Grenzgänger

Ich arbeite in Luxemburg und wohne in einem anderen Land: Ich bin also Grenzgänger. Als versicherter Grenzgänger kann ich in Luxemburg unter denselben Bedingungen wie die Einwohner des Großherzogtums Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für meine Familienangehörigen.

Allerdings muss ich in meinem Wohnsitzland einige Vorgänge erledigen, um dort Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben. In dieser Rubrik erfahre ich alles, was ich wissen muss, um meinen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten, unabhängig davon, ob ich in Frankreich, Belgien oder Deutschland lebe.

Wenn ich in einem EU-Land arbeite, aber jeden Tag oder mindestens einmal pro Woche in ein anderes Land zurückkehre, um dort zu leben, werde ich nach EU-Recht als Grenzgänger (oder „grenzüberschreitender“ Arbeitnehmer) betrachtet.

Alles, was ich wissen sollte

Die Vorgänge unterscheiden sich je nach Land, in dem ich wohne. Ich wähle unten die Rubrik aus, die meinem Wohnsitzland entspricht, indem ich auf den entsprechenden Tab klicke.

Wie läuft meine Mitgliedschaft in Luxemburg ab?

Wenn ich in Luxemburg arbeite, sei es für einen Arbeitgeber oder als Selbstständiger, muss ich obligatorisch bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale CCSS) angemeldet sein. Diese Mitgliedschaft schützt mich gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Ich bin Arbeitnehmer

Mein Arbeitgeber kümmert sich um meine Mitgliedschaft beim CCSS.

Ich bin selbstständig

Ich bin selbst für meine Mitgliedschaft beim CCSS verantwortlich.

Ich erhalte weitere Informationen auf der Seite MITGLIEDSCHAFT

Wie melde ich mich in Frankreich an?

Um in Frankreich Anspruch auf die Kosten für meine Gesundheitsversorgung zu haben, muss ich mich bei einer örtlichen Krankenkasse anmelden.

In Frankreich ist dies die für mein Departement zuständige Caisse Primaire d'Assurance Maladie (CPAM).

Diese Anmeldung erfolgt mithilfe des Formulars S1/S072, eines von der CNS ausgestellten Dokuments zur Anspruchsberechtigung.

Ich wohne in der Region Grand-Est

Ich wohne in einem der folgenden Departements: 08-Ardennes, 10-Aube, 51-Marne, 52-Haute Marne, 54-Meurthe et Moselle, 55-Meuse, 57-Moselle, 88-Vosges, 67-Bas-Rhin, 68-Haut-Rhin).

→ Das Anspruchsdokument S072 wird direkt an die für mich zuständige Krankenkasse (Caisse primaire d'assurance maladie, CPAM) geschickt. Diese wird mir meine Anmeldung bestätigen, ohne dass in der Regel ein weiterer Vorgang erforderlich ist.

Wenn ich über eine Zeitarbeitsfirma angemeldet bin, wird die Anspruchsbescheinigung nicht automatisch ausgestellt. Der Antrag erfolgt :

  • Entweder schriftlich durch die zuständige CPAM ;
  • Oder online über das von der CPAM auszufüllende Formular S1.

Ich wohne in einem anderen französischen Departement.

Meine Anspruchsbescheinigung S1 wird automatisch an meine persönliche Adresse gesendet, damit ich sie an die CPAM meines Departements weiterleiten kann.

Wenn ich innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beitrittserklärung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale (CCSS)) das Formular S1 nicht erhalten habe, wird mir empfohlen, es zu bestellen.

Ich bestelle das Formular S1

Das Formular S1/S072 ist eine Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, die von dem Land ausgestellt wird, das meine Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Es ermöglicht meine Anmeldung bei meiner CPAM in Frankreich. So wird die Gesundheitsversorgung, die ich dort erhalte, so übernommen, als wäre ich dort versichert.

Wie versichere ich meine Familienmitglieder?

Meine Familienangehörigen können im Großherzogtum Luxemburg unter denselben Bedingungen Leistungen erhalten, wie sie für Personen gelten, die im Großherzogtum wohnen.

Da ich in Frankreich wohne, bestimmen die französischen Rechtsvorschriften, wer als Familienangehöriger Anspruch auf Leistungen hat.

