Wohnsitzlandes.
- Grundsätzlich erhält die CNS die Informationen über die Krankenkasse des Wohnsitzlandes. Wenn ich keine Bestätigung erhalte oder sich die Klärung der Situation verzögert, setze ich mich mit der CNS in Verbindung, um zu überprüfen, ob meine Unterlagen vollständig sind.
- Ich achte darauf, dass die Bankverbindung korrekt ist, damit die Erstattungen nicht auf ein falsches Konto überwiesen werden. Bei Änderungen führe ich den entsprechenden Vorgang bei der CNS über meinen privaten Bereich auf MyGuichet.lu durch.
Überprüfung meiner Daten
- Ich stelle sicher, dass meine persönlichen Daten und die meiner Angehörigen korrekt sind.
- Wenn ich Zweifel hinsichtlich des Status meiner Akte habe, kann ich eine E-Mail senden oder die CNS anrufen, um zu überprüfen, ob alles korrekt ist.
- Todesfall eines Einwohners
- Todesfall eines Nicht-Einwohners
Meldung bei der zuständigen Gemeinde
Der Tod einer Person mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg wird in der Regel nach der Meldung des Todesfalls automatisch von der zuständigen Gemeinde im Nationalen Personenregister (RNPP) eingetragen.
Was sich nach einem Todesfall ändert
Für mitversicherte Familienmitglieder ist es wichtig zu wissen, dass die Mitversicherung mit dem Tod des Hauptversicherten automatisch endet.
Sie wird nicht automatisch fortgesetzt:
- weder für den überlebenden Ehepartner
- noch für die mitversicherten Kinder
Die Versicherungssituation der Familienmitglieder muss daher neu bewertet werden.
Maßnahmen, die mitversicherte Familienangehörige ergreifen müssen, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten
Bis zur Prüfung einer möglichen Hinterbliebenenpension durch die Caisse nationale d’assurance pension (CNAP) oder die zuständige ausländische Pensionskasse können Übergangsmaßnahmen erforderlich sein, um eine Unterbrechung der Ansprüche zu vermeiden.
Diese Schritte müssen aktiv eingeleitet werden, insbesondere:
- für den überlebenden Ehepartner, wenn er keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht und keine eigene Pension bezieht;
- für Kinder (unter 18 Jahren oder bis zum Alter von 27 Jahren, wenn sie studieren), wenn der verstorbene Versicherte ihr Hauptversicherter war
Mitgliedschaft und Erstattungen für Kinder
Nach einem Todesfall kann sich die Mitgliedschaft der Kinder ändern, insbesondere wenn eine Hinterbliebenenpension (Waisenpension) gewährt wird.
In diesem Fall sind die Kinder persönlich versichert und nicht mehr über den überlebenden Elternteil mitversichert.
Dies kann Auswirkungen auf die Erstattung der vom Elternteil vorgestreckten Kosten haben.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Versicherung von Familienmitgliedern”.
Bankverbindung: wichtiger Hinweis
Die CNS wird nicht automatisch über die Schließung eines Bankkontos nach einem Todesfall informiert.
Es ist daher wichtig, die Bankverbindung des überlebenden Leistungsempfängers (überlebender Ehepartner oder Kind) zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Andernfalls können Rückerstattungen auf ein geschlossenes Konto überwiesen werden.
Um Ihre Bankverbindung zu aktualisieren, finden Sie das Formular hier.
Weitere Informationen zum Beerdigungskostenzuschuss oder zu den als Familienangehöriger zu erledigenden Formalitäten finden Sie auf der Seite Sterbefall und Beerdigungskosten.
Warum muss ein Todesfall gemeldet werden?
Der Tod einer Person muss gemeldet werden, damit die Informationen in den Datenbanken der CNS aktualisiert werden können.
Durch diese Meldung lassen sich folgende Probleme vermeiden:
- Fehler bei der Mitgliedschaft
- Falsche Erstattungen
- Probleme bei der Auszahlung eines möglichen Bestattungskostenzuschusses
Der CNS vorzulegende Unterlagen
Zur Meldung des Todes einer nicht ansässigen Person ist eine Sterbeurkunde erforderlich. Andere Dokumente können für diese Meldung nicht akzeptiert werden.
Eine korrekte Meldung verhindert Fehler bei der Mitgliedschaft und Probleme bei der Auszahlung des Bestattungskostenzuschusses. Die CNS muss überprüfen können, ob die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Zuschusses erfüllt sind.
Weitere Informationen zum Bestattungskostenzuschuss und den Schritten, die Sie als Familienangehöriger unternehmen müssen, finden Sie auf der Seite Sterbefall und Bestattungskosten.
Bankverbindung: wichtiger Hinweis
Die CNS wird nicht automatisch über die Schließung eines Bankkontos nach einem Todesfall informiert.
Es ist daher wichtig, die Bankverbindung des überlebenden Leistungsempfängers (überlebender Ehepartner oder Kind) zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Andernfalls können Rückerstattungen auf ein geschlossenes Konto überwiesen werden.
Um die Bankverbindung zu aktualisieren, finden Sie das Formular hier.
Kontaktieren Sie uns
Zum letzten Mal aktualisiert am