Die Gesundheitsdirektion hat eine neue Verordnung vom 18.12.2023 über gesundheitspolizeiliche Maßnahmen in der ambulanten Gesundheitsversorgung veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 01.01.2024 und bleibt bis einschließlich 30.06.2024 in Kraft.
Die CNS verfügt somit über die gesetzliche Grundlage, um während dieses Zeitraums die Kosten für Telekonsultationen erstatten zu können.