Wiedereinführung der Telekonsultationen

Die Gesundheitsdirektion hat soeben eine neue Verordnung veröffentlicht mit Gültigkeit ab 16.07.2022 bis 15.10.2022.

Die CNS verfügt somit über die gesetzliche Grundlage, um ab diesem Datum die Kosten für Telekonsultationen erstatten zu können.

Die CNS möchte darauf hinweisen, dass die Gesundheitsdirektion Empfehlungen bezüglich dieser Maßnahme ausgesprochen hat, die besagen, dass es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, die denselben Qualitätsanforderungen genügen muss wie die medizinische Praxis in Anwesenheit, mit Ausnahme der körperlichen Untersuchung, und dass der Patient dem telekonsultierenden Gesundheitsdienstleister bekannt sein muss, weil in den letzten 12 Monaten vor der Telekonsultation eine physische Konsultation stattgefunden hat.

Daraus folgt, dass :

  • Der telefonische Empfang von Patienten für praktische Fragen und Terminvereinbarungen keine Telekonsultation ist;
  • Telefonische Beratung, d. h. ein Gesundheitsdienstleister berät Patienten telefonisch in einer begrenzten medizinischen Angelegenheit, ist keine Telekonsultation;
  • Eine Telekonsultation führt in der Regel nicht zu einer Zeitersparnis für den Gesundheitsdienstleister.

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