Neuer Index ab 1. September 2023

Das neue Maß für die Anwendung der Indexstufe wird ab 1. September 2023 in Kraft treten. Diese wird 944,43 betragen.

Folglich ändern sich die Tarife für Leistungen der folgenden Nomenklaturen:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Krankenschwestern
  • Masseure-Kinesitherapeuten
  • Rehabilitationsfachkräfte für Psychomotorik
  • Hebammen
  • Logopäden
  • Diätassistenten
  • Anbieter von Palliativpflege
  • Psychotherapeuten

Sie können die neuen Tarife einsehen, indem Sie auf die koordinierten Versionen der Nomenklaturen unter "Mehr dazu" weiter unten klicken.

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