Die CNS warnt vor Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die auf Online-Plattformen ohne Konsultation oder Untersuchung durch einen Arzt bestellt werden können.
Die CNS lehnt solche online erworbenen Bescheinigungen ohne persönlichen Kontakt mit dem Arzt ab. Es wird keine Geldentschädigung gezahlt und der Arbeitgeber wird darüber informiert.
Neben den möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen droht dem Versicherten, der von solchen Bescheinigungen Gebrauch macht, ein Ordnungsgeld und eine strafrechtliche Verfolgung durch die CNS.