Überweisung ins Ausland für einen längeren Zeitraum

Die versicherte Person hat von der CNS eine Genehmigung für eine geplante und längere Behandlung im Ausland erhalten (z.B. eine Genehmigung, die vom 1. September 2019 bis zum 31. März 2020 gültig ist). Es handelt sich um eine Behandlung, die mehrere Hin- und Rückfahrten von Luxemburg in das Behandlungsland erfordert.

Die Bedingungen für die Kostenübernahme für Serientransporte ins Ausland sind jedoch nicht erfüllt.

Unter bestimmten Bedingungen ist die Kostenübernahme für einen einfachen Transport mit einem Krankenwagen möglich, wobei jedoch für jeden Transport ein separater Antrag gestellt werden muss.

Bedingungen der Kostenübernahme

Für jeden einfachen Transport im Krankenwagen, der während der Gültigkeitsdauer der Überweisung ins Ausland stattfindet, muss im Voraus ein Antrag auf Ausstellung einer Kostenübernahmebestätigung durch den Arzt gestellt werden. Dieser muss eine ärztliche Verschreibung ausstellen, in der die medizinischen Gründe angegeben sind, die die Notwendigkeit eines Transports in liegender oder halbsitzender Position rechtfertigen.

Vorgehensweise

Kostenübernahmebestätigung für jede Hinfahrt

Der behandelnde Arzt muss eine ärztliche Verschreibung ausstellen, in dem die medizinischen Gründe angegeben sind, die die Notwendigkeit eines Transports in liegender oder halbsitzender Position rechtfertigen. Diese Verschreibung muss vorab bei der CNS eingereicht werden. Die CNS führt eine administrative Prüfung der Akte durch. Ist diese Prüfung zufriedenstellend, erstellt die CNS eine Kostenübernahmebestätigung, die dem Versicherten zugestellt wird. Findet die Hin- und Rückfahrt am selben Tag statt, stellt der behandelnde Arzt den Antrag für die Rückfahrt auch gleich auf dem Formular für die Hinfahrt.

Kostenübernahmebestätigung für jede Rückfahrt

Der behandelnde Arzt (Arzt, der die Behandlung im Ausland durchgeführt hat, bzw. der Arzt, der die Entlassung aus dem Krankenhaus genehmigt hat) muss eine ärztliche Verschreibung ausstellen, in der die medizinischen Gründe angegeben sind, die die Notwendigkeit eines Transports in liegender oder halbsitzender Position rechtfertigen. Diese Verschreibung muss bei der CNS eingereicht werden. Die CNS führt eine administrative Prüfung der Akte durch. Ist diese Prüfung zufriedenstellend, erstellt die CNS eine Kostenübernahmebestätigung, die dem Versicherten zugestellt wird.

Rückerstattung / Kostenübernahme

Der Versicherte kann:

  • dem zugelassenen Transportdienstleister die Kostenübernahmebestätigung aushändigen, damit der dieser die Kostenübernahme durch den Drittzahler beantragen kann. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, zahlt der Versicherte nur den von der Krankenversicherung nicht übernommenen Teil der Kosten an den Transportdienstleister.
  • die Kosten vorstrecken und anschließend eine Rückerstattung bei der CNS beantragen. Bei den beizufügenden Dokumenten handelt es sich um die quittierte Rechnung des zugelassenen Transportdienstleisters und die gültige Kostenübernahmebestätigung.

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