Medikamente und Medizinprodukte
Ich benötige ein Medikament, ein bestimmtes Medizinprodukt oder Kompressionskleidung!
Ich frage mich, wie ich es bekommen kann, was ich brauche, um es zu erhalten, wann und wie die Kostenübernahme durch die CNS erfolgt?
Diese Rubrik gibt Antworten auf alle meine Fragen.
Alles, was ich wissen sollte
Ich klicke auf den Tab, der mich interessiert :
- 1 - Medikamente: Hier erfahren Sie alles über die Kostenübernahme von Medikamenten.
- 2 - Medizinprodukte: Hier erfahren Sie alles über die Kostenübernahme für Medizinprodukte (Insulinpumpe, spezielle Verbände, Rollstuhl usw.).
- 3 - Kompressionskleidung: Erfahren Sie alles über die Kostenübernahme für Kompressionskleidung.
- 1 - Medikamente
- 2 - Medizinprodukte
- 3 - Kompressionskleidung
- Kurzfassung
- Kostenübernahme
- Im Ausland
- Substitutionsmedikamente
- Häufig gestellten Fragen (FAQ)
Kurzfassung
Ich brauche ein Medikament und frage mich, wie ich es beschaffen kann, was ich dafür brauche, wann und wie es von der CNS übernommen wird?
In dieser Rubrik finden Sie Antworten auf diese Fragen:
- Wenn das Medikament von einem Arzt auf Verschreibung verordnet wird und auf der sogenannten „Positivliste“ steht, kann ich die Kosten zu den festgelegten Erstattungssätzen erstattet bekommen.
- Auch bestimmte homöopathische Arzneimittel können übernommen werden.
- Ich kann ein gleichwertiges Substititionsmedikament ablehnen , aber die Preisdifferenz muss ich selbst tragen.
Wie und wie viel bekomme ich erstattet?
Mit oder ohne Verschreibung?
Generell kann unterschieden werden zwischen :
- Arzneimittel, die nur auf Verschreibung (Rezept) eines Arztes abgegeben werden.
- frei erhältliche Arzneimittel, die unter Aufsicht des Apothekers erhältlich sind, für deren Abgabe jedoch keine Verschreibung erforderlich ist.
Damit ein Medikament teilweise oder vollständig übernommen wird, benötige ich eine Verschreibung meines Arztes. Das Medikament muss außerdem auf einer Liste stehen, die als „ Positivliste “ bezeichnet wird und von der CNS auf ihrer Website veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert wird.
Die Ausgaberegeln, die Sie kennen sollten
- Pro Patient und Sprechstunde darf nur eine Verschreibung ausgestellt werden, außer in Ausnahmefällen.
- Die Verschreibung ist in der Regel drei Monate lang ab dem Datum der Verschreibung gültig, sofern nicht anders angegeben.
- Wenn die Verschreibung eine aufeinanderfolgende Ausgabe vorsieht, muss die letzte Ausgabe spätestens 6 Monate nach der ersten Ausgabe erfolgen.
- Falls die Verschreibung keine Angaben zur Dauer der Behandlung enthält, wird die kleinste im Handel erhältliche Packung von der Krankenversicherung übernommen.
Die Zahlungsart
In der Regel wird das Drittzahlersystem angewendet, um die Kosten für Medikamente zu decken.
Das bedeutet, dass ich dem Apotheker meine Sozialversicherungskarte und die Verschreibung vorlege und nur den Teil bezahle, der nicht von der CNS abgedeckt wird oder der nicht in das Drittzahlersystem fällt. Ich zahle also nur die Differenz zwischen dem Preis der Medikamente und dem Betrag, der von der Krankenversicherung erstattet wird.
- Im Austausch gegen die ärztliche Originalverschreibung oder die beglaubigte Kopie, die der Apotheker nach der Ausgabe der Medikamente einbehält, wird ein Kassenbon ausgestellt.