Zu diesem Zweck kontaktiert meine CPAM die CNS elektronisch über EESSI (electronic exchange of social security information), um das S072 zu beantragen, das der digitalen Version des S1 entspricht. Die CNS wird die Anmeldung durch Rücksendung des Formulars S073 bestätigen.

Ich kontaktiere also meine CPAM, um zu überprüfen, ob sie die Vorgänge bei der CNS für die Mitversicherung meiner Familienmitglieder erledigt hat.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite DIE KRANKENVERSICHERUNG MEINER FAMILIE

Wie melde ich eine Arbeitsunfähigkeit?

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sende ich das Original meiner Bescheinigung vor Ablauf des dritten Arbeitstages der Arbeitsunfähigkeit direkt an die CNS .

Gut zu wissen: Um die Bearbeitung meiner Akte zu erleichtern und eine schnelle Auszahlung meiner Geldleistungen zu gewährleisten, bitte ich meinen Arzt, meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer auf der Bescheinigung einzutragen. Andernfalls kann ich sie selbst auf der Rückseite des Dokuments hinzufügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ICH MELDE EINE ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Wie werden meine medizinischen Kosten erstattet?

Meine Gesundheitskosten, die in meinem Aufenthaltsland anfallen.

Sie werden von der örtlichen Krankenkasse gemäß den vor Ort geltenden Bedingungen, Bestimmungen, Sätzen und Tarifen erstattet.

Ich wende mich an meine CPAM, um weitere Informationen zu erhalten.

Meine in Luxemburg erhaltene Gesundheitsleistungen

Ich beantrage ihre Erstattung bei der CNS.

Meine in einem anderen Land erhaltenen Gesundheitsleistungen

Die Kostenübernahme für Behandlungen außerhalb Luxemburgs und außerhalb meines Wohnsitzlandes hängt davon ab, ob es sich um eine dringende (oder notwendige) Behandlung oder um eine geplante Behandlung handelt.

Die Kostenübernahme für meine ungeplante Behandlung

Dringende Behandlungen in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem EU-Land werden gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (oder einer Ersatzbescheinigung) aus meinem Wohnsitzland übernommen.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite NICHT GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND
Die Übernahme der Kosten für meine geplante Behandlung

Die Kostenübernahme für geplante stationäre Behandlungen (mit Übernachtung) in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem EU-Land erfordert eine vorherige Genehmigung der CNS.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND

Wie läuft meine Mitgliedschaft in Luxemburg ab?

Wenn ich in Luxemburg arbeite, sei es für einen Arbeitgeber oder als Selbstständiger, muss ich obligatorisch bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale CCSS) angemeldet sein. Diese Mitgliedschaft schützt mich gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Ich bin Arbeitnehmer

Mein Arbeitgeber kümmert sich um meine Mitgliedschaft beim CCSS.

Ich bin selbstständig

Ich bin selbst für meine Mitgliedschaft beim CCSS verantwortlich.

Ich erhalte weitere Informationen auf der Seite MITGLIEDSCHAFT

Wie melde ich mich in Deutschland an?

Um in Deutschland Anspruch auf die Kosten für meine Gesundheitsversorgung zu haben, muss ich mich bei einer örtlichen Krankenkasse anmelden.

In Deutschland muss ich eine gesetzliche Krankenkasse aus einer Vielzahl von Krankenkassen auswählen und das Formular an die ausgewählte Kasse schicken.

Diese Anmeldung erfolgt mit dem Formular S1, einem von der CNS ausgestellten Dokument zur Anspruchsberechtigung.

Sobald meine Mitgliedschaft registriert ist, wird das Formular S1 in der Regel automatisch an meine persönliche Adresse geschickt, damit ich es an meine Vertragskasse weiterleiten kann.

Wenn ich innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beitrittserklärung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale (CCSS)) das Formular S1 nicht erhalten habe, wird mir empfohlen, es zu bestellen.

Ich bestelle das Formular S1

Das Formular S1 ist eine Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, die von dem Land ausgestellt wird, das meine Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Es ermöglicht meine Anmeldung bei meiner Kasse in Deutschland. So wird die Gesundheitsversorgung, die ich dort erhalte, so übernommen, als wäre ich dort versichert.

