Pauschale für IT-Kosten

Um die Kosten auszugleichen, die den Physiotherapiepraxen durch die Verpflichtung entstehen, die Dokumentenverwaltung und den Austausch mit der CNS ausschließlich digital und elektronisch zu organisieren, sieht Artikel 38 der Vereinbarung einen jährlichen Pauschalzuschuss vor. Grundsätzlich soll diese finanzielle Unterstützung die folgenden Ausgaben decken:

  • Die Hardware (Computer, Scanner, Archivierung)
  • Die Lizenz für eine Software, die Dateien mit der CNS austauschen kann, gemäß der Spezifikation, die integraler Bestandteil der Vereinbarung ist
  • Die Kosten für die Verbindung zu HealthNet Luxembourg (Token)
  • Ein fester Internetanschluss an der Adresse der Praxis

Die Pauschale beläuft sich auf 1.600 Euro pro Praxis.

Bedingungen für die Gewährung

Der Anspruch auf Zahlung des Pauschalbetrags hängt von einer Aktivität in der Physiotherapiepraxis von mindestens zweitausend Leistungen pro Jahr ab, die gegenüber der Krankenversicherung geltend gemacht werden können. Im Falle einer Physiotherapiepraxis, die ihre Tätigkeit im Laufe eines Jahres aufnimmt oder aufgibt, werden der Schwellenwert für die Anzahl der Leistungen und der Betrag des Pauschalbetrags anteilig berechnet.

Grundsätzlich ist die Pauschale auf eine Zahlung pro Postanschrift beschränkt. Wenn mehrere Leistungserbringer in einer Praxisgemeinschaft arbeiten, wird davon ausgegangen, dass die Einrichtung eines einzigen Arbeitsplatzes, der an einen gemeinsamen Ort in den Räumlichkeiten angeschlossen ist, ausreicht, um die Anforderungen der Vereinbarung zu erfüllen.

In dem Ausnahmefall, dass sich zwei völlig getrennte Praxen unter derselben Postanschrift befinden, z. B. in zwei verschiedenen Stockwerken desselben Gebäudes oder in zwei verschiedenen Einheiten eines Wohnheims, behält sich die CNS das Recht vor, Belege dafür zu verlangen, dass es sich tatsächlich um getrennte Praxen mit getrennten und unabhängigen IT-Kosten handelt

Modalitäten der Antragstellung

Die Pauschale muss auf der Grundlage eines speziellen Formulars zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für das Vorjahr beantragt werden. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nimmt die CNS im Juni die Auszahlung der Pauschale vor.

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