- Der Erstattungssatz wird auf dem Abrechnungsbeleg angezeigt und kann auch auf der Positivliste der Arzneimittel eingesehen werden .
Erstattungssätze für die Kostenübernahme
In Luxemburg erstattet die Krankenversicherung alle oder einen Teil der Kosten für Medikamente, die in der Positivliste aufgeführt sind. Diese Liste umfasst Medikamente, die eine Marktzulassung und einen öffentlichen Preis erhalten haben und deren Aufnahme bei der CNS beantragt und von der CNS bewilligt wurde.
Die Medikamente werden in drei Kategorien eingeteilt und erhalten einen spezifischen Erstattungssatz :
- 40 % für Medikamente mit mäßigem Nutzen, die zur Behandlung der Symptome von leichten Erkrankungen bestimmt sind,
- 100 % für Medikamente mit einer bestimmten therapeutischen Indikation und
- 80 % für alle anderen Medikamente.
Medikamente, die nicht auf der Liste stehen, werden in der Regel nicht erstattet.
Was passiert, wenn ich meine Medikamente im Ausland kaufe?
Die mögliche Kostenübernahme hängt von mehreren Kriterien ab:
- ob das Medikament in einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz oder außerhalb der EU gekauft wurde ;
- ob ein Kauf im Rahmen einer Notfallsituation im Ausland getätigt wurde ;
- ob es sich um einen geplanten Kauf im Ausland handelt.
Kauf in einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz.
Als Einwohner der Europäischen Union habe ich das Recht, mich innerhalb der EU frei zu bewegen und die mir verschriebenen Medikamente zu kaufen.
Dazu muss die ausländische Apotheke das Medikament kennen und es in ihrem Land verkaufen dürfen.
Wenn ich ein Medikament im Ausland kaufe, muss ich es vollständig bezahlen und dann die Rechnung und die Verschreibung (die vor dem Kauf ausgestellt wurde) an meine Krankenkasse schicken, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn :
- Das gekaufte Medikament sich auf der Positivliste befindet (überprüfen Sie die Liste über das Internet, wenn möglich).
- die Milligrammzahl des gekauften Medikaments genau mit dem übereinstimmt, was auf der Positivliste angegeben ist ;
- der Name mit dem auf der Positivliste übereinstimmt;
- Das Medikament ist in einem Land der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz gekauft wurde.
Besonderheit für Belgien
Falls die Apotheke in Belgien die Verschreibung aufbewahrt, muss ich meinem Erstattungsantrag eine Kopie der Verschreibung beifügen. Ein elektronischer Verschreibungsnachweis wird von der CNS nicht akzeptiert. Die CNS benötigt eine herkömmliche Verschreibung, um eine mögliche Erstattung vornehmen zu können, da der Verschreibungsnachweis keine Rechtsgültigkeit besitzt.
Kostenübernahme per Verschreibung
Wenn auf der Verschreibung nur steht, dass zwei Packungen verschrieben wurden, ohne Details zur Dosierung oder Behandlungsdauer, wird nur eine Packung erstattet. Nur wenn auf der Verschreibung eine genaue Dosierung angegeben ist, d. h. wenn mein Arzt genau angibt, wie lange ich wie viele Tabletten einnehmen muss, können zwei Schachteln erstattet werden.
Die CNS kann nicht mehr als zwei Schachteln für das gleiche Medikament aus einer Verschreibung erstatten (außer bei einer Erneuerung der Verschreibung).
Wenn ich während meines Auslandsaufenthalts Medikamente kaufen muss und die ordnungsgemäß bezahlte Rechnung nach meiner Rückkehr bei meiner zuständigen Kasse einreiche, erfolgt die Kostenübernahme nach ausländischem Recht.
Kauf in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
Notfall
Wenn es sich um einen Notfall handelt und ein Medikament verschrieben wurde, das nicht auf der Positivliste steht, aber der Wirkstoff des Medikaments bekannt ist, erfolgt die Erstattung auf der Grundlage eines Medikaments mit demselben Wirkstoff, das auf der Positivliste steht.
