Vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit

Wenn Sie vor Ablauf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Arbeit wieder aufnehmen, genügt es, wenn Sie uns dies mit Hilfe des nachstehenden Formulars mitteilen.

Sie müssen kein neues ärztliches Attest von Ihrem Arzt vorlegen, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können.

Bitte melden Sie die vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit frühestens zwei Tage vor der tatsächlichen Wiederaufnahme.

WICHTIG

Wenn Sie lange arbeitsunfähig sind und bereits eine Vorladung beim Medizinischen Dienst der Sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale CMSS) erhalten haben, müssen Sie unbedingt den Antwortschein (talon-réponse) auf der Rückseite der Vorladung, die Sie per Post erhalten haben, ausfüllen und an die auf dem Antwortschein angegebene Adresse zurückschicken.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Le format de date attendu comprend le jour (sur deux chiffres) suivi du mois (sur deux chiffres) suivi de l'année (sur quatre chiffres) : chacune de ces valeurs est séparée par un tiret.

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Persönlichen Daten

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, Boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

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