Jedes europäische Land (EWR) hat mindestens eine nationale Kontaktstelle (NKS) benannt, die für die Bereitstellung wesentlicher Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zuständig ist.
Die beiden luxemburgischen Kontaktstellen
Luxemburg hat zwei Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Versorgung eingerichtet, die je nach Thema Ihrer Anfrage unterschiedliche Prioritäten haben. Wenn nötig, arbeiten sie zusammen, um die Bedürfnisse von Patienten und leistungserbringern bestmöglich zu erfüllen.
Die Gesundheitskasse (CNS)
Die Kontaktstelle der CNS befasst sich in erster Linie mit Fragen zu:
- die Erstattung der Kosten für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung;
- vorherige Genehmigung von Behandlungen im Ausland;
- Tarife und die Höhe der Erstattung, die im Rahmen des luxemburgischen Sozialversicherungssystems gelten.
Nationaler Gesundheitsinformations- und Mediationsdienst
Der Nationale Gesundheitsinformations- und Mediationsdienst befasst sich mit Fragen von Patienten aus dem Ausland, die sich in Luxemburg behandeln lassen möchten:
- Luxemburgisches Gesundheitssystem (Leistungserbringer, Normen, Qualität ...);
- Rechte und Pflichten des Patienten;
- Konfliktlösung (Vorgehensweise im Falle von Streitigkeiten).
Was die grenzüberschreitende Versorgung eines in luxemburg Versicherten im Ausland betrifft, so steht diese Leistung den Patienten zu Vefügung für:
- Fragen allgemeiner Art;
- Konfliktlösung (Vorgehen im Falle von Streitigkeiten).
Wenn der Schwerpunkt Ihrer Frage jedoch auf der konkreten Erstattung einer Behandlung im Ausland liegt, wenden Sie sich bitte an die bei der CNS eingerichtete Kontaktstelle.
Netzwerk von grenzüberschreitenden Versorgungskontaktstellen
In jedem EWR-Staat gibt es mindestens eine nationale Kontaktstelle, die Ihre Fragen zur Organisation der Gesundheitsversorgung und zur grenzüberschreitenden Versorgung beantworten kann:
- Verfügbare Leistungen (Leistungserbringer und Einrichtungen)
- Kosten und Qualität der Versorgung
- Art der Rückzahlung
- Das Vorgehen bei einem Streitfall
- Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen