Änderung der Adresse und der Familiensituation

Luxemburgische Gebietsansässige

Die in Luxemburg ansässigen Personen brauchen ihre Adressänderung oder Änderung der Familiensituation der CNS nicht mitzuteilen.

Die luxemburgische Wohnsitzgemeinde gibt die Änderungen direkt an das Nationale Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) weiter.

Nichtansässige

Achtung

Für die Bearbeitung jeglicher Anträge muss die 13-stellige Matrikelnummer immer angegeben werden.

Änderung der Adresse

Änderungen über MyGuichet.lu

Ein neuer Webservice auf MyGuichet.lu "Antrag auf Aktualisierung der Wohnsitzadresse oder der familiären Situation" ermöglicht es Nichtansässigen, eine Änderung der Adresse auf einfache Weise an das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP) des luxemburgischen Staates zu übermitteln.

Die Mitteilung einer Änderung der Adresse an das RNPP kann jetzt online, rund um die Uhr über MyGuichet.lu erfolgen, ohne dass ein LuxTrust-Produkt erforderlich ist. Für alle anderen Aktualisierungen bleibt ein LuxTrust-Produkt unverzichtbar.

Am Ende des Vorgangs werden die folgenden Dokumente im PDF-Format angefordert:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • eine Wohnsitzbescheinigung
Änderung der Familiensituation

Antrag an die CNS

Die Mitteilung über die Änderung der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Geburt, Sterbefall) muss bei der CNS schriftlich, also per Post oder per Email an die Abteilung "Service Coassurance et Signalétique" gerichtet werden.

Der Mitteilung über eine Änderung der Familiensituation muss die Heiratsurkunde, die Scheidungsurkunde, die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde ..., beigefügt werden.

Änderungen über MyGuichet.lu

Ein neuer Webservice auf MyGuichet.lu "Antrag auf Aktualisierung der Wohnsitzadresse oder der familiären Situation" ermöglicht es Nichtansässigen, eine Änderung der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Geburt, Sterbefall) auf einfache Weise an das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP) des luxemburgischen Staates zu übermitteln.

Die Mitteilung einer Änderung der Familiensituation an das RNPP kann jetzt online, rund um die Uhr über MyGuichet.lu erfolgen, ohne dass ein LuxTrust-Produkt erforderlich ist. Für alle anderen Aktualisierungen bleibt ein LuxTrust-Produkt unverzichtbar.

Am Ende des Vorgangs werden die beizufügenden Dokumente angezeigt.

Eintragung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft

Lebenspartner, die im Ausland eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, können diese auf Wunsch in Luxemburg offiziell anerkennen lassen indem sie bei der Generalstaatsanwaltschaft die Eintragung ihrer Partnerschaft in das Personenstandsregister beantragen.

Durch die Eintragung in das Personenstandsregister wird die ausländische Lebenspartnerschaft der luxemburgischen Lebenspartnerschaft gleichgestellt.

Die Eintragung des Partners im RNPP erfolgt nach der Eintragung im Personenstandsregister.

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