Wie decke ich meine Familienmitglieder ab?

Meine Familienangehörigen können im Großherzogtum Luxemburg unter denselben Bedingungen Leistungen erhalten, wie sie für Personen gelten, die im Großherzogtum wohnen.

Da ich in Deutschland wohne, entscheidet die deutsche Gesetzgebung über die Eigenschaft als leistungsberechtigter Familienangehöriger.

Zu diesem Zweck kontaktiert meine Krankenkasse in Deutschland die CNS elektronisch über EESSI (electronic exchange of social security information), um das S072 zu beantragen, das der digitalen Version des S1 entspricht. Die CNS wird die Anmeldung durch Rücksendung des Formulars S073 bestätigen.

Ich kontaktiere also meine deutsche Kasse, um zu überprüfen, ob sie die Vorgänge bei der CNS zur Mitversicherung meiner Familienmitglieder erledigt hat.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite DIE KRANKENVERSICHERUNG MEINER FAMILIE

Wie melde ich eine Arbeitsunfähigkeit?

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sende ich das Original meiner Bescheinigung vor Ablauf des dritten Arbeitstages der Arbeitsunfähigkeit direkt an die CNS .

Um meine Arbeitsunfähigkeit bei der CNS einzureichen, bitte ich meinen deutschen Arzt, mir einen Ausdruck der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung zukommen zu lassen:

  • Eine Kopie ohne Diagnose, die für meinen Arbeitgeber bestimmt ist ;
  • Eine Kopie mit Diagnose unter Angabe meiner 13-stelligen luxemburgischen nationalen Identifikationsnummer, die ich spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit an die CNS sende.

Ich vergesse nicht, eine Kopie der Bescheinigung für meine Personalakte anzufertigen!

Gut zu wissen: Um die Bearbeitung meiner Akte zu erleichtern und eine schnelle Auszahlung meiner Geldleistungen zu gewährleisten, bitte ich meinen Arzt, auf der Bescheinigung meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer einzutragen. Andernfalls kann ich sie selbst auf der Rückseite des Dokuments hinzufügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Ich melde eine Arbeitsunfähigkeit“.

Wie werden meine medizinischen Kosten erstattet?

Meine Gesundheitskosten, die in meinem Aufenthaltsland anfallen.

Sie werden von der örtlichen Krankenkasse gemäß den dort geltenden Bedingungen, Bestimmungen, Sätzen und Tarifen erstattet.

Ich wende mich an meine Kasse in Deutschland, um weitere Informationen zu erhalten.

Meine in Luxemburg erhaltenen Gesundheitsleistungen

Ich beantrage ihre Erstattung bei der CNS.

Meine in einem anderen Land erhaltenen Gesundheitsleistungen

Die Kostenübernahme für Behandlungen, die ich außerhalb Luxemburgs und außerhalb meines Wohnlandes erhalte, hängt davon ab, ob es sich um eine dringende (oder notwendige) Behandlung oder um eine geplante Behandlung handelt.

Die Kostenübernahme für meine ungeplante Behandlung

Dringende Behandlungen in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem EU-Land werden gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (oder einer Ersatzbescheinigung) aus meinem Wohnsitzland übernommen.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite NICHT GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND
Die Übernahme der Kosten für meine geplante Behandlung

Die Kostenübernahme für geplante stationäre Behandlungen (mit Übernachtung) in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem EU-Land erfordert eine vorherige Genehmigung der CNS.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND

Wie läuft meine Mitgliedschaft in Luxemburg ab?

Wenn ich in Luxemburg arbeite, sei es für einen Arbeitgeber oder als Selbstständiger, muss ich obligatorisch bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale CCSS) angemeldet sein. Diese Mitgliedschaft schützt mich gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit.

Ich bin Arbeitnehmer

Mein Arbeitgeber kümmert sich um meine Mitgliedschaft beim CCSS.

Ich bin selbstständig

Ich bin selbst für meine Mitgliedschaft beim CCSS verantwortlich.

Ich erhalte weitere Informationen auf der Seite MITGLIEDSCHAFT

Wie melde ich mich in Belgien an?

