Eine Aktualisierung vom Dezember 2020 können Sie hier abrufen.
Nach der Ankündigung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union (EU) verlassen zu wollen, und der wiederholten Verschiebung des effektiven Ausstiegsdatums wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt wird Großbritannien nicht mehr zur EU gehören.
Die Folgen des Austritts Großbritanniens aus der EU in Bezug auf die soziale Sicherheit sind wie folgt:
Bis zum 31.12.2020
Es handelt sich um eine Übergangszeit, in der das EU-Recht im Vereinigten Königreich und auf seinem Territorium weiterhin gilt. Daher ändert sich gegenüber dem Vereinigten Königreich nichts in Bezug auf die soziale Sicherheit (Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte während der Ferien im Vereinigten Königreich; Verwendung des Formulars S1; geplante Behandlungen im Vereinigten Königreich, die mit dem Formular S2 genehmigt werden usw.).
Ab dem 01.01.2021
Das Austrittsabkommen enthält Bestimmungen zum Schutz der Sozialversicherungsrechte von Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit vor dem Ende der Übergangszeit ausgeübt haben. Diese Personen, die die im Abkommen festgelegten Bedingungen erfüllen, werden auch nach dem 31.12.2020 weiterhin von der Anwendung der europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit profitieren. Dieser Schutz wird ihnen lebenslang garantiert, solange sie die im Austrittsabkommen festgelegten Bedingungen erfüllen.
In anderen Situationen, insbesondere für Personen, die ab dem 01.01.2021 zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zirkulieren, gelten die EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit nicht mehr. Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens und da noch Vorkehrungen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich getroffen werden müssen, ist es nicht möglich zu sagen, welche Form diese mögliche Koordinierung annehmen wird. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.