Kompressionskleidung
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen über die Kostenübernahme für Kompressionskleidung.
Welche Kosten für Kompressionskleider werden von der CNS übernommen?
Die CNS übernimmt anteilsmäßig sowohl die Kosten für rundgestrickte Kompressionsstrümpfe (60%), die vor allem als Behandlung bei Venenleiden eingesetzt werden, wie für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe (80%). Kompressionskleider für andere Körperteile werden vollständig (100%) durch die CNS erstattet.
Die Kosten für Kompressionskleider, sowohl rund- wie flachgestrickt, mit Silberfäden werden nicht von der CNS übernommen.
Welche Erneuerungsfristen gelten?
Über einen Zeitraum von 12 Monaten haben Versicherte Anspruch auf 2 Paar rundgestrickte Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen und 4 Paar flachgestrickte Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen. Nach Ablauf der 12 Monate kann die Verschreibung erneuert werden.
Bei anderen Kompressionskleidern wird auf Basis einer begründeten Verschreibung des Arztes (Ordonnance médicale motivée) entschieden.
Was ist ein therapeutisches Protokoll (protocole thérapeutique) und was sollte man damit tun?
Das Protocole thérapeutique ersetzt die Ordonnance médicale. Dies bedeutet, dass sie mit diesem Schreiben Ihre Kompressionskleider direkt in der Apotheke oder im Orthopädiefachgeschäft erwerben können. Sie müssen das Schreiben nicht vorab an die CNS schicken.
Je nachdem ob das Produkt angefertigt werden muss (Produkte nach Maß) oder vorab von der CNS genehmigt werden muss (flachgestrickte bzw. andere Kompressionskleider) kann es sein, dass Sie das Produkt nicht direkt mitnehmen können. Ist eine vorherige Genehmigung der CNS notwendig, übernimmt der Verkäufer in der Regel die notwendigen Schritte.
Wo kann ich die Kompressionskleidung erhalten?
Kompressionskleider können sowohl in der Apotheke, als auch im Orthopädiefachgeschäft erworben werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob die verschriebenen Kompressionskleider auch vor Ort angeboten werden.
Für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe und andere Kompressionskleider zu einem Preis von 125 Euro oder mehr, muss der von Ihnen ausgewählte Lieferant einen Kostenvoranschlag bei der CNS einreichen. Dieser Antrag muss vor Auslieferung von der CNS genehmigt werden (titre de prise en charge).
Welche Dokumente muss ich zur Kostenerstattung bei der CNS einreichen?
Kompressionsstrümpfe bzw. –hosen werden nur von der CNS übernommen, wenn der Rechnung der Apotheke oder des Orthopädiefachgeschäfts, das vollständig ausgefüllte Protocole thérapeutique (Annexe N), der Kostenvoranschlag (nur für flachgestrickte Kompressionskleider wenn Preis ⩾ 125 € beträgt), sowie ein Messprotokoll (Angaben gemäß Annexe H) beigefügt sind.
Für andere Kompressionskleidung muss das ordnungsgemäß ausgefüllte Protocole thérapeutique (Annexe N) sowie der vorherige Kostenvoranschlag, wenn der Preis ⩾ 125 € beträgt, der Rechnung der Apotheke oder des Orthopäden beigefügt werden.
Was ist zu tun, wenn der Antrag nicht genehmigt wird?
Im Fall einer Ablehnung (refus de prise en charge) steht es Ihnen frei, innerhalb von vierzig Tagen ab der Benachrichtigung schriftlich Einspruch beim Verwaltungsrat der CNS einzulegen.
Ein Einspruch muss, um zulässig zu sein, von dem Patienten selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Rechtsvertreter unterzeichnet sein. Beim Rechtsvertreter kann es sich um einen Anwalt oder den Vertreter eines Berufs- oder Gewerkschaftsverbands handeln, dem der Patient möglicherweise angehört. Dies wird durch eine schriftliche Sondervollmacht belegt.
Es ist ratsam, den Einspruch per Einschreiben an den Verwaltungsrat der CNS zu schicken.
