Durch das Inkrafttreten der neuen Indextranche von 814,40 Punkten, die ab dem 01.08.2018 in der Gehaltsskala appliziert wird, wird der Wert der Schlüsselbuchstaben in den Nomenklaturen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Therapeuten der Psychomotorik, Hebammen, Logopäden, Leistungserbringer in der Palliativversorgung) um 2,5% erhöht.