Modalitäten der Kostenübernahme und gesetzliche Grundlagen

Die Modalitäten und Bedingungen für die Übernahme der Kosten für kinesitherapeutische Leistungen sind in der zwischen der CNS und der Association luxembourgeoise des kinésithérapeutes (ALK) vereinbarten Vereinbarung, der Nomenklatur der Handlungen und Dienstleistungen der Masseure-Kinesitherapeuten sowie in spezifischen Bestimmungen der Satzung der CNS festgelegt. Direkte Links zu diesen Rechtsgrundlagen finden Sie unten auf dieser Seite.

Die Bedingungen für die Kostenübernahme werden im Bereich für Versicherte (Physiotherapie) auf unserer Website erläutert. Leistungserbringer finden weiter unten zusätzliche Informationen über das Verfahren zur Validierung von Rezepten und die Funktionsweise der Drittzahler-Rechnungsstellung.

Verfahren zur Validierung von Verschreibungen

Um Anspruch auf eine Erstattung durch die nationale Gesundheitskasse oder die zuständige Kasse des öffentlichen Sektors zu haben, müssen alle kinesitherapeutischen Maßnahmen von einem Arzt verschrieben werden und die Verordnung muss zwingend von der CNS validiert werden. Durch die vorherige Validierung erhält der Leistungserbringer eine Bestätigung, dass die Kosten der Behandlung von der Kranken- und Mutterschaftsversicherung übernommen werden, bevor er mit einer Behandlung beginnt, die sich über mehrere Sitzungen erstreckt.

Antrag auf Validierung durch den Versicherten

Wenn der Versicherte die Validierung beantragt, muss er die ärztliche Originalverordnung per Post an die CNS schicken. Die CNS wird ihm dann einen Kostenübernahmetitel oder eine begründete Ablehnung in Papierform zusenden. Im Falle einer Genehmigung kann er einen Physiotherapeuten aufsuchen und ihm das Rezept und den Kostenübernahmetitel vorlegen.

In diesem Fall ist eine direkte Kostenübernahme durch die CNS (Drittzahler) ausgeschlossen.

Antrag auf Validierung durch den Physiotherapeuten :

Der Antrag auf Validierung durch den Physiotherapeuten bietet gegenüber dem Antrag durch den Versicherten mehrere Vorteile, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der Austausch zwischen den Leistungserbringern und der CNS auf elektronischem Wege erfolgt und somit eine schnellere und zuverlässigere Datenübertragung ermöglicht. Gleichzeitig ist die elektronische Beantragung und Ausstellung der Bestätigung der Kostenübernahme eine notwendige Voraussetzung für die Anwendung des Drittzahlersystems.

Nachdem der Physiotherapeut das Rezept, das der Versicherte erhalten hat, gescannt und die darin enthaltenen Informationen mithilfe eines geeigneten Computerprogramms eingegeben hat, sendet er den gescannten Antrag an die CNS und erhält innerhalb eines Arbeitstages (außer in Sonderfällen) eine Rückmeldung. Die Rückmeldung wird ebenfalls elektronisch übermittelt und besteht entweder aus einer begründeten Ablehnung oder einer Zustimmung, die mit einer Nummer des Kostenübernahmetitels, der Angabe der Gültigkeitsdauer des Titels und Einzelheiten zu den bewilligten Leistungen ergänzt wird.

Verfahren für die Rechnungsstellung

Kostenvorschuss durch die versicherte Person

Der Physiotherapeut legt dem Versicherten am Ende der Behandlung eine Rechnung vor, in der der zu zahlende Gesamtbetrag aufgeführt ist, d. h. der Anteil, den die Krankenversicherung trägt, sowie der Anteil, den der Versicherte selbst zu tragen hat.

Nach der Bezahlung beantragt der Versicherte selbst bei seiner zuständigen Kasse (CNS oder Krankenkasse des öffentlichen Sektors) die Erstattung des von der Krankenversicherung zu tragenden Anteils.

Anwendung des Drittzahlersystems

Das System des Drittzahlers ist nicht anwendbar, wenn der Versicherte selbst eine Bestätigung der Kostenübernahme bei der CNS beantragt hat. In allen anderen Fällen muss es vom Leistungserbringer zwingend angewendet werden, wenn der Versicherte es beantragt und für Leistungen, die an Personen ausgestellt werden, die im Rahmen der Zuständigkeit der Unfallversicherungsgenossenschaft geschützt sind.

Der Teil, der nicht von der Krankenversicherung erstattet wird, wird dem Versicherten direkt von der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten in Rechnung gestellt.

Um die Zahlung des Anteils der Honorare zu erhalten, die der Krankenversicherung im Rahmen des Drittzahlers entgegengehalten werden können, übermittelt der Kinesitherapeut seine Honorarspeicher im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs an die CNS. Der Physiotherapeut kann darin alle geleisteten Sitzungen aufführen, ohne auf das Ende einer Serienbehandlung (mehrere Sitzungen, die durch ein Rezept verschrieben werden) warten zu müssen.

Die Modalitäten der Erstellung und Übermittlung der Rechnungsdateien an die CNS sind im Lastenheft im Anhang der Vereinbarung zwischen der CNS und der ALK vorgesehen und werden im Bereich "Elektronischer Datenaustausch" auf dieser Website erläutert.

Nach der Bearbeitung übermittelt die CNS eine elektronische Datei mit allen Informationen und Gründen zu den Rechnungen, die nicht oder nicht vollständig erstattet wurden, und zahlt dann den fälligen Betrag innerhalb von 30 Tagen aus.

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