Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird modernisiert und elektronisch!

Schluss mit Papierkram: Versenden Sie sie sicher in digitaler Form und sparen Sie Zeit und Nerven.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Alles, was ich wissen muss

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird auf ein elektronisches Format umgestellt. Wenn mein Arzt in Luxemburg technisch dazu in der Lage ist, kann ich meine Krankmeldung elektronisch an die CNS und meinen Arbeitgeber übermitteln.

Nachstehend finde ich die erforderlichen Schritte und wichtigen Informationen zur Verwendung der elektronischen AU-Bescheinigung.

Alle Schritte, um die digitale Übermittlung zu nutzen

Wie nutze ich das elektronische System?

  1. Ich nutze meinen privaten Bereich auf MyGuichet.lu: Wenn ich noch keinen privaten Bereich habe, erstelle ich ihn auf MyGuichet.lu.
  2. Ich erhalte eine Benachrichtigung: Sobald mein Arzt eine elektronische AU-Bescheinigung erstellt, erhalte ich eine Empfangsbestätigung in meinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu.
  3. Ich rufe das Zertifikat ab: Ich melde mich in meinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu an und rufe meine Bescheinigung ab.
  4. Ich übermittle die AU-Bescheinigung: Ich übermittle die Bescheinigung an die CNS und meinen Arbeitgeber.

Übermittlung an die CNS

Es gibt zwei Übermittlungsmöglichkeiten:

  • Automatische Übermittlung: Jede elektronische AU-Bescheinigung wird direkt an die CNS übermittelt. Ich habe jedoch eine kurze Frist, um die Übermittlung vor ihrer Bearbeitung zu stornieren.
  • Manuelle Übermittlung: Ich bestätige die Übermittlung jeder elektronischen AU-Bescheinigung selbst in meinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu.

In beiden Fällen erhalte ich von der CNS eine Empfangsbestätigung.

Übermittlung an den Arbeitgeber

Ich kann meine Krankmeldung elektronisch oder per Post/persönlich an meinen Arbeitgeber übermitteln.

  • Elektronisch über MyGuichet.lu (wenn mein Arbeitgeber über einen beruflichen Bereich verfügt). Ich erhalte dann eine Übermittlungsbestätigung, sobald die AU-Bescheinigung an meinen Arbeitgeber gesendet wurde, sowie eine Lesebestätigung, sobald mein Arbeitgeber die Bescheinigung heruntergeladen hat.
  • Per Post oder durch persönliche Übergabe. Ich kann den Arzt bitten, die Bescheinigung auszudrucken, oder ich kann Teil 2 selbst in meinem privaten MyGuichet.lu-Bereich ausdrucken.

Das Tutorial

Wie sehen die einzelnen Schritte konkret aus?

Über meinen privaten Bereich auf MyGuichet.lu kann ich meine AU-Bescheinigungen übermitteln:

  • an die CNS
  • an meinen Arbeitgeber (sofern dieser seinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu für den Empfang von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nutzt)

Die CNS hat ein interaktives Tutorial erstellt, das mich Schritt für Schritt durch den Versand meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über MyGuichet.lu führt. Ich kann es in meinem eigenen Tempo durchgehen, indem ich auf die Schaltflächen und die verschiedenen interaktiven Punkte klicke.

Ich klicke auf die Schaltfläche unten rechts „Open in new tab”, um das Tutorial im Vollbildmodus anzuzeigen.

Innerhalb welcher Frist muss ich meine Arbeitsunfähigkeit melden?

Wenn meine Arbeitsunfähigkeit nicht länger als zwei Arbeitstage dauert, muss ich dies weder schriftlich noch telefonisch bei der CNS melden.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 3 Tagen oder mehr sende ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens vor Ablauf des 3. Arbeitstages der Arbeitsunfähigkeit, wobei das Datum des Poststempels maßgeblich ist, unabhängig davon, ob ich mich an meinem gewöhnlichen Wohnort oder im Ausland befinde, wenn ich erkranke.

Rückwirkende Geltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das ärztliche Attest muss spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder ihrer Verlängerung ausgestellt werden. Es kann daher eine rückwirkende Wirkung von maximal zwei Tagen haben. Darüber hinaus wird es von der CNS erst ab dem Datum seiner Ausstellung berücksichtigt.

Wenn ich beispielsweise am Montag erkranke und erst am Mittwoch einen Arzt aufsuchen kann, kann mein Arzt meine Arbeitsunfähigkeit ab Montag bescheinigen. Der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit wird dann in seiner Gesamtheit berücksichtigt.

Wenn ich hingegen erst am Donnerstag einen Arzt aufsuchen kann und mein Arzt meine Arbeitsunfähigkeit ab Montag bescheinigt, geht die CNS davon aus, dass ich seit Donnerstag arbeitsunfähig bin.

Was muss ich tun, wenn meine Arbeitsunfähigkeit verlängert wird?

