Suffixe

Die ärztlichen Leistungen können in manchen Fällen reduziert oder erhöht werden. In diesem Fall wird der Kode der Leistung durch ein Suffix ergänzt. Die Suffixe, die zurzeit gültig sind, sind folgende :

Suffix

Erklärung

Koeffizient

E

Leistungen in der endoskopischen Urologie und Leistungen in der endoskopischen Pneumologie können um 10 Prozent erhöht werden, wenn diese bei Kindern unter 14 Jahren durchgeführt werden. Leistungen in der endoskopischen Gastroenterologie können um 10 Prozent erhöht werden, wenn diese bei Kindern unter 6 Jahren durchgeführt werden. (Art. 8, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

1.10

N,D oder F

Wenn die technische Leistung zwischen 20 Uhr und 7 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen im Notfall durchgeführt wird, wird die Gebühr um 100% erhöht. Durch den Buchstaben « N » (Nacht), « D » (Sonntag), oder « F » (Feiertag) vermerkt der Arzt die erhöhte Gebühr auf der Honorarquittung. (Art. 8, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

2.00

B

Eine bilaterale Operation ist eine Operation, die auf beiden Seiten vollzogen wird. Wenn diese in einer Sitzung/in einem Termin durchgeführt wird, wird der Tarif der unilateralen Operation um 50% erhöht und mit dem Buchstaben „B“ merkt der Arzt die erhöhte Gebühr auf der Honorarquittung an. (Art. 8, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

1.50

R

Wenn bei einer Operation mehrere technische Leistungen für die selbe Person geleistet und vom selben Arzt erbracht werden, darf dieser die Gebühr der Leistung erheben, deren Koeffizient am höchsten ist. Für die zweite oder gegebenenfalls dritte Leistung können 50% erhoben werden. Darüber hinaus können keine weiteren Leistungen mehr vom Arzt in Rechnung gestellt werden. Der Arzt gibt den reduzierten Tarif auf der Honorarquittung an und ergänzt den Kode der Leistung mit dem Buchstaben „R“. (Art. 9, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte).

0.50

P

Wenn im Zuge des Eingriffs eine Assistenz während der Operation erforderlich ist, wird diese auf 30% des Koeffizienten der betroffenen Leistung festgesetzt. Auf der Honorarquittung notiert der Arzt den Kode der Leistung(en) gefolgt vom Buchstaben „P“. (Art. 11, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

0.30

V

Preiszuschläge für Leistungen in der Anästhesie um 25%, wenn die Anästhesie bei einer älteren Person über 65 Jahre oder einem Kind unter 14 Jahren durchgeführt wird. In diesem Fall ergänzt der Arzt den Kode des Eingriffes durch den Buchstaben „V“. (Art. 12, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

1.25

A

Die Anästhesie wird vom Arzt für Anästhesie und Intensivmedizin, zu einem Tarif von 45% des Koeffizienten der betroffenen Leistung, in Rechnung gestellt. Auf der Honorarquittung vermerkt der Arzt für Anästhesie und Intensivmedizin den Kode der Leistung(en) ergänzt durch den Buchstaben „A“. (Art. 12, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

0.45

L

Bei einer lokalen Anästhesie wird der Tarif der Leistung, auf die sich die Anästhesie bezieht, um 15% heraufgesetzt. Auf der Honorarquittung ergänzt der Arzt den Kode des Eingriffes mit dem Buchstaben „L“. (Art. 13, Nomenklatur der Ärzte und Zahnärzte)

1.15

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