Wir teilen Ihnen mit, dass die Verordnung des Gesundheitsdirektors, die die Einrichtung der Telekonsultation im Rahmen der Pandemie COVID-19 ermöglicht hat und die am 18. Dezember 2023 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 ausnahmsweise verlängert wurde, am 30. Juni 2024 abgelaufen ist.
Die auf dieser Verordnung beruhenden Tarife für Telekonsultationen können daher ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr übernommen werden.