Wenn der Wirkstoff nicht bekannt oder eindeutig identifizierbar ist oder wenn es sich um einen Wirkstoff handelt, für den keine Kostenübernahme vorgesehen ist, wird der Antrag abgelehnt.
Vorsätzlicher Kauf im Ausland
Die Kosten für Medikamente, die absichtlich und außerhalb eines medizinischen Notfalls in einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz gekauft wurden, sind vollständig von mir zu tragen. In diesem Fall kann eine Kostenübernahme durch die zuständige Kasse nur erfolgen, wenn der Kauf von einem Studenten oder einer Person getätigt wurde, die offiziell für einen längeren Zeitraum in ein solches Land entsandt wurde.
ACHTUNG
Die Kasse des Wohnsitzlandes ist für die Erstattung von Rechnungen für Medikamente, die im Wohnsitzland gekauft wurden, zuständig. Wenn ich Grenzgänger bin, muss ich die Apothekenrechnungen aus meinem Wohnsitzland bei meiner örtlichen Kasse und nicht bei der CNS einreichen.
Was ist ein Substititionsmedikament?
Ein Substititionsmedikament ist ein Medikament mit gleicher therapeutischer Wirkung, das jedoch billiger ist als das verschriebene Originalmedikament. Es wird von einem anderen Labor hergestellt und trägt einen anderen Namen. Einige der Bestandteile ohne therapeutische Wirkung, die sogenannten Hilfsstoffe (die dem Medikament z. B. seine Form oder seinen Geschmack verleihen), können zwischen dem Substititionsmedikament und dem Originalmedikament variieren. Die therapeutische Wirksamkeit, die Dosierung und die Art der Verabreichung bleiben jedoch gleich. Die Politik der Substititionsmedikamente legt Gruppen von Medikamenten fest, für die die Apotheken ein billigeres Substitutionsmedikament anbieten müssen.
Diese Medikamente werden manchmal auch als „ Generika “ bezeichnet.
Gruppen von Substititionsmedikamenten.
Derzeit betrifft dies zwei Gruppen von Medikamenten:
- Lipidsenker (Statine) und
- Hemmer der Magensäuresekretion (Protonenpumpenhemmer - PPI).
Wenn ein Medikament aus einer der beiden Gruppen verschrieben wird, vergleicht der Apotheker den öffentlichen Preis mit der Erstattungsgrundlage, die von der CNS für dieses Medikament festgelegt wurde.
Danach sind zwei Fälle möglich:
- Wenn der Preis des verschriebenen Medikaments kleiner oder gleich der berechneten Erstattungsgrundlage ist, kann der Apotheker das verschriebene Medikament ausgeben.
- Wenn der Preis des verschriebenen Medikaments größer ist als die berechnete Erstattungsgrundlage, muss der Apotheker eine Substitution durch das günstigste Medikament aus derselben Gruppe vorschlagen. Der Apotheker teilt mir mit, dass die Substitution die Verschreibung des Arztes nicht in Frage stellt und dass das Medikament genauso wirksam ist.
Ich habe die Wahl!
Ich akzeptiere das Substititionsmedikament: Ich beteilige mich an der Senkung der Erstattungsausgaben, ohne die Wirksamkeit und Sicherheit meiner Behandlung in Frage zu stellen.
Ich lehne ab: Wenn ich verlange, dass mir das auf der Verschreibung angegebene Medikament ausgehändigt wird, muss ich zusätzlich zu dem Teil, der nicht von der CNS übernommen wird (Kostenübernahme 80 %), die Differenz zwischen der festgelegten Erstattungsgrundlage und dem öffentlichen Preis des ausgehändigten Medikaments bezahlen.
Ein anderer Fall liegt vor...