Wenn mein Arzt meine Arbeitsunfähigkeit verlängert, sende ich die neue Bescheinigung vor Ablauf des zweiten Werktags nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum meiner Rückkehr an die Arbeit an die CNS.

Einige konkrete Beispiele zur Verdeutlichung: Ich berechne die Frist für meine Meldung.

Wenn meine Arbeitsunfähigkeit an einem Montag beginnt, schicke ich meine Bescheinigung spätestens am Mittwoch (3. Arbeitstag nach Beginn meiner Arbeitsunfähigkeit) an die CNS.

  • Teilzeitbeschäftigung

Wenn ich als Teilzeitbeschäftigter montags nicht arbeite und an einem Montag krank werde:

→ Ich benachrichtige meinen Arbeitgeber am ersten Tag meiner Abwesenheit, also am Dienstag, und sende meine Bescheinigung spätestens am Donnerstag an die CNS.

  • Feiertage

Wenn meine Arbeitsunfähigkeit an einem Freitag beginnt und Samstag und Sonntag Feiertage sind:

→ Ich sende meine Bescheinigung spätestens am folgenden Dienstag an die CNS.

  • Verlängerung

Für eine Verlängerung, wenn meine erste Bescheinigung eine Arbeitsunfähigkeit bis Dienstag und somit eine Wiederaufnahme der Arbeit am Mittwoch angibt:

→ Ich sende meine neue Bescheinigung spätestens am Freitag (2. Werktag nach dem geplanten Tag der Wiederaufnahme der Arbeit)

  • Verlängerung und arbeitsfreier Tag

Wenn der letzte mögliche Tag für den Versand der Verlängerung ein arbeitsfreier Tag (Samstag, Sonntag oder Feiertag) ist, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert.

→ Wenn ich also ursprünglich an einem Freitag wieder zur Arbeit gehen sollte und der 2. Tag danach ein Sonntag ist, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, also bis Montag. Ich sende meine Verlängerung also spätestens am Montag.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich würde meine Bescheinigung lieber in Papierform erhalten. Ist das noch möglich?

Ja.

Auf meine Anfrage muss der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausdrucken und unterschreiben.

Anschließend kann ich sie per Post an die CNS und meinen Arbeitgeber senden.

Mein Arbeitgeber hat meine elektronische Krankmeldung nicht gelesen. Was soll ich tun?

Wenn mein Arbeitgeber nach meiner ersten Übermittlung über MyGuichet.lu meine elektronische AU-Bescheinigung nicht gelesen hat, übermittle ich direkt eine gedruckte Version der Bescheinigung, um die gesetzliche Frist für die Meldung meiner Arbeitsunfähigkeit einzuhalten.

Alternativ kann ich die Bescheinigung erneut über MyGuichet.lu an meinen Arbeitgeber übermitteln.

Ich kann meine elektronische Krankmeldung nicht über MyGuichet.lu an meinen Arbeitgeber übermitteln. Warum?

Ich greife auf meinen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu zu und in der Rubrik „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” wird der Name meines Arbeitgebers nicht angezeigt: Ich sehe nur den Begriff „Arbeitgeber” und die Schaltfläche „Übermitteln” wird nicht angezeigt.

Das System erlaubt nur den Versand an einen Arbeitgeber, der über MyGuichet.lu in seinem beruflichen Bereich identifiziert ist. Wenn mein Arbeitgeber keinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu hat, ist der digitale Versand aus meinem MyGuichet.lu-Bereich nicht möglich.

In diesem Fall muss ich ihm eine gedruckte Version des Zertifikats innerhalb der gesetzlichen Fristen übermitteln.

Wenn ich mehrere Arbeitgeber habe, kann es sein, dass ich mein elektronisches Attest nur an bestimmte von ihnen übermitteln kann.

Kann ich meine früheren elektronischen AU-Bescheinigungen einsehen?

Ja.

Ich kann jederzeit den Verlauf meiner elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in meinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu einsehen.

Jede Bescheinigung wird dort mit dem Ausstellungsdatum, dem betreffenden Zeitraum und dem Übermittlungsstatus archiviert.

Dies gilt nur für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die ab Januar 2026 gegebenenfalls von meinem Arzt elektronisch ausgestellt werden.

Mein Arzt hat sich in meiner elektronischen AU-Bescheinigung geirrt. Was soll ich tun?

Ich muss meinen Arzt kontaktieren, damit er die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über seine Software storniert. Nach dieser Stornierung erhalte ich eine Benachrichtigung.

Mein Arzt kann dann eine neue, korrigierte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland einen Arzt aufsuchen muss?

Für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von einem Arzt im Ausland ausgestellt wurden, ist eine elektronische Meldung über MyGuichet.lu nicht möglich.

In diesem Fall werde ich die Bescheinigung auf herkömmliche Weise per Post versenden.

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