Der Versicherte muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Behandlung im Ausland von der Krankenversicherung übernommen wird.
Für eine geplante stationäre Behandlung im Ausland hat der Versicherte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Krankentransport. Das einzige Transportmittel, für das die Kosten übernommen werden, ist der Krankenwagen.
Bitte beachten Sie: Bei jeder im Ausland geplanten Behandlung müssen die Antragsvoraussetzungen sowohl für die Hinreise zum Behandlungsort als auch für die Rückreise erfüllt sein.
Bei Transporten ins Ausland können auf Antrag des Versicherten von der CNS Reisekostenerstattungen gewährt werden.
Reisekosten für Kuren im Ausland werden von der Krankenversicherung nicht übernommen.