Hörgeräteakustiker

Die Dokumente sind im PDF-Format an
gefo.cns@secu.lu zu senden.
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Bedingungen für die Zulassung

Die folgenden Dokumente sind vom Hörgerätakustiker, der die Zulassung beantragt, vorzulegen:

  1. den ordnungsgemäß unterzeichneten Antrag auf Zulassung und die auf jeder Seite paraphierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anhänge (CNS-Formular);
  2. das "Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg";
  3. eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
  4. eine Kopie der vom Minister, der für die Niederlassungsgenehmigungen zuständig ist, ausgestellten Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes;
  5. einen Bankidentitätsnachweis;
  6. einen Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (Chambre des Métiers);
  7. eine Bescheinigung, die belegt, dass der unterzeichnende Leistungserbringer in den letzten drei Jahren seinen Verpflichtungen zur Meldung und Zahlung von Vorschüssen und Hauptbeträgen zu jedem Termin nachgekommen ist oder die ihm eingeräumten Fristen eingehalten hat, jeweils ausgestellt von:
  • Gemeinsames Zentrum für Soziale Sicherheit (Centre commun de la sécurité sociale) und
  • Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) und
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement et des domaines).

Wenn es sich um eine Handelsgesellschaft handelt, muss der Leistungserbringer zusätzlich beifügen:

  1. die Gründungsurkunde des Unternehmens mit genauen Angaben zu den Kontaktdaten und Funktionen der Verantwortlichen, insbesondere des technischen Geschäftsführers;
  2. einen Originalauszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Zuweisung eines Leistungserbringercodes

Der Leistungserbringer, der vom Verwaltungsrat der CNS zugelassen wird, erhält einen Leistungserbringercode, der anschließend auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen der Kommunikation mit der Krankenversicherung verwendet werden.

Die Zulassung wird vom CNS-Verwaltungsrat erteilt, der einmal im Monat zusammentritt. Die Ausstellung der Zulassung kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Informationen zur Kostenübernahme und Rechnungsstellung

  • Bei Fragen, die den täglichen Austausch zwischen den Leistungserbringern und der CNS im Rahmen der Genehmigungs- und Rechnungsstellungsverfahren betreffen, wenden sich die Leistungserbringer bitte an: audioprotheses.cns@secu.lu

Wenn Sie die neuesten Informationen per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für den Newsletter für Leistungserbringer an: CNS Update

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