Grundsätzlich gibt die Apotheke das Medikament ab, das von meinem Arzt verschrieben oder von mir angefordert wurde. Insbesondere bei Lieferengpässen oder wenn ein gewünschtes Medikament nicht verfügbar ist, kann der Apotheker jedoch Lösungen finden, um das verschriebene oder gewünschte Medikament zu ersetzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kann ich meine Medikamente kaufen?
In der Regel werden in Luxemburg verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken abgegeben. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können auf Anfrage oder auf Ratschlag des Apothekers ebenfalls in diesen Apotheken gekauft werden.
Die Rolle des Apothekers :
- Er stellt sicher, dass die Produkte richtig angewendet werden, indem er die ärztlichen Verschreibungen und die abgegebenen Produkte überprüft.
- Außerdem gibt er Ratschläge zur Einnahme (Dauer der Behandlung, Menge und Art der Verabreichung), überprüft und warnt vor möglichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Nahrungsmitteln oder Substanzen (wie z. B. Alkohol ...).
- Er kann auch über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informieren (Einschlafrisiko bei Personen, die Auto fahren müssen...).
Was ist mit homöopathischen Medikamenten?
Sie werden übernommen, wenn sie auf einer speziellen Liste homöopathischer Medikamente stehen, die von der CNS validiert und regelmäßig aktualisiert wird. Die Liste dieser homöopathischen Medikamente kann auf der Website der CNS eingesehen werden.
- Kurzfassung
- Abgedeckte Geräte
- Kostenübernahme
- Im Ausland
Kurzfassung
Ich benötige aus gesundheitlichen Gründen einen Rollstuhl, ein spezielles Gerät oder ein Instrument: Dieser Leitfaden zu Medizinprodukten informiert mich darüber, was unter Medizinprodukten zu verstehen ist, in welchen verschiedenen Listen sie aufgeführt sind und vor allem, wie sich die CNS an den Kosten für diese Geräte beteiligen kann.
Worum handelt es sich bei Medizinprodukten?
- Ein Medizinprodukt ist eine Lieferung, ein Gerät, ein Instrument oder Ähnliches, das zur Behandlung einer Krankheit, einer Verletzung oder zur Verbesserung der Anatomie oder eines physiologischen Prozesses bei einem Patienten eingesetzt wird.
- Es gibt mehrere Listen, in denen Medizinprodukte und verschiedene Lieferungen aufgeführt sind, die von der CNS kostenübernommen werden können (Anhang A der CNS-Satzung).
- In den meisten Fällen übernimmt die CNS meine Kosten ganz oder teilweise. Bevor ich das Material oder Produkt, das ich benötige, kaufe oder leihe, überprüfe ich, welches Verfahren das richtige ist...
Die Listen der übernommenen Materialien oder Produkte
Es gibt sechs verschiedene Listen von Materialien oder Produkten.
Datei B1 - „Kleine“ medizinische Produkte
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Spezialverbände, Spritzen und Nadeln, Sonden, Produkte für Harninkontinenz, Blut- und Urintests, Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen, Inhalationsgeräte, Gehstöcke und Krücken, Stützen für die unteren/oberen Gliedmaßen oder die Wirbelsäule, Perücken, Augenprothesen, Brustprothesen und Zubehör, Windeln für Kinder bei Inkontinenz usw.
Die Datei B1 enthält die vollständige Liste mit Preisen und Erstattungssätzen.
Achtung! Überprüfen Sie beim Kauf, ob die Vorrichtung oder das Produkt dort aufgeführt ist, bevor Sie die Erstattung beantragen.
Datei B2 - „Größere“ Produkte
Es handelt sich im Wesentlichen um Lieferungen, die nur durch Miete (mit Mietvertrag) veräußert werden, insbesondere :
- Ausrüstungen für die Sauerstofftherapie im außerklinischen Bereich
- Antidekubitus-Kissen und -Matratzen
- Gehstöcke mit drei oder mehr Beinen, Gehrahmen mit oder ohne Räder
- Rollstühle
- Patientenlifter
- Ernährungssonde
- Abnehmbare Betten und Lattenroste mit motorischer Verstellung
- Kardiorespiratorische Überwachung - Überwachung von Kindern mit Risiko des plötzlichen Herztods.
