Die Direkte Sofortzahlung (Paiement immédiat direct PID) steht den Ärzten (Allgemeinmediziner, Fachärzte und Zahnärzte) seit einigen Monaten zur Verfügung.
Wenn Ihr Arzt bereits das PID-System verwendet, müssen Sie die von der Krankenversicherung übernommenen Kosten nicht mehr vorstrecken, da Ihr Arzt direkt von der CNS eine sofortige Überweisung des von der CNS übernommenen Betrags erhält.
Profitieren Sie von der Direkten Sofortzahlung: Kein Kostenvorschuss, die CNS kümmert sich um alles!
Mit dem PID-System:
- Schluss mit dem Kostenvorschuss!
- Schluss mit dem Postversand!
- Schluss mit dem Warten auf Ihre Erstattung!
Fragen Sie Ihren Arzt, ob er bereits mit dem PID-System ausgestattet ist.
Was sind die Vorteile des PID?
Schluss mit dem Kostenvorschuss!
Mit dem PID müssen Sie keine Kosten mehr vorstrecken. Der Anteil, den die CNS normalerweise erstattet (88% für Ärzte), wird direkt an den Arzt gezahlt. Sie müssen nur noch Ihre persönliche Beteiligung (die restlichen 12%) sowie Sonderhonorare (Code CP) für persönliche Ansprüche bezahlen.
Wissenswert: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen Sie keine persönliche Beteiligung bezahlen, da alles zu 100% übernommen wird!
Schluss mit dem Postversand!
Mit dem PID müssen Sie Ihren Erstattungsantrag nicht mehr an die CNS schicken oder in einer Zweigstelle abgeben! Kein Kostenvorschuss, kein Antrag auf Erstattung.
Schluss mit dem Warten auf Ihre Erstattung!
Mit dem PID müssen Sie nicht mehr auf Ihre Erstattung warten.
Woher weiß ich, ob mein Arzt den PID verwendet?
Fragen Sie Ihren Arzt, ob er bereits den PID nutzt!
Es gibt keine öffentlich zugängliche Liste, in der alle Ärzte aufgeführt sind, die die Direkte Sofortzahlung (PID) verwenden.
Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit, die CNS, das Informatikzentrum der sozialen Sicherheit und die Agence eSanté arbeiten engagiert daran, die Einführung des PID-Systems zu beschleunigen, um so dem Arzt die Möglichkeit zu geben, den von der Krankenversicherung gedeckten Teil des Betrags direkt zu erhalten und die Zahlung des Versicherten auf seinen Eigenanteil zu beschränken.
Häufig gestelle Fragen
Was ist der PID konkret?
Die Direkte Sofortzahlung (PID) ermöglicht es Ihrem Arzt, den von der Krankenversicherung gedeckten Teil des Betrags direkt von der CNS zu erhalten. Die Überweisung der CNS erfolgt sofort, so dass Ihr Arzt den entsprechenden Betrag innerhalb weniger Sekunden auf seinem Bankkonto erhält.
Ein etwaiger von Ihnen zu tragender Betrag (Ihre Eigenbeteiligung) wird von Ihnen direkt an den Arzt gezahlt.
Gilt das PID-System nur für CNS-Versicherte?
Das PID-System gilt für alle Versicherten, die in Luxemburg durch die Kranken- und Mutterschaftsversicherung (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) abgedeckt sind.
Was ist mit anderen Mitteln der Kostenerstattung / Kostenübernahme?
Das PID-System soll keine bestehende Kostenübernahmeart ersetzen. Die herkömmlichen und beschleunigten Kostenerstattungen bestehen also weiterhin, insbesondere:
- wenn Ihr Arzt noch nicht (technisch) auf den PID vorbereitet ist;
- wenn ein technisches Problem auftritt;
- wenn Sie den PID nicht nutzen wollen;
- wenn Sie mit der CNS-Gebührenordnung nicht einverstanden sind (Arzt und/oder Patient).
Mit anderen Worten: Jede Honorarabrechnung, deren Kosten Sie (oder ein Dritter) vorgestreckt haben, kann zur Erstattung an die CNS eingereicht werden.
Wenn mein Arzt die PID-Kostenübernahme nutzt, welche Unterlagen erhalte ich?
Von Ihrem Arzt
Ihr Arzt druckt eine Quittung gemäß der vorgesehenen Vorlage aus. Im Rahmen des PIDs darf ein Honorarbeleg nicht ausgedruckt werden.
Von der CNS
Im Anschluss an die PID-Kostenübernahme erhalten Sie von der CNS:
- entweder eine Aufstellung der im Rahmen der direkten Kostenübernahme PID erbrachten Leistungen (relevé des prestations fournies par voie de prise en charge directe PID), die nach jeder Konsultation digital direkt in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu hinterlegt wird, wenn Sie die eDelivery-Funktion aktiviert haben;
- oder eine Aufstellung der im Rahmen der direkten Kostenübernahme PID erbrachten Leistungen (relevé des prestations fournies par voie de prise en charge directe PID), die einmal im Monat per Post versandt wird, wenn Sie die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu nicht aktiviert haben.
Wie kann ich die eDelivery-Funktion auf MyGuichet.lu aktivieren, um meine PID-Leistungsaufstellung digital zu erhalten?
Wie kann ich eDelivery aktivieren? Ganz einfach:
- Melden Sie sich in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu mit Ihrer Authentifizierungsmethode (LuxTrust, GouvID, eIDAS) an, indem Sie hier klicken.
- Scrollen Sie unter "Meine Daten > Krankenkasse > Aktivierung der Dienste" bis zu "eDelivery: Erhalten Sie Ihre Dokumente im PDF-Format" ...
- ... und klicken Sie auf "Aktiviert"!
Warum erhalte ich den PID-Auszug meines mitversicherten Familienmitglieds nicht in meinem persönlichen MyGuichet.lu Bereich?
Der PID-Auszug wird immer direkt an den Patienten gesendet:
- Wenn der mitversicherte Patient über einen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügt und die eDelivery-Funktion aktiviert hat, erhält er den PID-Auszug unmittelbar nach dem Arztbesuch in seinem Bereich.
- Verfügt der mitversicherte Patient nicht über einen persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu, erhält er den PID-Auszug per Post in der ersten Woche des auf den Arztbesuch folgenden Monats.
Muss ich noch ein Dokument an die CNS schicken?
Nein! Die Quittung, die Sie vom Arzt erhalten haben, muss nicht an die CNS gesendet werden, da die Zahlung direkt erfolgt ist und somit keine Rückerstattung erforderlich ist.
Die PID-Leistungsaufstellung, die Sie von der CNS erhalten haben, können Sie an Ihre Zusatzversicherung schicken, falls Sie eine haben.