Optiker

Die Dokumente sind im PDF-Format an
gefo.cns@secu.lu zu senden.
Dateien im JPEG- und HTM-Format können nicht geöffnet werden und werden daher nicht akzeptiert.

Bedingungen für die Beantragung eines Leistungserbringercodes

Die folgenden Dokumente sind vom Hörgerätakustiker, der den Leistungserbringercode beantragt, vorzulegen:

  1. das "Informationsblatt über die Niederlassung in Luxemburg";
  2. eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers;
  3. eine Kopie der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums;
  4. eine Kopie der Eintragung in der Handwerkerrolle;
  5. eine Kopie der Satzung des Unternehmens;
  6. einen Bankauszug (RIB).

Zuweisung eines Leistungserbringercodes

Der Leistungserbringer, der von der CNS zugelassen wird, erhält einen Leistungserbringercode, der anschließend auf allen Dokumenten erscheinen muss, die im Rahmen der Kommunikation mit der Krankenversicherung verwendet werden.

Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Bei Fragen zur Kostenübernahme ihrer Dienstleistungen durch die CNS wenden sich die Leistungserbringer bitte an: opticiens.cns@secu.lu

Wenn Sie die neuesten Informationen per E-Mail erhalten möchten, melden Sie sich für den Newsletter für Leistungserbringer an: CNS Update

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