Die in Liste B2 aufgeführten Medizinprodukte werden in der Regel vom Service Moyens Accessoires (SMA) gemietet, meist im Rahmen eines Pflegeversicherungsfalls. Die Miete ist entweder in der Liste B2 festgelegt oder wird auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags ermittelt. Der Erstattungssatz wird in der Liste eingetragen und beträgt in der Regel 100 %.
Die Datei B2 enthält die vollständige Liste mit den Preisen und Erstattungssätzen.
Datei B3 - Hörgeräte
Diese Liste enthält alle Hörgeräte, Ohrpassstücke und Zubehörteile sowie den jeweiligen Pauschalbetrag und Erstattungssatz.
Weitere praktische Informationen über die Bedingungen für die Kostenübernahme, die erforderlichen Schritte, die Erneuerungsfristen und die Modalitäten der Kostenübernahme finden Sie auf unserer Seite „ Hörgeräte “.
Die vollständige Liste mit Preisen und Erstattungssätzen finden Sie in der Datei B3.
Datei B5 - Medizinische Ernährungsprodukte
In dieser Liste sind medizinische Ernährungsprodukte zusammengefasst, darunter verschiedene Spezialmilchprodukte für Babys, glutenfreie Produkte, proteinfreie Produkte usw.
Medizinische Ernährungsprodukte für Babys oder Kinder
Wenn ich Spezialnahrungsprodukte für Kinder benötige, kann ich mich direkt an meinen Kinderarzt wenden, der die notwendigen Schritte einleitet.
Glutenfreie Produkte
Diese Produkte fallen unter die medizinischen Ernährungsprodukte, die bis zu einem halbjährlichen Höchstbetrag von 276,75 € übernommen werden.
Bedingungen für die Kostenübernahme
Um den halbjährlichen Pauschalbetrag für den Kauf von glutenfreien Produkten zu beantragen, muss ich einen Antrag bei der CNS einreichen. Meinem Antrag muss eine ärztliche Diagnose der Zöliakie beigefügt sein.
Kostenübernahmebescheinigung.
Die ärztliche Verschreibung ist an folgende Adresse zu richten:
Caisse nationale de santé
Service Autorisations médicaments, dispositifs médicaux, orthopédie et transport
L—2980 Luxembourg.
Wenn mein Antrag genehmigt wird, erhalte ich eine Kostenübernahmebescheinigung, die ich zusammen mit meiner Rechnung für die glutenfreien Produkte an meine Kasse schicken muss. Es ist unbedingt erforderlich, dass ich die Kostenübernahmebescheinigung VOR dem Kauf der Produkte besitze.
Antrag auf Erstattung
Um die Erstattung zu beantragen, lege ich die detaillierten und quittierten Rechnungen (mit Ausnahme der Kassenbons) MIT der Kostenübernahmebescheinigung vor. Auf diesen Rechnungen müssen die genaue Art der Lebensmittel und der Markenname deutlich angegeben sein.
Datei B7 - Liste der spitalverschreibungspflichtigen Medizinprodukte für spitalexterne Behandlungen
Wie und in welcher Höhe werden mir die Kosten erstattet?
Brauche ich eine Verschreibung?
Damit die CNS mir ein Medizinprodukt erstattet/übernimmt, muss ich über eine ärztliche Verschreibung verfügen. In der Regel kennt mein Arzt die Bedingungen und Formalitäten, die für den Erhalt des Produkts oder die eventuelle Genehmigung für das Produkt erforderlich sind.
