Digitalisierte Rechnungen
Meine Rechnungen werden digital!
Seit 2024 nutzen immer mehr Ärzte und Zahnärzte die Direkte Sofortzahlung (PID).
Die digitalisierte Rückerstattung ist eine weitere Methode, die sich bei Ärzten zunehmend durchsetzt: Der Arzt stellt die Rechnung elektronisch aus, und der Versicherte kann seinen Rückerstattungsantrag somit digital an seine Krankenkasse senden.
Wie funktionieren diese beiden Methoden zur Erstattung meiner medizinischen Kosten konkret?
Alles, was ich wissen sollte
Ich klicke auf den Tab, der mich interessiert: „Direkte Sofortzahlung (PID)“ oder „Digitalisierte Rückerstattung“.
- Direkte Sofortzahlung (PID)
- Digitalisierte Rückerstattung
Die Direkte Sofortzahlung (PID)
Das PID ist eine der beiden digitalen Methoden zur Kostenübernahme der Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten.
- Vorteile
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die Vorteile des PID ?
Schluss mit der Vorauszahlun!
Mit dem PID muss ich die Kosten nicht mehr vorstrecken. Der Anteil, den die CNS normalerweise erstattet (88 % bei Ärzten), wird direkt an den Arzt überwiesen. Ich muss nur noch meinen Eigenanteil (die restlichen 12 %) sowie die persönliche Zuzahlung bezahlen.
Gut zu wissen: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss ich keinen Eigenanteil zahlen, da die Kosten zu 100 % übernommen werden!
Schluss mit dem Postversand!
Mit dem PID muss ich meinen Rückerstattungsantrag nicht mehr in Papierform verschicken oder in einer Zweigstelle abgeben! Keine Vorauszahlung, kein Rückerstattungsantrag.
Schluss mit den Wartezeiten auf die Rückerstattung!
Mit dem PID muss ich nicht mehr auf meine Rückerstattung warten.
Was genau ist das PID eigentlich?
Dank der direkten Sofortzahlung (PID) erhält mein Arzt den von der Krankenversicherung übernommenen Anteil des Betrags direkt von der CNS. Die Überweisung der CNS erfolgt sofort, sodass mein Arzt den entsprechenden Betrag innerhalb weniger Sekunden auf seinem Bankkonto erhält.
Einen eventuellen Eigenanteil (meine Selbstbeteiligung) bezahle ich direkt an den Arzt.
Gilt das PID nur für bei der CNS versicherte Personen?
Das PID gilt für alle Versicherten, die in Luxemburg kranken- und mutterschaftsversichert sind (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL).
Welche Unterlagen erhalte ich, wenn ich die Kostenübernahme durch das PID in Anspruch nehme?
Von meinem Arzt
Mein Arzt stellt mir eine PID-Honorarabrechnung aus.
Von der CNS
Im Anschluss an die PID-Kostenübernahme erhalte ich von der CNS:
- entweder eine Aufstellung der im Rahmen der Direkten Sofortzahlung (PID) erbrachten Leistungen, die nach jedem Arztbesuch direkt in meinem privaten Bereich auf MyGuichet.lu digital hinterlegt wird, sofern ich die Funktion „eDelivery“ aktiviert habe;
- oder eine Aufstellung der im Rahmen der Direkten Sofortzahlung (PID) erbrachten Leistungen, die mir einen Monat nach dem Arztbesuch per Post zugestellt wird, sofern ich die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu nicht aktiviert habe.
Wie aktiviere ich die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu, um meinen PID-Auszug digital zu erhalten?
Wie aktiviere ich eDelivery? Ganz einfach:
- Gehen Sie in Ihren persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu mit einer Ihrer Authentifizierungsmethode (LuxTrust, GouvID, eIDAS), indem Sie hier klicken.
- Scrollen Sie unter „Meine Daten > Krankenkasse > Aktivierung der Dienste“ bis zum Abschnitt „eDelivery: Erhalten Sie Ihre Dokumente im PDF-Format“ ...
