Der Versicherte, der zwecks Rückerstattung eine Rechnung oder eine Honorarquittung bei der CNS einreicht, erhält einen Abrechnungsbeleg. Dieser enthält nebem der Rückerstattung im Einzelnen, die Bankdaten, sowie den aktuellen Stand der möglichen komplementaren Rückerstattung.
An Hand von Beispielen, soll diese Seite dem Versicherten helfen, den Abrechnungsbeleg besser zu verstehen.
Erklärungen zur Rückerstattung
In der ersten Kolonnen des Beleges (Nr. 1) findet man den Namen des Dienstleisters (Arzt, Physiotherapeut, Krankenpfleger, usw.) oder des Anbieters (Apotheker, Orthopäde, usw.). Die erbrachte Leistung oder Lieferung findet man in der Kolonne daneben (Nr. 2), in der kodifizierten Form, gemäß den verschiedenen Nomenklaturen.
Danach findet man den vom Dienstleister oder Anbieter in Rechnung gestellten Betrag (Nr. 3). Dazu gehören auch die nicht erstattungsfähige Beträge sowie Beträge, die die von der Krankenversicherung übernommenen Tarife überschreiten.
Der Betrag (Nr. 4), der als Grundlage dient für die Berechnung der Rückerstattung befindet sich hier. Alle nicht erstattungsfähige Beträge sowie Beträge, die die von der Krankenversicherung übernommenen Tarife überschreiten, werden hier nicht aufgeführt.
Der Abrechnungsbeleg informiert dann (Nr. 5) über den Betrag zu Lasten des Versicherten, gemäß den Bestimmungen der CNS Satzungen. Dieser Betrag (Nr. 6), der sich aus der Subtraktion des Kassentarifes minus Eigenbeteiligung ergibt, ist die Rückerstattung für den Versicherten.
Unten (Nr. 7) handelt es sich um eine Nummer, die es erlaubt die Rückerstattung zu identifizieren. Die Angabe dieser Referenz zusammen mit der Matrikelnummer des Versicherten ist bei jeder Anfrage, die sich auf eine spezifische Rückerstattung bezieht, unbedingt erforderlich.
Beispiel
Ein Zahnarzt verrechnet Ihnen eine "couronne à facette" (Code DB23) für 300,- € sowie Edelmetalle für 100,- € (CP8).
- Die in Rechnung gestellte Summe beläuft sich auf 400,- €.
- Der Betrag, der für die Gesundheitskasse als Rückerstattungsbasis dient, ist 202,- €.
- Die Kostenrückerstattung beträgt 80 Prozent des Kassentarifs, also 161,60 €.
- Die Eigenbeteiligung des Versicherten beträgt 41,- €.
Achtung: Die Sonderhonorare werden nicht von der CNS rückerstattet (CP1-CP8).
In diesem Fall sieht der Abrechnungsbeleg wie folgt aus:
Bankverbindung
Jeder Abrechnungsbeleg führt das Konto auf, das aktuell im Datensystem der CNS hinterlegt ist und auf welches die Rückerstattung überwiesen wird.
Es wird empfohlen, die Bankverbindung bei Erhalt des Abrechnungsbelegs zu überprüfen.
Wenn die Angaben korrekt sind, legen Sie bitte bei den nächsten Erstattungsanträgen keine Bankverbindung mehr bei.
Wenn die Kontonummer nicht mehr aktuell ist und/oder wenn der Versicherte eine neue Bankverbindung mitteilen möchte – und nur in diesen Fällen –, ist die Änderung der Bankverbindung wie folgt mitzuteilen:
- über das Online-Formular
- per E-Mail an cns@secu.lu
- oder per Brief
Komplementare Rückerstattung
Der Abrechnungsbeleg (Rückseite) gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihrer Eigenbeteiligung gemäß Artikel 154bis der CNS Satzungen.