Verschreibungen für Produkte, die in den Dateien B1 oder B2 eingetragen sind, müssen entweder innerhalb der Frist, die der Arzt auf der Verschreibung vermerkt hat, oder, wenn keine Frist eingetragen ist, innerhalb von drei Monaten ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden.
Bestimmte Medizinprodukte können nur übernommen werden, wenn sie zuvor genehmigt wurden...
Ich benötige ein Gerät, das nicht in den Dateien aufgeführt ist...
Leider kann ein Medizinprodukt, Gerät oder Bedarfsmittel, das nicht in einer der Listen (B-Dateien) der CNS-Satzung enthalten ist, nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Art der Ausgabe und Erstattungssätze
Die meisten Bedarfsmittel, die in den verschiedenen Listen (Dateien B) aufgeführt sind, müssen gekauft werden.
Die Liste, in der das Bedarfsmittel („Medizinprodukt“) aufgeführt ist, enthält für jedes Bedarfsmittel oder für Gruppen gleichartiger Bedarfsmittel den Referenzpreis oder Verkaufspreis und den Erstattungssatz.
Was ist, wenn ich meine Medizinprodukte im Ausland kaufe?
Die mögliche Kostenübernahme hängt zum einen davon ab, ob das Medizinprodukt in einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz oder außerhalb der EU gekauft wurde. Außerdem muss zwischen einem Kauf im Rahmen einer Notfallsituation im Ausland und einem geplanten Kauf im Ausland unterschieden werden.
Kauf in einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz.
Medizinprodukte aus der Datei B1, die gelegentlich im Ausland gekauft werden, insbesondere Kompressen usw., können erstattet werden. Die Verschreibung muss im Voraus ausgestellt werden. Außerdem muss der Markenname mit dem in der Liste B1 aufgeführten Namen übereinstimmen. Es ist möglich, die Kosten für mehr als ein Produkt erstattet zu bekommen, wenn die Verschreibung dies vorsieht.
Kauf in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz.
Medizinprodukte können in einem Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz erworben werden, wenn es sich um einen Notfall handelt oder wenn ich sie während eines längeren Aufenthalts unbedingt benötige (z. B. weil ich das Produkt vergessen oder verloren habe oder das Produkt aufgrund von Platzbeschränkungen während der Reise nicht mitnehmen kann).
Für eine mögliche Erstattung muss ich der CNS die Rechnung und die Verschreibung des Arztes, in der die Umstände des Kaufs begründet werden, zusenden. Wenn der Kauf jedoch absichtlich erfolgt, ohne dass ein Notfall vorliegt und das Gerät sofort benötigt wird, muss ich die Kosten in voller Höhe selbst tragen.
ACHTUNG
Die Kasse des Wohnsitzlandes ist für die Erstattung von Rechnungen für Medizinprodukte, die im Wohnsitzland gekauft wurden, zuständig. Wenn ich Grenzgänger bin, muss ich diese Rechnungen aus meinem Wohnsitzland bei meiner örtlichen Kasse und nicht bei der CNS einreichen.
- Kurzfassung
- Kostenübernahme
- Im Ausland
- Überblick
Kurzfassung
Ich muss eine Kompressionskleidung tragen.
Einige nützliche Informationen über die Kostenübernahme für Kompressionskleidung.
Die CNS übernimmt die Kosten für meine Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen zu folgenden Anteilen:
- 60 % für rundgestrickte Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen, die hauptsächlich zur Behandlung von Venenerkrankungen verwendet werden ;
- 80 % für Strümpfe/Strumpfhosen mit Flachstrickmuster ;
- 100 % für Kompressionskleidung, die für andere Körperteile bestimmt ist.
Achtung: Rund- oder flachgestrickte Kompressionskleidung, die Silberfäden enthält, wird nicht von der CNS übernommen.
Wie und in welcher Höhe werden mir die Kosten erstattet?
Die Erneuerungsfristen
Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten habe ich Anspruch auf 2 Paar Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen mit Rundstrickmuster und 4 Paar Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen mit Flachstrickmuster. Nach Ablauf der 12 Monate kann die Verschreibung verlängert werden.
Bei anderen Kompressionskleidungsstücken wird die Entscheidung auf der Grundlage einer medizinischen Verschreibung mit entsprechender Begründung getroffen. Ich spreche mit meinem Arzt darüber!
Das therapeutische Protokoll, wozu dient es?
Das „ therapeutische Protokoll ‚ ersetzt die ‘ ärztliche Verschreibung “. Das bedeutet, dass ich mit diesem Dokument meine Kompressionskleidung direkt bei meinem Apotheker oder orthopädischen Fachgeschäft kaufen kann. Ich muss das Protokoll nicht im Voraus an die CNS schicken.
Je nachdem, ob das Produkt maßgefertigt oder im Voraus von der CNS genehmigt werden muss (flachgestrickte Kleidung oder andere Kompressionskleidung), kann es sein, dass ich das Produkt nicht direkt erhalten kann. Wenn die Zustimmung der CNS erforderlich ist, bevor die Kompressionskleidung ausgehändigt werden kann, kümmert sich in der Regel der Lieferant um die notwendigen Schritte.
Wo kann ich sie kaufen?
Ich kann Kompressionskleidung in der Apotheke oder in einem Orthopädiegeschäft kaufen. Ich erkundige mich möglichst im Voraus, ob die verordnete Kompressionskleidung vor Ort erhältlich ist.
Für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe und andere Kompressionskleidung zu einem Preis von 125 Euro oder mehr muss der Anbieter meiner Wahl einen Kostenvoranschlag bei der CNS einreichen. Dieser Antrag muss vor der Lieferung von der CNS genehmigt werden (Kostenübernahmebescheinigung).
Welche Dokumente muss ich der CNS zur Kostenerstattung übermitteln?
Der Erstattungsantrag für Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen muss die folgenden Unterlagen enthalten:
- die quittierte Rechnung der Apotheke oder des Orthopädiegeschäfts/-lieferanten ;
- das vollständige Therapieprotokoll (Anhang N) ;
- den Kostenvoranschlag (nur für flachgestrickte Kompressionskleidung mit einem Preis von ⩾ 125 €) ;
- ein Messblatt (Einzelheiten gemäß Anhang H).
Der Antrag auf Kostenübernahme für andere Kompressionskleidung muss folgende Unterlagen enthalten:
- die Rechnung der Apotheke oder des Orthopädietechnikers.
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Therapieprotokoll (Anhang N) ;
- den vorherigen Kostenvoranschlag, wenn der Preis ⩾ 125 € beträgt.
Was ist, wenn ich meine Medizinprodukte im Ausland kaufe?
Es gibt drei verschiedene Fälle:
1 - Meine Verschreibung wurde im Ausland ausgestellt und ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleidung in Luxemburg kaufen.
Da ausländische Ärzte das luxemburgische Formular („therapeutisches Protokoll/Anlage N“) in der Regel nicht kennen, werden auch ausländische Verschreibungen anerkannt, wenn genau angegeben ist, welche Leistung in Luxemburg der verschriebenen entspricht. Es gelten die luxemburgischen Tarife und Regelungen (Kostenvoranschlag, Messblatt usw.).
Das Drittzahlersystem gilt für Leistungen ab 125 €.
2 - Meine Verschreibung wurde in Luxemburg ausgestellt, aber ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleidung im Ausland kaufen.
In diesem Fall gelten auch die luxemburgischen Tarife und Vorschriften (Kostenvoranschlag, Messblatt usw.). Wenn der Arzt Kompressionsstrümpfe mit Flachstrick oder andere Kompressionskleidung verschreibt, muss ein Kostenvoranschlag bei der CNS eingereicht und vor der Lieferung bewilligt werden. Der Patient muss jedoch die Kosten vorstrecken und sie zusammen mit den erforderlichen Begleitdokumenten (Messblatt, Kostenvoranschlag, falls erforderlich) bei der CNS zur Erstattung einreichen.