- ...und klicken Sie auf „Aktiviert“!
Warum erhalte ich den PID-Auszug meines mitversicherten Familienangehörigen nicht in meinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu?
Im Rahmen des PID, bei dem die CNS den gesetzlich festgelegten Anteil direkt an den Arzt überweist, ohne dass dem Versicherten anschließend eine Erstattung erfolgt, ist der PID-Auszug ausschließlich für den Patienten bestimmt.
Beachten Sie außerdem, dass gemäß den Nutzungsbedingungen von MyGuichet.lu jeder Nutzer mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Muss ich noch ein Dokument an die CNS schicken?
Nein! Ich muss die Gebührenabrechnung PID, die ich von meinem Arzt erhalten habe, nicht an meine Krankenkasse schicken, da die Zahlung an den Arzt direkt erfolgt ist und daher keine Erstattung erforderlich ist.
Die Aufstellung der PID-Leistungen, die ich von der CNS erhalten habe, kann an meine Zusatzversicherung geschickt werden, falls ich eine habe.
Die digitalisierte Rückerstattung
Die digitalisierte Rückerstattung ist eine der beiden digitalen Methoden zur Kostenübernahme der Honorarrechnungen von Ärzten und Zahnärzten.
Dank der mobilen App der CNS, der „GesondheetsApp“, kann ich meine Rückerstattungsanträge ganz einfach digital an meine Krankenkasse (CNS, CMFEC, CMFEP, EMCFL) übermitteln.
- Vorteile
- Schritt für Schritt
- Mobile CNS App
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die Vorteile der digitalisierten Rückerstattung?
Schluss mit dem Postversand!
Dank der digitalisierten Rückerstattung muss ich meine Rückerstattungsanträge nicht mehr per Post an meine Krankenkasse schicken.
Ich zahle die Kosten bei meinem Arzt- oder Zahnarztbesuch vor. Anschließend melde ich mich auf meinem Smartphone bei meinem persönlichen und gesicherten Konto der GesondheetsApp an. Dort finde ich die Gebührenabrechnung für den Termin und klicke auf „SENDEN“, um meinen Rückerstattungsantrag an meine Krankenkasse zu übermitteln.
Gut zu wissen: Informationen zur Nutzung der GesondheetsApp erhalte ich, indem ich auf den Tab „Mobile CNS App“ klicke.
Schluss mit den Wartezeiten!
Dank dieser digitalen Übermittlung kann meine Krankenkasse die Rückerstattung schnell vornehmen.
Was ist, wenn ich die GesondheetsApp nicht habe?
Kein Problem – ich bitte meinen Arzt, mir eine Papierversion der Gebührenabrechnung auszudrucken.
Diese Papierversion, die ich per Post an meine Krankenkasse schicke, ist mit einem speziellen QR-Code versehen, über den meine Krankenkasse die Daten (Versicherungsnummer, Termin, Tarifcodes usw.) schnell abrufen kann, ohne sie manuell eingeben zu müssen.
ABER: Mit der GesondheetsApp geht es schneller. :)
Wie sieht der Ablauf aus?
Schritt 1
Ich gehe zu meinem Arzt oder Zahnarzt. Der Arzt/Zahnarzt nutzt das neue System der „digitalen Rückerstattung” und am Ende des Termins zahle ich die Kosten für die Gebührenabrechnung vor.
Schritt 2
Ich wähle den Punkt aus, der meiner Situation entspricht:
Ich habe die GesondheetsApp
Schritt 2
Ich melde mich bei meiner mobilen App „GesondheetsApp“ an.
Unter dem Tab „Dokumente“ finde ich die Gebührenabrechnung für meinen Arztbesuch.
Ich übermittle meinen Rückerstattungsantrag digital an meine Krankenkasse, indem ich auf die Option „Senden“ klicke.
Schritt 3
In nur wenigen Tagen erhalte ich die Erstattung von meiner Krankenkasse.
