Die öffentliche Einrichtung Die "Caisse Nationale de Santé (CNS)" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://cns.public.lu
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Konformität
Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4
- Das interne Navigationsmenü der Seiten ist nicht korrekt strukturiert.
- Einige Bilder verfügen über keine geeignete Alternative.
- Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
- Text- oder Symbolkontraste sind unzureichend.
- Mehrere Tabellen auf der Website haben keine geeigneten Kopfzeilen, es ist nicht möglich, die Seiten mit Unterstützungstechnologie korrekt zu lesen.
- Manche Aufzählungslisten, ob durchnummeriert oder nicht, können nicht immer als solche identifiziert werden.
- Der Name oder Titel einiger Links ist unverständlich, sowohl mit als auch ohne Kontext.
- Der Slider auf der Startseite besitzt redundante Slides und ungeeignete Titelhierarchien. Die aktuellen Informationen in diesem Slider können ohne Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf der Seite „Aktuelle Informationen“ aufgerufen werden.
- Im Kontaktformular werden die Autovervollständigungsvorschläge automatisch von Ihrem Browser interpretiert.
- Einige Fehler können vom W3C beanstandet werden, haben aber keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit des Inhalts.
Unverhältnismäßige Belastung
- Die auf der Website verfügbaren Dokumente (PDF) entsprechen nicht unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, damit die seit dem 23. September 2018 neu veröffentlichten Dokumente dieser Norm entsprechen, und erforderlichenfalls können Sie sich an uns wenden, um Informationen zu erhalten.
- Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.
Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.
- Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2, wir bemühen uns jedoch, die vor dem 23. September 2018 veröffentlichten Dokumente erforderlichenfalls an die Norm anzupassen.
- Alle auf der Website bereitgestellten Videos sind in einem den Merkmalen der Barrierefreiheit entsprechenden Player abspielbar. Wir werden uns bemühen, die ab dem 23. September 2020 veröffentlichten Videos vollständig konform zu machen.
- Alle interaktiven Karten sind ausgenommen. Wir bemühen uns, sie identifizierbar zu machen und zu prüfen, dass sie keine Falle verursachen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "Die "Caisse Nationale de Santé (CNS)"".
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@cns.public.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder am Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.