3 - Meine Verschreibung wurde im Ausland ausgestellt und ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleidung im Ausland kaufen.
Auch in diesem Fall gelten die luxemburgischen Tarife und Vorschriften. Wenn der ausländische Arzt Kompressionsstrümpfe mit Flachstrick oder andere Kompressionskleidung verschreibt, muss ein Kostenvoranschlag bei der CNS eingereicht und vor der Lieferung bewilligt werden. In allen Fällen muss der Patient die Kosten vorstrecken und sie zusammen mit den erforderlichen Begleitdokumenten (Messblatt, Kostenvoranschlag, falls erforderlich) bei der CNS zur Erstattung einreichen.
Was ist, wenn ich Grenzgänger bin?
Es sind drei Fälle zu unterscheiden:
1 - Als Grenzgänger möchte ich die Leistungen in meinem Wohnsitzland in Anspruch nehmen.
In diesem Fall ist die zuständige Krankenkasse in meinem Wohnsitzland zuständig. Es gelten die Tarife und Regelungen dieser Krankenkasse.
2 - Als Grenzgänger möchte ich Leistungen in einem anderen Land als meinem Wohnsitzland (außer Luxemburg) in Anspruch nehmen.
In diesem Fall gelten die luxemburgischen Bedingungen, Regeln und Tarife, und die Dokumente müssen bei der CNS eingereicht werden.
3 - Als Grenzgänger möchte ich Leistungen in Luxemburg in Anspruch nehmen.
In diesem Fall gelten die luxemburgischen Vorschriften und Tarife. Die Dokumente müssen bei der CNS eingereicht werden.
Für Leistungen über 125 € gilt das Drittzahlersystem.
Überblick
Ich blättere hier durch die Zusammenfassung, um schnell die Bedingungen für die Kostenübernahme meiner Kompressionskleidung zu überprüfen.
Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen (P5010130 à P5010133) | Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen (P5010134 à P5010137) | Andere Kompressionskleider | |
Tarife |
Maximalpreis |
Kostenvoranschlag |
|
Kostenvoranschlag wenn Preis ⩾ 125 € |
Nein |
Ja |
|
Erstattungssatz |
60% |
80% |
100% |
Erneuerungsfrist |
2 Paar je 12 Monate |
4 Paar je 12 Monate | Nach Zustand |
Messblatt (annexe H) |
Ja |
Nein |
|
Kostenerstattung durch die CNS für Produkte mit Silberfäden |
Nein |
||
Therapeutisches Protokoll (annexe N) |
Ja |
Listen im Fokus
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie steht es mit der Kostenübernahme für Medikamente und Medizinprodukte, wenn ich Grenzgänger bin?
Wenn ich Grenzgänger bin und meine Kinder oder ich selbst Medikamente und Medizinprodukte in unserem Wohnsitzland kaufen, werden die Leistungen ausschließlich von unserer örtlichen Kasse gemäß den in diesem Land geltenden Sätzen, Tarifen und Bedingungen erstattet.
Wie kann ich bei einer Ablehnung der Kostenübernahme Einspruch einlegen?
Wenn eine Kostenübernahme durch eine Entscheidung des CNS-Präsidenten abgelehnt wird, habe ich die Möglichkeit, innerhalb von 40 Tagen nach der Benachrichtigung schriftlich Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dieser Einspruch muss an den Verwaltungsrat der CNS gerichtet werden.
Damit ein Einspruch zulässig ist, muss er von mir, meinem gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Der gesetzliche Vertreter kann ein Rechtsanwalt oder ein Vertreter einer Fach- oder Wirtschaftsvereinigung sein, der ich möglicherweise angehöre. Dies wird durch eine besondere schriftliche Vollmacht belegt.
Es wird empfohlen, den Einspruch per Einschreiben an den Verwaltungsrat der CNS zu senden.
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