Sonderhonorare

In einigen Situationen sind die Ärzte und Zahnärzte befugt, Ihnen ein Sonderhonorar (Code CP) für persönliche Ansprüche zu berechnen, unter der Bedingung, dass diese Sie vorab informiert haben und Sie einverstanden sind. Die Sonderhonorare für persönliche Ansprüche werden nicht von der CNS rückerstattet und sind integral zu Ihren Lasten.

 

Zahnärzte

Persönliche Schutzausstattung kann nicht als Sonderhonorar verrechnet werden

Die persönliche Schutzausstattung, die durch die zur Begrenzung der Ausbreitung von COVID-19 eingeführten Maßnahmen vorgeschrieben ist, kann dem Patienten weder nach einem CP8-Code noch als allgemeines Sonderhonorar in Rechnung gestellt werden.

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat die Direction de la Santé (Gesundheitsdirektion) durch eine Verordnung vom 28. April 2020 die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und empfohlenen Hygienevorschriften, insbesondere in Bezug auf persönliche Schutzausstattung und Vorschriften zum Händewaschen und zur Händedesinfektion, vorgeschrieben. In dieser Hinsicht wurde die Verteilung von angepasstem Material durch das Gesundheitsministerium organisiert.

Arten von Sonderhonoraren

Persönliche Ansprüche für die Terminvergabe

Die persönlichen Ansprüche für die Terminvergabe werden unter den Coden CP1 bis CP7 verrechnet. Der Arzt oder Zahnarzt ist befugt ihnen einen Zusatz zu verrechnen falls der Termin auf ihre ausdrückliche Anfrage und zu der von ihnen angefragten Uhrzeit vereinbart wird und der Arzt den Termin wahrnimmt. Die folgenden Situationen sind im Abkommen der Ärzte und Zahnärzte beschrieben:

  • CP1: Falls ein Arzt einem Versicherten auf dessen Anfrage hin einen festen Termin anbietet und ihn auch einhält.
  • CP2: Falls ein Arzt auf Anfrage Samstagvormittags Versicherte empfängt, obwohl er nur in der Woche Sprechzeiten hat.
  • CP3: Falls ein Versicherter ohne akzeptablen Grund sich zu einem Termin verspätet.

Für einen Arzt, der nur nach Terminabsprache Versicherte empfängt, gelten folgende Bestimmungen:

  • CP4: Falls er einem Versicherten mehr als zwei Terminvorschläge unterbreiten muss.
  • CP5: Falls er, außer im Notfall, einen Versicherten ohne Termin sofort untersucht.
  • CP6: Falls ein Versicherter sich im Notfall präsentiert, der Arzt jedoch feststellt, dass dies kein Notfall ist.
  • CP7: Falls der Arzt länger als zehn Minuten am Telefon medizinische Auskünfte gibt.

Persönliche Ansprüche in Verbindung mit einer Behandlung

Der persönliche Anspruch in Verbindung mit einer Behandlung wird unter dem Sammelcode CP8 verrechnet und wird nur von den Zahnärzten verwendet.

  • CP8: Es handelt sich um die zahnärztlichen Leistungen und Beihilfen, die mit dem Versicherten vereinbart wurden und die von der Krankenversicherung übernommenen Tarife überschreiten.

Bei einem persönlichen Anspruch vermerkt der Arzt oder Zahnarzt auf dem Honorarzettel, respektiv auf der Rechnung die Coden CP1, CP2, CP3, CP4, CP5,CP6, CP7 oder CP8.

Die CP Codes müssen zusammen mit den Leistungen auf dem gleichen Honorarzettel verrechnet werden. Die Rechnungen müssen deutlich die für persönliche Ansprüche geforderte Summe erwähnen, um ungerechtfertigte Rückerstattungen seitens der Krankenversicherung zu vermeiden.

Es ist anzumerken, dass die Tarife für persönliche Ansprüche nicht festgelegt sind.

Die Ärzte und Zahnärzte sind jedoch gebeten, gegebenenfalls, die Sonderhonorare mit «Takt und Maß» zu verrechnen.

Persönliche Ansprüche im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes im Erste-Klasse oder Einbett-Zimmer

Es handelt sich um einen persönlichen Anspruch wenn Sie sich, im Falle einer stationären Behandlung, auf ausdrücklichen Wunsch, in einem Erste-Klasse- oder Einbett-Zimmer behandeln lassen. In dem Fall sind Ihr Arzt sowie andere (behandelnde) Ärzte wie z.Bsp. der Anästhesist befugt einen erhöhten Tarif von 66 Prozent gegenüber dem Normaltarif im Zweite-Klasse-Zimmer anzuwenden.

Es kann jedoch kein erhöhter Tarif verrechnet werden falls der stationäre Aufenthalt im Einbett-Zimmer aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Bei Leistungen die im Operationssaal erbracht werden kann ebenfalls ein erhöhter Tarif angewandt werden falls der Versicherte das Erste-Klasse-Zimmer erst innerhalb 48 Stunden nach dem chirurgischen Eingriff oder der Entlassung von der Intensivstation zu nutzen beginnt.

Dieses Sonderhonorar wird nicht von der Krankenkasse übernommen.

Nichteinhalten eines Termins

Wenn Sie ohne vorherige Abmeldung Ihren Termin nicht einhalten, kann der Arzt Ihnen den Tarif einer normalen Sprechstunde verrechnen, die nicht von der Krankenkasse zurückgezahlt wird. Im Falle einer größeren Behandlung kann eine Summe entsprechend der entstandenen Benachteiligung für den Arzt verlangt werden, festgelegt mit Takt und Maß. Die Rechnung gibt die für die Sprechstunde verlangte Summe an und trägt den Vermerk «Termin nicht eingehalten».

Die Entschädigung für das Nichteinhalten des Termins ist fällig, wenn der Termin im Falle einer Sprechstunde, nicht 24 Stunden im Voraus, im Falle einer größeren Behandlung sogar nicht 2 Werktage im Voraus, abgesagt wurde. Natürlich müssen Sie bei der Terminvergabe darüber informiert worden sein, dass es sich um eine größere Behandlung handelt und welche die geltende Frist für eine Terminabsage ist.

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein CP Ihnen ohne gültigen Grund verrechnet wird oder wurde, wenden Sie sich bitte direkt an den Arzt um die Situation klarzustellen.

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