Tabakabhängigkeit

Gut zu wissen

In den zwei Jahren nach seiner Einführung (2009-2011) verzeichnete das Programm zur Unterstützung der Raucherentwöhnung eine Gesamterfolgsquote von 30 %.

Alles, was ich wissen sollte

Wie wird mein Programm ablaufen?

Die Raucherentwöhnungskur sieht über einen Zeitraum von 8 Monaten regelmäßige Sprechstunden bei einem Arzt meiner Wahl vor.

Bei dieser Gelegenheit kann ich feststellen, wie motiviert ich bin, welche Vorteile ich nutzen kann und welche Schwierigkeiten ich überwinden muss. Um den Mangel auszugleichen, kann mir mein Arzt Entzugsmedikamente verschreiben und mir sagen, wie ich sie am besten anwenden soll.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um das Programm zur Unterstützung der Raucherentwöhnung in Anspruch nehmen zu können?

Um die Kostenübernahme im Rahmen dieses Programms in Anspruch nehmen zu können, muss ich bei der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS) oder einer in Luxemburg zuständigen Kasse des öffentlichen Sektors versichert sein.

Bei meiner ersten Sprechstunde bei meinem Hausarzt unterschreibe ich eine Einverständniserklärung, um mich in das Programm zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung einzuschreiben.

Wie erfolgt die Kostenübernahme für mein Programm?

Formalitäten, um die volle Erstattung meiner Arzthonorare zu erhalten.

  • Bei der ersten Sprechstunde

Damit ich die Kostenübernahme zu 100 % in Anspruch nehmen kann, muss mir mein Arzt den Code E40 in Rechnung stellen.

Ich schicke die Rechnung an die CNS, um die Erstattung zu erhalten.

  • Bei der letzten Sprechstunde

Um die Kostenübernahme zu 100 % zu erhalten, muss mir mein Arzt bei der Sprechstunde im 8 Monat den Code E45 in Rechnung stellen, der erforderlich ist, um meinen Anspruch auf die Pauschalerstattung für Medikamente geltend zu machen.

Ich schicke die Rechnung zusammen mit den Rechnungen für die Medikamente an die Gesundheitsdirektion (Direction de la santé) zur Genehmigung.

Meine Akte wird dann zur Erstattung an die CNS weitergeleitet.

  • Zwischenzeitliche Sprechstunden werden normal erstattet.

Wie hoch ist der Erstattungssatz?

Meine Sprechstunden werden zum normalen Erstattungssatz (88 %) übernommen.

Die erste Sprechstunde (E40) und die letzte Sprechstunde (E45) werden vollständig (100 %) übernommen.

Für Entzugsmedikamente erhalte ich eine Erstattung von 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 €.

Ich habe Fragen zum Programm zur Unterstützung der Raucherentwöhnung...

Bei Bedarf kann ich mich an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit wenden :

  • Per Telefon (gebührenfreie Nummer): 8002 6767.
  • Oder per E-Mail: Prog-Sevrage-tabagique@ms.etat.lu

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