Zahnprothesen

Prothesentypen

Es gibt zwei Arten von Zahnprothesen:

  • Herausnehmbare Zahnprothese (teilweise oder vollständig)
  • Die festsitzende/fixierte Prothese

Abnehmbare Zahnprothesen

Herausnehmbare Zahnprothesen

Die Wahl einer Prothese hängt von der Anzahl der zu ersetzenden Zähne und den verwendeten Materialien ab:

  • Teilprothesen werden durch Klammern oder Attachments gehalten.
  • Vollprothesen funktionieren nach dem Prinzip, dass zwei identische Oberflächen nebeneinander liegen: Der Speichel zwischen dem Zahnfleisch und der Platte erzeugt einen "Haftsog".

Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken ...)

Festsitzende Zahnprothese

Es gibt verschiedene Arten von festsitzenden Prothesen:

  • Krone: Sie verstärkt einen "plombierten" Zahn, der nicht mehr fest genug ist. Eine Krone kann auch zur Verankerung einer Brücke verwendet werden, die einen oder mehrere Zähne ersetzen soll.
  • Brücke: Sie besteht aus überkronten Pfeilerzähnen und Elementen, die die fehlenden Zähne ersetzen.
  • Stiftzahn (Pivot): Er ersetzt den sichtbaren Teil des Zahns vollständig und wird in der Wurzel verankert.

Bedingungen für die Kostenübernahme

Kostenvoranschlag und Genehmigung

Kostenvoranschlag

Einige Behandlungen sind mit dem Kürzel DSD (dépassement sur devis) gekennzeichnet, was dem Zahnarzt erlaubt, die offiziellen Tarife zu überschreiten, aber nur, wenn er Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag vorgelegt hat und Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Der Zahnarzt kann den Preis für diese Maßnahmen frei und "mit Takt und Maß" festlegen.

Genehmigung

Neben dem Kürzel DSD tragen einige Behandlungen für Zahnersatz auch das Kürzel ACM (autorisation du contrôle médical). In diesem Fall muss der vorherige Kostenvoranschlag an die CNS geschickt werden, da er die Genehmigung des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale, CMSS) erfordert. Ihr Zahnarzt in Luxemburg kümmert sich in der Regel darum, dass der Kostenvoranschlag an die CNS geschickt wird, oder er wird Sie bitten, ihn zu schicken.

Die Akte wird zunächst von der CNS verwaltungstechnisch geprüft und erfasst und dann dem CMSS zur medizinischen Stellungnahme vorgelegt. Wenn der CMSS eine positive Stellungnahme abgibt, schickt Ihnen die CNS die Zustimmung zum Kostenvoranschlag selbst. Diese Zustimmung informiert Sie über den genauen Betrag, den die CNS Ihnen erstattet.

Am Ende der Behandlung schicken Sie der CNS die quittierte Rechnung zusammen mit der Zustimmung zum Kostenvoranschlag, um die Erstattung des Betrags zu beantragen, der in dieser Zustimmung angegeben ist.

Recht auf eine neue Zahnprothese

Festsitzende Prothesen

Diese Prothesen werden in Zeiträumen von 12 Jahren erneuert.

Herausnehmbare Prothesen

Diese Prothesen werden alle fünf Jahre erneuert.

Die Erneuerungsfristen können jedoch vom Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung (CMSS) in folgenden Fällen verkürzt werden:

  • Knochenbruch im Kiefer- und Gesichtsbereich ;
  • Neoplasie, die den Kiefer- und Mundbereich betrifft ;
  • Behandlung mit Biphosphonaten in sehr hohen Dosen ;
  • zahnprothetische Behandlung vor dem vollendeten 17 Lebensjahr.

Einschränkungen

Provisorische Zahnprothesen

Diese Prothesen werden nur übernommen, wenn sie vom Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung (CMSS) als funktionell unerlässlich erklärt wurden und der Kaukoeffizient unter fünfzig Prozent liegt.

Unterfütterungen

Unterfütterung ist die Neugestaltung der Kunststoffplatte oder des Skeletts, um die Prothese an den Mund anzupassen.

Die vollständige (DA75) oder teilweise (DA74) Unterfütterung einer herausnehmbaren (adjunktiven) Zahnprothese wird ab der zweiten Unterfütterung einmal pro Prothese und Kalenderjahr übernommen.

Die vollständige Liste der übernommenen zahnärztlichen Behandlungen und Dienstleistungen ist in der Nomenklatur für Zahnärzte festgelegt. Klicken Sie hier, um zur Nomenklatur für Zahnärzte zu gelangen (Liste im PDF-Format).

Rückerstattung

Zahlungsweise

Zahlungsweise

In der Regel zahlen Sie die Rechnung direkt und beantragen die Rückerstattung bei der CNS.

Sie übermitteln der CNS die Originalrechnung mit der 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer.

Wenn es sich um den ersten Antrag auf Erstattung handelt, ist dem Antrag ein Bankauszug (RIB) beizufügen.

Bei Sendungen an die CNS (L-2980 Luxemburg) aus Luxemburg brauchen Sie keine Briefmarke auf dem Umschlag anzubringen.

Erstattungssatz

Erstattungssatz

Im Allgemeinen werden Zahnprothesen zu 80 % der offiziellen Tarife übernommen.

Sie müssen keinen Eigenanteil von 20 % zahlen:

  • Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den zwei Kalenderjahren vor der Ausstellung des Zahnersatzes jährlich zur Vorsorge einen Zahnarzt aufgesucht haben.
  • Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben..
  • Für die Erneuerung oder Reparatur einer Totalprothese..
  • Für restaurative Prothesen im Kiefer- und Gesichtsbereich.
Sonderhonorare

Sonderhonorare

In bestimmten Situationen können Zahnärzte einen Honorarzuschlag für persönliche Ansprüche (CP) berechnen, sofern sie Sie vorab darüber informiert haben und Ihre Zustimmung vorliegt. Diese Zuschläge werden nicht von der CNS erstattet und sind vollständig von Ihnen zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Sonderhonorare".

Haben Sie Fragen in Bezug auf eine Zahnbehandlung und deren mögliche Erstattung? Besprechen Sie diese Fragen mit Ihrem Zahnarzt! Er ist der beste Ansprechpartner, der Ihnen helfen kann. Da jede Zahnbehandlung einzigartig ist, wird Ihr Zahnarzt von Fall zu Fall abwägen, welche Behandlungen er für notwendig hält. Die CNS kann Ihnen keine medizinischen Ratschläge erteilen.

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