Auf was muss ich als Anwohner Luxemburgs achten, wenn ich Leistungen für orthopädische Hilfsmittel im Ausland in Anspruch nehme (EU, EWR + Schweiz)?
Hier gibt es drei Fälle zu unterscheiden:
1. Meine Verschreibung wurde im Ausland ausgestellt und ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleider in Luxemburg erwerben
Da die ausländischen Ärzte i.d.R. das luxemburgische Formular (Protocole thérapeutique) nicht kennen, werden auch ausländischen Verschreibungen anerkannt, wenn klar zu erkennen ist, welche Leistung in Luxemburg mit der Verschreibung übereinstimmt. Es gelten die luxemburgischen Tarife und Regelungen (bzgl. Kostenvoranschlag, Messprotokoll etc.).
Die Abrechnung erfolgt über Tiers Payant (für Leistungen über 125€).
2. Meine Verschreibung wurde in Luxemburg ausgestellt, ich möchte die Kompressionsstrümpfe/-kleider jedoch im Ausland erwerben.
In diesem Fall gelten ebenfalls die luxemburgischen Tarife und Regelungen (bzgl. Kostenvoranschlag, Messprotokoll etc.). Verschreibt der ausländische Arzt flachgestrickte Kompressionstrümpfe oder andere Kompressionskleider ist ein Kostenvoranschlag bei der CNS einzureichen, der vor Aushändigung genehmigt werden muss. Jedoch muss der Patient die Kosten vorstrecken und sie anschließend bei der CNS mit den notwendigen Begleitdokumenten (Messprotokoll, ggf. Kostenvoranschlag) zur Erstattung einreichen.
3. Meine Verschreibung wurde im Ausland ausgestellt und ich möchte die Kompressionstrümpfe/-kleider ebenfalls im Ausland kaufen.
Auch in diesem Fall gelten die luxemburgischen Tarife und Regelungen. Verschreibt der ausländische Arzt flachgestrickte Kompressionstrümpfe oder andere Kompressionskleider ist ein Kostenvoranschlag bei der CNS einzureichen, der vor Aushändigung genehmigt werden muss. In jedem Fall muss der Patient die Kosten vorstrecken und sie anschließend bei der CNS mit den notwendigen Begleitdokumenten (Messprotokoll, ggf. Kostenvoranschlag) zur Erstattung einreichen.
Auf was muss ich als Grenzgänger achten, wenn ich Leistungen für orthopädische Hilfsmittel im Ausland in Anspruch nehme (EU, EWR + Schweiz)?
Auch hier gibt es drei Fälle zu unterscheiden:
1. Ich möchte als Grenzgänger die Leistungen in meinem Wohnland beziehen.
In diesem Fall ist die zuständige Krankenkasse des Wohnlandes zuständig. Es gelten die Tarife und Regelungen dieser Krankenkasse.
2. Ich möchte als Grenzgänger die Leistungen in einem anderen Land als meinem Wohnland beziehen (außer Luxemburg).
In diesem Fall gelten die luxemburgischen Regelungen und Tarife und die Unterlagen sind bei der CNS einzureichen. Die Leistungen werden zurückerstattet.
3. Ich möchte als Grenzgänger die Leistungen in Luxemburg beziehen.
In diesem Fall gelten die luxemburgischen Regelungen und Tarife. Die Unterlagen sind bei der CNS einzureichen.
Bei Leistungen über 125 € erfolgt eine Abrechnung über Tiers Payant.
Überblick
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Rundgestrickte Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen (P5010130 bis P5010133) |
Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe oder –strumpfhosen (P5010134 bis P5010137) |
Andere Kompressionskleider |
Tarif |
Maximalpreis |
Kostenvoranschlag |
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Kostenvoranschlag wenn Preis ⩾ 125 € |
Nein |
Ja |
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Erstattungssatz |
60% |
80% |
100% |
Erneuerungsfrist |
2 Paar je 12 Monate |
4 Paar je 12 Monate | Nach Zustand |
Messblatt (Annexe H) |
Ja |
Nein |
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Kostenerstattung durch die CNS für Produkte mit Silberfäden |
Nein |
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Protocole thérapeutique (Annexe N) |
Ja |