Wann kontaktiert die CNS den Versicherten oder den Arbeitgeber im Rahmen der Zahlung von Geldleistungen?
Während oder nach Beendigung des Prüf- und Feststellungsverfahrens bezüglich des Krankengelds unterrichtet die Caisse nationale de santé den Versicherten oder den Arbeitgeber jedes Mal, wenn sich eine wichtige Fälligkeit oder eine Änderung in der Kostenübernahme ergibt.
Folgende Informationen werden unterschieden:
- Jeder Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung, die bestätigt, dass der Versicherte arbeitsfähig ist, folgt eine Entscheidung der CNS. Diese Entscheidung enthält die Information, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen Krankheit oder Unfall, die innerhalb der folgenden zwölf Wochen ausgestellt werden, nicht bei der CNS geltend gemacht werden, es sei denn, ein neuer medizinischer Befund wird vom behandelnden Arzt ausführlich dargelegt;
- Die CNS stellt dem Versicherten eine Entscheidung zu, in der er benachrichtigt wird, dass die Zahlung des Krankengelds nicht erfolgt, solange er sich ohne triftigen Grund der Untersuchung durch den Kontrollarzt oder anderen medizinischen Untersuchungen entzieht. Eine Entscheidung über die Aussetzung des Krankengeldes wird auch für die Zeit, in der der Versicherte sich ohne vorherige Genehmigung der CNS im Ausland aufhält oder sich in Haft befindet, zugestellt;
- Spätestes am 20. Kalendertag jeden Monats unterrichtet die CNS den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung zum Anfang des Monats ausläuft oder wenn die Entgeltungspflicht von der CNS wieder auf den Arbeitgeber übergeht;
- Die CNS unterrichtet den Selbstständigen, für den die Zeit der Aussetzung des Krankengelds Anfang des Monats zu Ende ging, sowie den, für den die Zahlung des Krankengelds ab Beginn des entsprechenden Monats erneut ausgesetzt wird;
- Bei Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch den Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung werden der Versicherte und die Pensionskasse über das Ende der Zahlung des Krankengeldes mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats nach der Bekanntgabe unterrichtet. Dasselbe gilt für den Ablauf der Zahlung des Krankengelds;
- Mit Bezug auf die Bestimmungen des Artikels L.125-4 des Arbeitsgesetzbuches (rechtmäßige Beendigung des Arbeitsvertrags) unterrichtet die CNS den Versicherten und dessen Arbeitgeber vom Zeitpunkt der Einstellung der Zahlung des Krankengelds. Diese Information, die vor Erlöschen des Anspruchs beiden Vertragsparteien zugestellt wird, ist nur zur Kenntnisnahme bestimmt und sieht keinen Einspruch gegen die Abgrenzung des Leistungsanspruchs gemäß den Bestimmungen des Artikels 83 der Sozialversicherung vor.
Welches sind die Verpflichtungen des Versicherten gegenüber dem Arbeitgeber?
- Den Arbeitgeber von jeder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, auch von halben Tagen, gemäß den Bestimmungen der Satzungen der CNS oder gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags, die vorrangig berücksichtigt werden, unverzüglich unterrichten..
- Für jede Arbeitsunfähigkeit, die zwei Arbeitstage überschreitet, ist die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (2. Blatt) dem Arbeitgeber zuzustellen. Die Zustellung muss so erfolgen, dass der Arbeitgeber sie am 3. Tag erhält.
Welches sind die Verpflichtungen des Versicherten gegenüber der CNS und des kontrollärztlichen Dienstes des SozialversichrungQuelles sont les obligations de l'assuré à l'égard de la CNS et du Contrôle médical de la sécurité sociale?
Für jede Arbeitsunfähigkeit, die 2 Arbeitstage überschreitet, muss der Versicherte die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (1. Blatt) der CNS vorlegen. Die Zustellung muss so erfolgen, dass die CNS sie am 3. Tag erhält.
Bei Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit über den zu Beginn vorgesehenen Zeitpunkt hinaus ist das ärztliche Attest, das die Verlängerung begründet, dem Arbeitgeber (Blatt 2) und der Caisse nationale de santé (Blatt 1) spätestens vor Ende des zweiten Arbeitstages nach dem Tag, an dem anfänglich die Wiederaufnahme der Arbeit vorgesehen war, vorzulegen. Ein Versäumnis kann durch eine Mahnung und Ordnungsbußen geahndet werden.
Jeder Vorladung zur medizinischen Kontrolluntersuchung ist gewissenhaft Folge zu leisten.
Ich bin krankgeschrieben: unter welchen Bedingungen kann ich mich ins Ausland begeben?
Für Auslandsaufenthalte während der Arbeitsunfähigkeitszeit ist eine vorherige Genehmigung der CNS erforderlich im Fall von:
- Schwerer Krankheit der arbeitsunfähigen Person (zBsp.: Krebs, Schlaganfall, schwere Herzinsuffizienz, Sklerosen, …) , für einen bestimmten Zeitraum, nach befürwortender Stellungnahme des Arztes und des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherzung;
- Anspruch auf Palliativpflege der arbeitsunfähigen Person für die Dauer des Anspruchs auf Palliativpflege;
- Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;
- Todesfall eines Elterenteils oder Familienangehörigen ersten Grades oder des Partners im Ausland;
- Geburt im Ausland eines Kindes der arbeitsunfähigen Person.
Aufenthalten im Ausland aus anderen Gründen können nicht bewilligt werden.