Im Rahmen der Krankenversicherung
- Kostenübernahme der medizinischen Versorgung und der Präventivmedizin;
- Entrichtung von Kranken- und Mutterschaftsgeld;
- Entrichtung einer Bestattungsentschädigung;
- Festlegung der Satzungen des CNS;
- Erstellen des Globalbudget der Kranken- und Mutterschaftsversicherung;
- Bei Bedarf, Neufestsetzung der Beitragssätze;
- Konventionsverhandlungen mit den Berufsverbänden der Gesundheitsdienstleister und den Krankenhäusern;
- Erstellen eines Budgets, alle zwei Jahre, für jedes Krankenhaus;
- Erstellen eines Gutachtens an die Regierung, für das Festlegen des Haushaltsvolumens des gesamten Krankenhaussektors;
- Konformitäts- und Qualitätskontrolle der erbrachten Leistungen;
- Zusammenarbeit mit den Ministerien und den betroffenen Institutionen für eine nachhaltige Entwicklung des Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems;
- Betreiben einer aktiven Informationspolitik für die Versicherten, die Gesundheitsdienstleister und die Arbeitgeber;
- Beteiligung an der Agence eSanté, einer Plattform für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten;
- Relationship-Management auf europäischer und internationaler Ebene.
Im Rahmen der Unfallversicherung
- Zahlung von Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, im Auftrag der Verwaltung der Unfallversicherung.
Im Rahmen der Pflegeversicherung
- Kostenübernahme der medizinischen Versorgung der pflegebedürftigen Person, zuhause oder in einer stationären Einrichtung;
- Entrichtung von Geldleistungen, als Ersatz für Naturalleistungen für die pflegebedürftige Person zuhause;
- Kostenübernahme für technische Hilfsmittel und Anpassungen des häuslichen Umfelds;
- Verhandlungen mit den Berufsverbänden der Gesundheitsdienstleister, die im Bereich der Pflegeversicherung aktiv sind;
- Erstellen eines Budgets und der Endabrechnung, der Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherung.