Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
Ich nehme die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (PMA) in Anspruch!
Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (PMA) ist ein medizinischer Fortschritt, der mir Hoffnung gibt, wenn ich Schwierigkeiten habe, ein Kind zu bekommen.
Auf dieser Seite erklärt mir die CNS, wie ich eine Kostenübernahmegenehmigung für meine PMA erhalten kann.
Alles, was ich wissen sollte
- Der Behandlungsablauf
- Die Bedingungen
- Die Vorgänge
- Die Kostenübernahme
Wer wird mich betreuen?
Ich werde von meinem gewohnten Gynäkologen in enger Zusammenarbeit mit den spezialisierten Zentren und Ärzten betreut:
- Laboratoire National de Procréation Médicalement Assisteée du Service PMA (Nationales Labor für medizinisch unterstützte Fortpflanzung) im Centre Hospitalier du Luxembourg ;
- Zentrum für Unfruchtbarkeitsbehandlung an der Maternité HRS (Dr. Bohler).
Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für:
- Die Stimulation der Eierstöcke ;
- Die künstliche Befruchtung ;
- Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ;
- Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Für eine Kostenübernahme muss ich die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ich bin am Tag der letzten Behandlungsmaßnahme jünger als 43 Jahre ;
- Ich habe mich keiner Eileiterligatur unterzogen ;
- Mein Partner hat sich keiner Vasektomie unterzogen.
Bitte beachten Sie. Es gelten besondere Bedingungen, die von den jeweiligen Krankenhäusern angewandt werden.
Ich informiere mich vorab.
Welche Vorgänge muss ich unternehmen?
Für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung für meine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder meine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) benötige ich eine vorherige Genehmigung der CNS. Der Antrag wird vor Beginn der Behandlung vom Gynäkologen der Abteilung für künstliche Befruchtung gestellt .
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, stellt die CNS eine Kostenübernahmebescheinigung für maximal 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum aus.
Muss ich irgendwelche Kosten vorstrecken?
Für einen Aufenthalt in einem Standardzimmer bezahle ich nur :
- Die Honorare der Ärzte ;
- Den täglichen Beitrag für meinen Krankenhausaufenthalt ;
Gegebenenfalls die Zuschläge für persönliche Ansprüche (z. B. Zimmer 1. Klasse).
Die CNS übernimmt meine stationäre Behandlung nach dem System des Drittzahlers.
Die Arzthonorare werden mir gemäß der offiziellen Nomenklatur in Rechnung gestellt.
Die Laborkosten werden zu 100 % übernommen.
Im Rahmen einer künstlichen Befruchtung werden die Kosten für medizinische Leistungen gemäß den Bestimmungen der Satzung der CNS übernommen, wobei ich einen finanziellen Beitrag leisten muss.
Gut zu wissen: Es gibt keine bösen Überraschungen, das Krankenhaus informiert mich über die finanziellen Bedingungen meines Aufenthalts.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Und wenn ich Grenzgänger bin, wie steht es dann mit der Kostenübernahme für meine medizinisch unterstützte Fortpflanzung?
Wenn ich als Grenzgänger in meinem Wohnsitzland medizinisch versorgt werde, werden die Leistungen ausschließlich von meiner örtlichen Kasse gemäß den dort geltenden Sätzen, Tarifen und Bedingungen erstattet.
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