Zusammensetzung des Krankengeldes

Zusammensetzung des Krankegeldes

Das Krankegeld, welches der Versicherte von der CNS erhält, setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • eine Grundvergütung ;
  • falls fällig, Zulagen und Vergünstigungen.

Grundvergütung

Die Grundleistung entspricht dem höchsten Grundgehalt, das innerhalb des Bemessungszeitraums von drei Kalendermonaten vor Beginn der Zahlung der Krankengelds durch die CNS ausgezahlt wurde.

Unter Grundvergütung versteht man die Elemente des Gehalts, die monatlich als Geldleistungen auszuzahlen sind und die nicht als Zulagen oder Vergünstigungen gelten.

Wenn ein Monat nicht ganz durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit abgedeckt ist, wird die Höhe des im Arbeitsvertrag vereinbarten Grundgehalts zugrunde gelegt. Sie wird um den auf den betreffenden Monat anzuwendenden Lebenshaltungskostenindex 100 reduziert. Angerechnet werden die Anzahl der Arbeitsstunden des entsprechenden Monats oder die Höchstzahl der Arbeitsstunden der Monate, während derer die Grundleistung unverändert ist.

Für Auszubildende dient das Ausbildungsgehalt als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Krankengelds.

Zulagen und Vergünstigungen

Die Zulagen und Vergünstigungen sind Vergütungselemente, die monatlich zu zahlen sind, deren Höhe jedoch von Monat zu Monat variieren kann (z. B. Produktivitätsprämien).

Die CNS bestimmt die Höhe der Zulagen und Vergünstigungen, indem sie den Durchschnitt der Zulagen und Vergünstigungen, die in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gemeldet wurden.

Wenn diese Referenzperiode von zwölf Monaten nicht ganz durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit abgedeckt ist, wird der Durchschnitt auf der Grundlage von einem oder mehreren vollständig versicherten Kalendermonaten berechnet. Für die Berechnung des Lebenshaltungskostenindex werden der oder die Kalendermonate berücksichtigt, während derer die Berechnungsgrundlage die Zusatzleistungen enthält.

Antrag auf Neuberechnung der Geldleistungen für den Bruchteil eines Monats

Die von der CNS geschuldeten Geldleistungen für den Bruchteil eines Monats können neu berechnet werden, wenn der Versicherte einen Einkommensunterschied für den betreffenden Monat feststellt, der durch unterschiedliche Proratisierungsmethoden verursacht wird, die von Ihrem Arbeitgeber und der CNS verwendet werden. Wenn dies der Fall ist, können Sie eine Neuberechnung der Geldleistungen beantragen, indem Sie das Formular "Antrag auf Neuberechnung der Geldleistungen für den Bruchteil eines Monats" ausfüllen und die detaillierte Abrechnung des von Ihrem Arbeitgeber für den betreffenden Monat gezahlten Gehalts beifügen.

Höchstgrenzen und Höchstsätze der Geldleistungen

Mindestsoziallohn

Das monatliche Krankengeld darf den Mindestsoziallohn außer bei Ausnahmebewilligung oder begründeter Ermäßigung nicht unterschreiten. Bei Teilzeitarbeit wird diese Höchstgrenze auf der Grundlage des Mindestsoziallohns pro Stunde bestimmt.

Das monatliche Krankengeld darf das Fünffache des Mindestsoziallohns nicht überschreiten.

Bei Ausübung mehrerer abhängiger oder selbstständiger Tätigkeiten kann ein Anspruch auf mehrere Krankengeldleistungen bis zum Fünffachen des Mindestsoziallohns bestehen. Bei Überschreiten dieser Höchstgrenze wird das Krankengeld im Verhältnis reduziert.

Beispiel: Proportionale Kürzung des Krankengeldes bei Überschreitung der Höchstgrenze

Sozialer Mindestlohn SSM (Beispiel vom 1. Januar 2023): 2.387,4 €

Obergrenze/höchster Schwellenwert (fünffacher SSM) : 11.937,0 €

Der Versicherte kumuliert drei Gehälter:

  • 1. Gehalt : 6.000,0 €
  • 2. Gehalt : 5.000,0 €
  • 3. Gehalt : 4.000,0 €
  • Summe der Gehälter : 15.000,0 €

Die Summe der kumulierten Gehälter übersteigt den maximalen Schwellenwert von 3.063,0 € (15.000,0 - 11.937,0)

Es müssen also 3.063,0 € gekürzt werden, um von 15.000,0 € auf 11.937,0 € zu kommen, was einer Kürzung von 20,42% entspricht :

  • 1. Gehalt um 20,42% gekürzt : 4.774,8 €
  • 2. Gehalt um 20,42% gekürzt : 3.979,0 €
  • 3. Gehalt um 20,42% gekürzt : 3.183,2 €

Summe der 3 reduzierten Gehälter : 11.937,0 €  

Das Krankengeld wurde daher proportional gekürzt, um die Höchstgrenze von 11.937,0 € zu erreichen.

Altersbeschränkung

Das monatliche Krankengeld wird nur bis zur Erfüllung des 68. Lebensjahres gezahlt.

Überstunden, Gratifikationen und Sachleistungen

Die CNS berücksichtigt bei der Berechnung des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit nicht :

  • Überstunden, auch wenn sie vor dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig geleistet wurden und ursprünglich für den Zeitraum vorgesehen waren, in dem der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
  • Bonuszahlungen oder andere gelegentliche Vergünstigungen
  • Sachleistungen (Dienstwohnung, Dienstwagen, Essensgutscheine usw.)

 

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