Bestellung von Bescheinigungen und Formulare

  1. Mitversicherungsbescheinigung
  2. Anmeldebescheinigung für Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung oder Rentner
  3. Provisorische Ersatzbescheinigung der Europäischen Krankenversicherungskarte
  4. Formular für einen Aufenthalt in einem Land, das mit Luxemburg ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat
  5. S1/BL1 Formular

 

Mitversicherungsbescheinigung

Die Mitversicherungsbescheinigung kann via MyGuichet beantragt werden.

Achtung

1) Eine Mitversicherungsbescheinigung für Gebietsansässige wird immer von der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) ausgestellt.

2) Eine Mitversicherungsbescheinigung für Nicht-Gebietsansässige wird im Regelfall von der zuständigen Sozialversicherungseinrichtung des Wohnlandes ausgestellt.

Ausnahme:wenn die Einrichtung welche die Mitversicherungsbescheinigung anfordert (z. B. Universität, Botschaft usw.) sich nicht innerhalb des Wohnlandes befindet dann ist die CNS zuständig um die gefragte Bescheinigung auszustellen.

Sozialversicherungsnachweis für Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung oder Rentner

Der Sozialversicherungsnachweis für Empfänger des Einkommens zur sozialen Eingliederung oder für Personen, die eine Rente erhalten, kann beim Gemeinsamen Zentrum für Soziale Sicherheit (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) über den nebenstehenden Link angefordert werden.

Provisorische Ersatzbescheinigung der Europäischen Krankenversicherungskarte

Die CNS kann eine drei Monate gültige Ersatzbescheinigung der Europäischen Krankenversicherungskarte ausstellen. Diese kann via MyGuichet beantragt werden. 

Formular für einen Aufenthalt in einem Land, das mit Luxemburg ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat

Für diese Länder ist der Versicherte gebeten, dem Versicherungsträger des Aufenthaltsortes eine Bescheinigung vorzulegen, die seinen Anspruch auf Sachleistungen während seines Auslandsaufenthalts bekräftigt. Der Versicherungsträger vor Ort erstattet dann die während des Auslandsaufenthalts angefallenen Kosten nach den landesabhängigen gültigen Sätzen und Tarifen.

Es handelt sich um folgende Länder: Bosnien-Herzegowina, Kap Verde, Marokko, Tunesien und Türkei (die Europäische Krankenversicherungskarte ist in Mazedonien, Montenegro und Serbien gültig).

Diese Formulare können nun auch über MyGuichet angefordert werden.

S1/BL1 Formular

Der in Luxemburg versicherte Grenzgänger muss sich bei der Krankenkasse seines Wohnsitzes einschreiben, um in seinem Wohnland Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben. Zu diesem Zweck stellt die CNS folgende Formulare aus:

  • S1 (abgesehen von Belgien)
  • S072, das Formular für französische Grenzgänger, die in den Departements des Großen Ostens (Grand-Est) d.h. ARDENNES (08), AUBE (10), MARNE (51), HAUTE-MARNE (52), MEURTHE-ET-MOSELLE (54), MEUSE (55), MOSELLE (57), BAS-RHIN (67), HAUT-RHIN (68) und VOSGES (88) wohnen, wird direkt an die jeweilige Ortskrankenkasse (Caisse primaire d'assurance maladie) gerichtet. Eine Einschreibungsbestätigung wird dem Grenzgänger durch die betreffende Ortskrankenkasse zugesandt.
  • BL1 für belgische Grenzgänger.
 

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