Vorladung zur medizinischen Untersuchung des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit für die Entgegennahme einer orthopädischen Prothese

Der Versicherte wird beim kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS) vorgeladen, um eine orthopädische Prothese zu erhalten. Auf Antrag des Versicherten kann eine Reisekostenerstattung ausgezahlt werden.

Bedingungen der Kostenübernahme

Wird ein Versicherter wegen des Erhalts einer orthopädischen Prothese zum kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS) vorgeladen, kann er dort eine Reisekostenerstattung für die Anfahrt beantragen.
Die Reisekostenerstattung entspricht einer pauschalen Erstattung der für die Fahrt entstandenen Kosten, unabhängig davon, welches Transportmittel der Versicherte benutzt hat.

Rückerstattungssatz

Die Reisekostenerstattung wird in Höhe von 0,21 € pro Kilometer der kürzesten Strecke zwischen dem Ort, an dem sich der Versicherte zum Zeitpunkt der Abfahrt aufhält, und dem Ort, an dem er sich behandeln lässt, ausgezahlt.

Vorgehensweise

Zur Beantragung der Reisekostenerstattung muss der Versicherte die folgenden Dokumente einsenden

  • das ausgefüllte Formular "Erklärung über die Reisekostenerstattung";
  • eine Kopie des Vorladungsschreibens beim CMSS für den Erhalt einer orthopädischen Prothese;
  • eine vom CMSS ausgestellte Anwesenheitsbescheinigung.
 

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