Psychotherapeuten

Vergabeverfahren des Leistungserbringercodes

Jeder in Luxemburg tätige Leistungserbringer muss über eine vom Gesundheitsministerium ausgestellte Berufserlaubnis verfügen.

Im Hinblick auf die Einreichung eines Antrags auf vollständige Codezuweisung füllt der Leistungserbringer das Formular "Informationsblatt über die Niederlassung als Psychotherapeut in Luxemburg" aus, fügt die angegebenen Belege bei und sendet das ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Dokument per E-Mail an gefo.cns@secu.lu.

Die Dokumente sind im PDF-Format an         gefo.cns@secu.lu zu senden.
Anträge im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht angenommen.

Dokumente, die an das CNS zu übermitteln sind:

  • Das Informationsblatt über die Niederlassung als Psychotherapeut in Luxemburg ("Fiche de renseignements sur l'établissement comme psychothérapeute au Luxembourg")
  • Eine Kopie der vom Gesundheitsministerium ausgestellten "Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit"
  • Eine Kopie eines Ausweisdokuments
  • Eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung (RIB)

Informationen zur Kostenübernahme und Rechnungsstellung

  • Bei Fragen, die den Austausch zwischen Psychotherapeuten und der CNS im Rahmen der verschiedenen Prozeduren betreffen, wenden sich Psychotherapeuten bitte an:

Wenn Sie die neuesten Informationen per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für den Newsletter für Leistungserbringer an : CNS Update

Zum letzten Mal aktualisiert am