Ich habe die GesondheetsApp nicht
Schritt 2
Ich bitte meinen Arzt/Zahnarzt, mir eine ausgedruckte Version der Gebührenabrechnung mit einem QR-Code auszuhändigen.
Ich sende meinen Rückerstattungsantrag per Post an meine Krankenkasse.
Schritt 3
Meine Krankenkasse erhält diese Papierversion und scannt sie ein. Mithilfe des QR-Codes kann meine Krankenkasse die Daten (Versicherungsnummer, Termin, Tarifcodes usw.) schnell abrufen, ohne sie manuell eingeben zu müssen.
Schritt 4
Ein paar Tage später erhalte ich die Rückerstattung von meiner Krankenkasse.
ABER: Mit der GesondheetsApp geht es noch schneller 😃
Warum sollte man die GesondheetsApp nutzen?
Digitale Übermittlung!
Mit der mobilen App der CNS „GesondheetsApp“ kann ich meine Rückerstattungsanträge ganz einfach an meine Krankenkasse (CNS, CMFEC, CMFEP, EMCFL) übermitteln, sofern mein Arzt/Zahnarzt die digitalisierte Rückerstattung als Abrechnungsmethode verwendet hat.
Welche Funktionen gibt es?
Derzeit besteht die einzige Funktion der GesondheetsApp darin, einen Antrag auf Rückerstattung digital an die Krankenkasse zu senden.
Neue Funktionen werden nach und nach zur Verfügung gestellt.
Wie benutzt man die App?
Die CNS stellt eine Rubrik zur Verfügung, in der erklärt wird, wie man sich bei der GesondheetsApp anmeldet und wie man sie nutzt.
Was bedeutet „digitalisierte Rückerstattung” konkret?
Bei der digitalisierten Rückerstattung – und im Gegensatz zur Direkten Sofortzahlung (PID) – zahle ich die Kosten der Gebührenabrechnung vor.
Was die digitalisierte Rückerstattung von der sogenannten „klassischen“ Rückerstattung unterscheidet, ist die Möglichkeit, meinen Rückerstattungsantrag digital und schnell über die GesondheetsApp an meine Krankenkasse zu übermitteln.
Gilt die digitalisierte Rückerstattung nur für CNS-Versicherte?
Die digitalisierte Rückerstattung gilt für alle Versicherten, die in Luxemburg kranken- und mutterschaftsversichert sind.
Daher kann die GesondheetsApp von Versicherten der CNS, der CMFEC, der CMFEP und der EMCFL genutzt werden.
Welche Unterlagen erhalte ich, wenn ich die digitale Rückerstattung in Anspruch nehme?
VON MEINEM ARZT
Ich habe die GesondheetsApp
Mein Arzt lädt die Gebührenabrechnung auf eine gesicherte Plattform hoch. Ich rufe die Gebührenabrechnung über die GesondheetsApp auf und muss dann nur noch meinen Rückerstattungsantrag absenden, indem ich auf „SENDEN“ klicke – Papier ist nicht mehr nötig!
Ich habe die GesondheetsApp nicht
Mein Arzt händigt mir eine Papierversion der Gebührenabrechnung mit einem speziellen QR-Code aus. Ich schicke das Dokument per Post an meine Krankenkasse.
VON DER CNS
Sobald die CNS die Rückerstattung vorgenommen hat, erhalte ich von der CNS:
- einen Abrechnungsbeleg, der digital in meinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu hinterlegt wird, sofern ich die eDelivery-Funktion aktiviert habe;
- einen per Post versandten Abrechnungsbeleg, falls ich die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu nicht aktiviert habe.
Wie aktiviere ich die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu, um meinen Abrechnungsbeleg digital zu erhalten?
Wie aktiviere ich eDelivery? Ganz einfach:
- Rufen Sie Ihren persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu mit Ihrer Authentifizierungsmethode (LuxTrust, GouvID, eIDAS) auf, indem Sie hier klicken
- Scrollen Sie unter „Meine Daten > Krankenkasse > Dienste aktivieren“ bis zum Abschnitt „eDelivery: Erhalten Sie Ihre Dokumente im PDF-Format“ ...
