Wenn ein Versicherter eine Beschwerde einreichen will, sei es über die Qualität des Empfangs am Schalter oder am Telefon, die Reaktionszeit per Telefon oder E-Mail, ein Verwaltungsproblem mit einer Akte, so kann er seine Beschwerde
- per Email,
- per Post,
- per Telefon (die Sozialversicherungsnummer sollte griffbereit sein),
- oder in einer Zweigstelle abgeben.
In den meisten Fällen kann so das Problem gelöst werden.