Da sich bei der finanziellen Situation der Kranken- und Mutterschaftsversicherung eine positive Entwicklung verzeichnen lässt, wird festgehalten, dass man nun auf eine Verbesserung der Kostenübernahmen übergehen kann.
Es handelt sich um folgende Verbesserungen ab dem 01.01.2017:
- Zähne, für die eine zweite Zahnsteinentfernung im Jahr und eine Lokalanästhesie im Rahmen einer Zahnfüllung übernommen wird.
- Brillen, für die die organischen Gläser, für alle Versicherten und dies ohne ärztliche Verschreibung, übernommen werden.
- Kontaktlinsen, für die die Erneuerungsfrist von 4 auf 3 Jahre gesenkt wird und für die die Kosten bereits ab einer Dioptrie von 6 übernommen werden.
- Transporte in einem Taxi, für die ab dem 01.01.2017 die Pauschale für den Kilometerpreis auf 1,60 angehoben wird, mit einem Pauschalbetrag von 6.40 Euro pro Fahrt. Der Pauschalbetrag für eine Beförderung in einem Krankenwagen steigt auf 38 Euro pro Fahrt, mit einem Kilometerpreis von 1.25 Euro.
- Orthopädische Bedarfsmittel, mit der Einführung von therapeutischen Schuhen für den diabetischen Fuß.