Grundsätzlich muss ein vorheriger Antrag an die CNS gestellt werden, damit die Krankenkasse die Kosten für einen Patiententransport übernimmt. Es gibt Ausnahmen, insbesondere für Notfallsituationen, bei denen eine vorherige Antragstellung nicht möglich ist.
- Medizinische Mehrfachbehandlungen (serienmäßig)
- Geplante Behandlung in einem Krankenhaus
- Rückkehr einer nicht geplanten Behandlung aus dem Ausland nach Luxemburg ( Rückführung)
- Vorladung zur medizinischen Untersuchung des kontrollärztlichen Dienstes der sozialen Sicherheit für die Entgegennahme einer orthopädischen Prothese