Verlängerung der Telekonsultationen

Die Gesundheitsdirektion (Direction de la santé) hat soeben eine neue Verordnung über Gesundheitsmaßnahmen in der ambulanten Gesundheitsversorgung veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 01.11.2023 und bleibt bis zum 31.12.2023 in Kraft.

Die CNS verfügt somit über die rechtliche Grundlage, um Telekonsultationen während dieses Zeitraums zu erstatten.

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