Um in Belgien Anspruch auf die Kostenübernahme für meine Gesundheitsversorgung zu haben, muss ich mich bei einer örtlichen Krankenkasse anmelden.

In Belgien muss ich eine der verfügbaren Krankenkassen auswählen und dann das Formular an die ausgewählte Krankenkasse schicken.

Diese Anmeldung erfolgt mithilfe des Formulars BL1, einem von der CNS ausgestellten Dokument zur Anspruchsberechtigung.

Sobald meine Mitgliedschaft registriert ist, wird dieses Formular in der Regel automatisch an meine persönliche Adresse gesendet, damit ich es an die Krankenkasse meiner Wahl weiterleiten kann.

Wenn ich innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beitrittserklärung der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale (CCSS)) das Formular BL1 nicht erhalten habe, wird mir empfohlen, es zu bestellen.

Ich bestelle das BL1-Formular

Das Formular BL1 ist eine Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, die von dem Land ausgestellt wird, das meine Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Es ermöglicht mir, mich bei der belgischen Krankenkasse meiner Wahl anzumelden. Die Gesundheitsversorgung, die ich dort erhalte, wird dann so übernommen, als wäre ich dort versichert.

Wie decke ich meine Familienmitglieder ab?

Meine Familienangehörigen können im Großherzogtum Luxemburg unter denselben Bedingungen Leistungen erhalten, wie sie für Personen gelten, die im Großherzogtum wohnen.

Da ich in Belgien wohne, bestimmen die belgischen Rechtsvorschriften, wer als Familienangehöriger Anspruch auf Leistungen hat.

Zu diesem Zweck sendet meine belgische Krankenkasse eine Bescheinigung an die CNS, in der bestätigt wird, dass meine Familienangehörigen meiner Versicherung angehören.

Ich kontaktiere daher meine belgische Krankenkasse, um zu überprüfen, ob sie die Vorgänge bei der CNS zur Mitversicherung meiner Familienangehörigen durchgeführt hat.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite DIE KRANKENVERSICHERUNG MEINER FAMILIE

Wie melde ich eine Arbeitsunfähigkeit?

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sende ich das Original meiner Bescheinigung vor Ablauf des dritten Arbeitstages der Arbeitszeitunfähigkeit direkt an die CNS .

Gut zu wissen: Um die Bearbeitung meiner Akte zu erleichtern und eine schnelle Auszahlung meiner Geldleistungen zu gewährleisten, bitte ich meinen Arzt, meine 13-stellige nationale Identifikationsnummer auf der Bescheinigung einzutragen. Andernfalls kann ich sie selbst auf der Rückseite des Dokuments hinzufügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Ich melde eine Arbeitsunfähigkeit“.

Wie werden meine medizinischen Kosten erstattet?

Meine Gesundheitskosten, die in meinem Aufenthaltsland anfallen.

Sie werden von der örtlichen Krankenkasse (=meiner belgischen Krankenkasse) gemäß den vor Ort geltenden Bedingungen, Bestimmungen, Sätzen und Tarifen erstattet.

Ich wende mich an meine belgische Krankenkasse, um weitere Informationen zu erhalten.

Meine in Luxemburg erhaltenen Gesundheitsleistungen.

Ich beantrage ihre Erstattung bei der Krankenkasse in Luxemburg.

Meine in einem anderen Land erhaltenen Gesundheitsleistungen.

Die Kostenübernahme für meine Behandlungen außerhalb Luxemburgs und außerhalb meines Wohnlandes hängt davon ab, ob es sich um eine dringende (oder notwendige) Behandlung oder um eine geplante Behandlung handelt.

Die Kostenübernahme für meine ungeplante Behandlung

Dringende Behandlungen in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem EU-Land werden gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (oder einer Ersatzbescheinigung) aus meinem Wohnsitzland übernommen.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite NICHT GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND
Die Übernahme der Kosten für meine geplante Behandlung

Die Kostenübernahme für geplante stationäre Behandlungen (mit Übernachtung) in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder einem EU-Land erfordert eine vorherige Genehmigung der CNS.

Für weitere Informationen besuche ich die Seite GEPLANTE BEHANDLUNGEN IM AUSLAND

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