Die CNS setzt sich aktiv für die kontinuierliche Verbesserung des Gesundheitssystems in Luxemburg und der angebotenen Dienstleistungen ein und berücksichtigt dabei die ständigen Entwicklungen in diesem Bereich.
In diesem Sinne werden seit dem 1. Januar 2024 neue Leistungen, die von Zahnärzten erbracht werden, übernommen.
Was ist neu?
Neue Behandlungen werden nun von der Krankenversicherung übernommen.
Überschreitung auf Kostenvoranschlag (DSD)
Einige Behandlungen tragen das Kürzel DSD, das dem Zahnarzt erlaubt, die in der Nomenklatur festgelegten Tarife zu überschreiten, aber nur, nachdem er Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag vorgelegt hat und Sie Ihre Zustimmung gegeben haben.
Der Zahnarzt kann den Tarif für diese Behandlungen, die über den festgelegten Tarif hinausgehen, frei und "mit Takt und Maß" bestimmen.
Parodontale Pflege
Zahlreiche Leistungen im Zusammenhang mit der Parodontalpflege werden nun übernommen. Sie sind in 5 Behandlungsphasen eingeteilt: Phase 1 Parodontaluntersuchung, Phase 2 Zahnfleisch- und Zahnpflege, Phase 3 Aktive Behandlung, Phase 4 Parodontale Neubewertung und Phase 5 Parodontaler Recall.
Cone Beam-Röntgenaufnahme
Die Kosten für die Cone-Beam-Computertomographie (CBCT) werden nun unter bestimmten Bedingungen erstattet.
Ihr Zahnarzt kann Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Leistungen für provisorische Behandlungen
In die zahnärztliche Nomenklatur wurden Handlungen im Zusammenhang mit provisorischen Behandlungen aufgenommen:
- provisorische Füllungen;
- Basisplatte aus gespritztem Kunststoff, oder verstärkte Platte, oder gegossene Platte für provisorische herausnehmbare Prothese;
- provisorische Krone;
- Element einer provisorischen Brücke.
Die Liste der übernommenen Leistungen mit den entsprechenden Tarifen ist in der Nomenklatur der Behandlungen und Dienstleistungen von Zahnärzten festgelegt.
Zahnsteinentfernung
Zusätzlich zur Zahnsteinentfernung im Rahmen der allgemeinen Pflege (Code DS1), die es bereits gibt, hat die neue Nomenklatur eine neue Zahnsteinentfernung eingeführt, die nur im Rahmen einer Parodontalbehandlung durchgeführt werden darf (Code DP41).
Die Grenzen der Kostenübernahme sind festgelegt:
- Die klassische Zahnsteinentfernung DS1 wird zweimal pro Kalenderjahr übernommen (vom 1. Januar eines Jahres bis einschließlich 31. Dezember desselben Jahres).
- Die parodontale Zahnsteinentfernung DP41 wird einmal pro Kalenderjahr übernommen (vom 1. Januar eines Jahres bis einschließlich 31. Dezember desselben Jahres).
Kostenübernahme für seltene Krankheiten
Für Menschen mit einer der beiden seltenen Krankheiten Oligodontie (Agenesie von mindestens 6 bleibenden Zähnen pro Zahnbogen, Weisheitszähne nicht eingeschlossen) oder Anodontie (Fehlen aller Zähne) wird jetzt die Kostenübernahme für das Einsetzen von Knochenimplantaten in den Schädel und das Gesicht bei Erwachsenen übernommen.
Ihr Zahnarzt kann Ihnen weitere Informationen geben.