Progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT)

Sie haben Patienten, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, und Sie glauben, dass eine progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischer Sicht zur Verbesserung ihres Gesundheitszustands oder zur Förderung ihrer Genesung beitragen könnte?

In diesem Fall schlagen Sie ihnen die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen (RPTRT) vor.

Was ist die progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen?

Die progressive Arbeitsaufnahme ersetzt seit 2019 den früheren " Mi-temps thérapeutique " (therapeutische Halbzeitbeschäftigung).

Diese Maßnahme ermöglicht es dem arbeitsunfähigen Patienten, während seiner Genesungsphase, insbesondere nach einer längeren Krankheitsphase, schrittweise an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Ziel ist es, eine sanfte Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag im eigenen Tempo zu ermöglichen und so maßgeblich zur Verbesserung des Gesundheitszustands des Patienten beizutragen.

Als behandelnder Arzt kennen Sie die Situation Ihrer Patienten und können den Vorgang für eine progressive Arbeitsaufnahme in die Wege leiten.

Einen Antrag stellen

Wie wird der Antrag gestellt - wer kümmert sich um was?

1. Ärztliche Sprechstunde

Als behandelnder Arzt können Sie den Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass sich eine solche Arbeitsaufnahme positiv auf die Genesung Ihres Patienten auswirken kann. Nachdem Sie dies mit Ihrem Patienten besprochen haben, können Sie gemeinsam das Standardformular "Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme aus therapeutischen Gründen" ausfüllen, das  auf der CNS-Website heruntergeladen werden kann.

Voraussetzungen:

  • Ihr Patient muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der CNS arbeitsunfähig sein.
  • Ihr Patient muss in den drei Monaten vor der Antragstellung mindestens einen Monat lang arbeitsunfähig gewesen sein.

2. Zustimmung des Arbeitgebers

Sobald das Formular ausgefüllt und von Ihnen und Ihrem Patienten unterschrieben ist, muss der Patient die Zustimmung bei seinem Arbeitgeber einholen.

Der Arbeitgeber stimmt zu, indem er das Formular unterschreibt.

3. Übermittlung des Antrags an die CNS zwecks Bewilligung

Sobald das Formular ausgefüllt und von Ihnen, Ihrem Patienten und dem Arbeitgeber unterzeichnet ist, kann der Antrag auf Bewilligung vom Patienten per Post an die CNS gesendet werden (ohne Briefmarke aus Luxemburg) :

Caisse nationale de santé
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg

Bevor der Patient mit der progressiven Arbeitsaufnahme beginnen kann, muss er die vorherige Genehmigung der CNS erhalten haben, nach einer positiven Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit (Contrôle médical de la sécurité sociale). Die CNS teilt die Entscheidung dem Patienten und dem Arbeitgeber so schnell wie möglich schriftlich mit.

Wenn eine der drei Parteien den Antrag ablehnt, ist der Antrag auf progressive Arbeitsaufnahme nicht zulässig.

Andere Fragen/ In der Praxis

Muss während der Maßnahme zusätzlich zum Standardformular ein ärztliches Attest ausgestellt werden?

Ja, während der gesamten Dauer der Maßnahme zur Arbeitsaufnahme muss eine ärztliche Bescheinigung über eine Vollzeitarbeitsunfähigkeit vorgelegt werden und der Patient gilt arbeitsrechtlich als arbeitsunfähig.

Es ist nicht notwendig, ein neues Attest auszustellen, wenn Ihr Patient während der Maßnahme nicht arbeiten kann.

Jede Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit beendet jedoch die Maßnahme, z. B. ein gesetzlicher Urlaub oder eine vorzeitige Arbeitsaufnahme in Vollzeit (100% der normalen Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag).

Zu wie viel Prozent kann oder muss mein Patient während der Maßnahme zur Arbeit gehen?

Die Maßnahme sieht keine festen Sätze vor. Ihr Patient kann daher die Arbeitsaufnahme schrittweise an seinen Gesundheitszustand anpassen, um eine Verbesserung zu fördern. Es ist Sache des Patienten, nach seinen Bedürfnissen zu entscheiden, wie viele Stunden er arbeiten kann, und dies mit seinem Arbeitgeber zu besprechen. Sobald der Patient wieder Vollzeit arbeiten kann (gemäß seines Arbeitsvertrags), wird die Maßnahme dadurch beendet.

Gelten die Ausgangsregeln bei Arbeitsunfähigkeit während der Maßnahme?

Nein, die Ausgangsregelung bei Krankheit gilt während der Maßnahme nicht.

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