- ... und klicken Sie auf „Aktiviert“!
Muss ich noch ein Dokument an die CNS schicken?
Ja! Bei der digitalisierten Rückerstattung bezahle ich die Kosten zunächst selbst und beantrage dann eine Rückerstattung bei meiner Krankenkasse:
- Ich habe die GesondheetsApp: Ich reiche meinen Rückerstattungsantrag über die GesondheetsApp ein.
- Ich habe die GesondheetsApp NICHT: Ich sende meinen Antrag auf Rückerstattung per Post an meine Krankenkasse.
Was muss ich tun, wenn ich bei dem Termin keine Vorauszahlung geleistet habe?
Falls ich die Kosten nicht bereits bei der Behandlung vorausbezahlt habe, stellt mir der Arzt eine Papierversion der Gebührenabrechnung aus.
Nach der Zahlung sende ich die Gebührenabrechnung zusammen mit dem Zahlungsbeleg per Post an meine Krankenkasse.
Warum wird die Direkte Sofortzahlung nicht standardmäßig verwendet?
Die Direkte Sofortzahlung (PID) bietet einen echten Vorteil für:
- den Arzt, da er von der CNS eine Sofortüberweisung für den Teil der Kosten erhält, der von der Krankenversicherung übernommen wird,
- den Versicherten, da er lediglich seinen eventuellen Eigenanteil bezahlen muss.
Das PID gilt jedoch nicht für alle Leistungen von Ärzten und Zahnärzten! In diesem Fall muss der Arzt/Zahnarzt auf die digitalisierte Abrechnung zurückgreifen.
Achtung: Mein Arzt ist nicht verpflichtet, das PID zu nutzen, auch wenn die während der Behandlung erbrachten Leistungen dies zulassen! Ärzte/Zahnärzte können die digitale Abrechnungspflicht entweder über das PID oder über die digitalisierte Rückerstattung erfüllen.
Gibt es Fälle, in denen ich meinen Antrag trotzdem per Post einreichen muss, auch wenn ich die GesondheetsApp habe?
In bestimmten Fällen kann mein Rückerstattungsantrag trotz Nutzung der GesondheetsApp nicht über die App übermittelt werden und muss daher per Post verschickt werden:
- Beizufügende ärztliche Verschreibung: Wenn für die Rückerstattung die Vorlage einer ärztlichen Verschreibung erforderlich ist, sende ich meinen Antrag auf Rückerstattung per Post zusammen mit der ärztlichen Verschreibung an meine Krankenkasse.
- Zahlung nicht direkt in der Praxis erfolgt: Wenn die Zahlung der Gebührenabrechnung nicht direkt während des Termins erfolgt ist, sende ich meinen Rückerstattungsantrag zusammen mit dem Zahlungsnachweis (Lastschriftbeleg) per Post an meine Krankenkasse.
Kann ich für den digitalen Versand eine andere App verwenden?
Ja!
Mit der mobilen App „MyGuichet.lu“ kann ich meine Rückerstattungsanträge auch digital an meine Krankenkasse senden – sofern mein Arzt die „Digitalisierte Rückerstattung“ als Kostenübernahmeverfahren verwendet hat.
Laden Sie die GesondheetsApp herunter!
Mit der GesondheetsApp können Versicherte ihre luxemburgischen Honorarabrechnungen von ihrem Mobilgerät aus an ihre Krankenkasse senden, um eine Erstattung zu erhalten. Damit die Rechnungen in der GesondheetsApp erscheinen, muss der Arzt das neue System der „digitalisierten Rückerstattung“ nutzen.
Ich finde die App je nach verwendetem Smartphone im Google Play Store oder im Apple Store:
- Wenn ich ein iPhone habe: ich lade die App hier herunter
- Wenn ich ein Android habe: ich lade die App hier herunter
Kontaktieren Sie uns
Zum letzten Mal aktualisiert am