Das neue Maß für die Anwendung der Indexstufe wird ab 1. September 2023 in Kraft treten. Diese wird 944,43 betragen.
Folglich ändern sich die Tarife für Leistungen der folgenden Nomenklaturen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Krankenschwestern
- Masseure-Kinesitherapeuten
- Rehabilitationsfachkräfte für Psychomotorik
- Hebammen
- Logopäden
- Diätassistenten
- Anbieter von Palliativpflege
- Psychotherapeuten
Sie können die neuen Tarife einsehen, indem Sie auf die koordinierten Versionen der Nomenklaturen unter "Mehr dazu" weiter unten klicken.