Psychotherapie

Um Anspruch auf eine Erstattung durch die CNS oder die zuständige Kasse des öffentlichen Dienstes zu haben, müssen alle von einem Psychotherapeuten erbrachten Leistungen von einem Arzt verschrieben werden der bescheinigt, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt.

Übernommene Leistungen

Psychotherapeuten in Luxemburg können die folgenden Leistungen erbringen, die von der Krankenversicherung übernommen werden:

  • Einleitende Psychotherapie (SP01)
  • Begleitende Psychotherapie (SP02)
  • Verlängerte unterstützende Psychotherapie (SP03)

Gemäß den Formulierungen dieser Leistungen handelt es sich um eine strukturierte Behandlung, bei der die Leistungen aufeinander folgen.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Ärztliche Verschreibung

Die Kosten für die Leistungen eines Psychotherapeuten werden von der Krankenversicherung nur auf ärztliche Verschreibung übernommen.

Mit seiner ärztlichen Verordnung bestätigt der Arzt, dass es keine medizinische Kontraindikation für eine Psychotherapie gibt, dass keine somatische Ursache für die psychische oder verhaltensbezogene Störung vorliegt bzw. dass diese derzeit behandelt wird und dass eine psychotherapeutische Behandlung angemessen ist.

SP01 - Vorherige oder nachträgliche Verschreibung

Für die einleitenden Psychotherapiesitzungen (SP01) muss die ärztliche Verschreibung nicht zwingend vor Beginn der Sitzungen ausgestellt werden.

Die versicherte Person kann eine bis drei einleitende Psychotherapiesitzungen ohne vorherige ärztliche Verschreibung in Anspruch nehmen. Eine ärztliche Verschreibung ist jedoch zwingend erforderlich und muss innerhalb von 90 Tagen nach der ersten einleitenden Psychotherapiesitzung, für die die Erstattung beantragt wird, ausgestellt werden.

SP02 und SP03 - Nur vorherige Verschreibung

Für begleitende Psychotherapiesitzungen (SP02) und verlängerte unterstützende Psychotherapiesitzungen (SP03) muss die ärztliche Verschreibung vor Beginn der Sitzungen ausgestellt werden.

Beginn der Behandlung

Sofern vom Arzt nicht anders vermerkt, werden ärztliche Verschreibungen für Leistungen von Psychotherapeuten nur dann von der Krankenversicherung erstattet, wenn die Behandlung innerhalb von 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Verschreibung begonnen wird.

Kumulierung von Leistungen

Pro Tag kann nur eine Leistung aus der Nomenklatur (SP01, SP02 oder SP03) angerechnet werden.

Einschränkungen

1. Zeitliche Einschränkungen

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen ist zeitlich begrenzt:

  • alle 5 Jahre bis zu 3 Sitzungen SP01 (einleitende Psychotherapie) und bis zu 24 Sitzungen SP02 (begleitende Psychotherapie)
  • Alle 10 Jahre bis zu 120 Sitzungen SP03 (verlängerte unterstützende Psychotherapie)

Die Zeiträume von 5 bzw. 10 Jahren werden ab dem Datum der Ausstellung der ärztlichen Verschreibung berechnet, die zur Übernahme der Kosten für eine einleitende Psychotherapiesitzung (SP01) geführt hat, was den Beginn der Behandlung kennzeichnet.

Konkretes Beispiel

Ärztliche Verschreibung für SP01, ausgestellt am 15.05.2023. Dieses Datum stellt das Datum des Behandlungsbeginns dar.

Der Versicherte beantragt die Erstattung der SP01-Sitzung(en) aufgrund des Rezepts, welches bescheinigt, dass es keine Kontraindikationen gibt.

Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen für die zeitlichen Einschränkungen der Kostenübernahme.

Der Versicherte hat daher Anspruch auf Erstattung von :

  • bis zu 3 SP01 -Sitzungen während des Zeitraums 14.02.2023 - 14.05.2028 (5 Jahre + 90 Tage vor dem Datum der Verschreibung)
    Erläuterungen: Die Verschreibung für SP01 muss nicht zwingend im voraus ausgestellt werden, sondern spätestens innerhalb von 90 Tagen nach der geleisteten SP01-Sitzung. Daher muss diese Frist von 90 Tagen vor dem Datum der Verschreibung berücksichtigt werden: 15.05.2023 - 90 Tage = 14.02.2023.
  • bis zu 24 SP02-Sitzungen während des Zeitraums 15.05.2023 - 14.05.2028 (5 Jahre)
  • bis zu 120 SP03-Sitzungen während des Zeitraums 15.05.2023 - 14.05.2033 (10 Jahre)

2. Einschränkungen pro Verschreibung

Die erste ärztliche Verordnung deckt maximal 27 Sitzungen ab:

  • 3 Sitzungen der einleitenden Psychotherapie (SP01), und
  • 24 Sitzungen der unterstützenden Psychotherapie (SP02).

Danach ist eine weitere ärztliche Verordnung für jede Serie von 24 Sitzungen der verlängerten unterstützenden Psychotherapie (SP03) erforderlich.

Die Verschreibungen müssen immer die oben aufgeführten Kriterien erfüllen (siehe Abschnitt "Ärztliche Verschreibung").

