Beschwerden

Wenn ein Versicherter eine Beschwerde einreichen will, sei es über die Qualität des Empfangs am Schalter oder am Telefon, die Reaktionszeit per Telefon oder E-Mail, ein Verwaltungsproblem mit einer Akte, so kann er seine Beschwerde

  •      per Email,
  •      per Post,
  •      per Telefon (die Sozialversicherungsnummer sollte griffbereit sein),
  •      oder in einer Zweigstelle abgeben.

In den meisten Fällen kann so das Problem gelöst werden.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am