Übernahme der Kosten

Zahlungsmethode

Vorauszahlung

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden in Form einer Rückerstattung übernommen.

Der Psychotherapeut legt dem Versicherten eine oder mehrere Rechnungen vor (je nach vereinbartem Rhythmus), die den zu zahlenden Gesamtbetrag enthalten, d. h. den von der Krankenversicherung zu tragenden Anteil sowie den vom Versicherten zu tragenden Anteil. Nach der Zahlung beantragt der Versicherte selbst bei seiner zuständigen Kasse (CNS oder Krankenkasse des öffentlichen Dienstes) die Erstattung des Anteils, den die Krankenversicherung zu tragen hat

Der Versicherte muss seiner Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung schicken, der Folgendes enthält:

  • die Honorarquittungen/Rechnungen des Psychotherapeuten. Die Honorarquittungen/Rechnungen müssen ordnungsgemäß beglichen sein und die 13-stellige Identifikationsnummer des Versicherten sowie seinen Vor- und Nachnamen tragen.
  • das Original der ärztlichen Verschreibung, das bei der ersten Einsendung von Honorarquittungen/Rechnungen, die mit dem Rezept verbunden sind, beizufügen ist.
Erstattungssatz

Die in der Nomenklatur der Psychotherapeuten aufgeführten Leistungen werden rückerstattet zu einem Satz von:

  • 70% für Erwachsene ;
  • 100% für Versicherte, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der ärztlichen Verschreibung das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet haben.

FAQ - Psychotherapiesitzungen im Ausland

Kann ich im Ausland eine Psychotherapie machen?

Ja, Sie können sich von einem Psychotherapeuten in einem EU-Mitgliedsland, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz psychotherapeutisch behandeln lassen. Die Bedingungen und Erstattungssätze für die Kostenübernahme sind dieselben, als wenn Sie einen Psychotherapeuten in Luxemburg aufsuchen würden.

Achtung: Wenn Sie Grenzgänger sind und einen Psychotherapeuten in Ihrem Wohnsitzland aufsuchen, ist die Kasse Ihres Wohnsitzlandes für eine mögliche Kostenübernahme zuständig. Bitte richten Sie Ihren Antrag an die zuständige Kasse Ihres Wohnsitzlandes.  

Ich bin Grenzgänger. Kann ich in meinem Wohnsitzland eine Psychotherapie erhalten?

Nach europäischem Recht ist bei Grenzgängern die Kasse des Wohnsitzlandes für die Kostenübernahme der in diesem Land erbrachten Gesundheitsleistungen zuständig. Bitte richten Sie Ihren Antrag an die zuständige Kasse Ihres Wohnsitzlandes.

Kann ich die Kosten für eine Psychotherapie in Luxemburg auf Basis einer von einem ausländischen Arzt ausgestellten ärztlichen Verschreibung erstattet bekommen?

Ja, die ärztliche Verschreibung kann von einem Arzt ausgestellt werden, der in einem EU-Mitgliedsland, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz niedergelassen ist. Sie muss die festgelegten Kriterien erfüllen (siehe "Ärztliche Verschreibung").

Werden Telekonsultationen übernommen?

Nein. Telekonsultationen, sei es in Luxemburg oder im Ausland, werden nicht übernommen, da sie nicht in der Nomenklatur für Psychotherapeuten vorgesehen sind.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater in Luxemburg?

Im Alltag werden die Begriffe Psychologe, Psychiater und Psychotherapeut oft als Synonyme verwendet, dabei sind dies drei unterschiedliche Berufe.

  • Ein Psychologe ist eine Person, die mindestens einen Master in der Psychologie hat und im Bereich der Beratung, Coaching, Training und/oder der Diagnostik tätig ist. Ein Psychologe kann in unterschiedlichen Bereichen arbeiten, z.B. in der klinischen Psychologie, der pädagogischen Psychologie oder der Arbeits- und Organisationspsychologie.
  • Ein Psychiater ist ein Mediziner, der eine Facharztweiterbildung in der Psychiatrie gemacht hat. Im Gegensatz zum Psychologen, hat der Psychiater ein Grundstudium der Medizin absolviert und darf deswegen auch Medikamente verschreiben. Im klinischen Bereich arbeiten Psychiater und Psychologen oft innerhalb eines Behandlungsteams zusammen.
  • Ein Psychotherapeut ist ein Psychologe oder Psychiater, der eine Zusatzausbildung als Psychotherapeut gemacht hat. Diese Ausbildung dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre in Vollzeit und wird berufsbegleitend nach dem Psychologiestudium, bzw. während der psychiatrischen Facharztweiterbildung, absolviert. Nicht jeder Psychologe oder Psychiater ist auch ein Psychotherapeut. Im Artikel 1 des Luxemburger Psychotherapeutengesetz vom 14. Juli 2015 ist der Beruf des Psychotherapeuten genau definiert.

Quelle: Website der ALEP - Association Luxembourgeoise des Etudiants en Psychologie.

Die CNS :

  • übernimmt NICHT die Kosten für Sitzungen mit einem Psychologen
  • übernimmt die Kosten für Sitzungen mit einem Psychiater (siehe unsere Seite "Ärzte")
  • übernimmt die Kosten für Sitzungen mit einem Psychotherapeuten (seit dem 1. Februar 2023)

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