Die Satzungen der CNS bezeichnen Ambulanztransporte, die keine Serientransporte sind, als "einfache Transporte per Krankenwagen" (mit Ausnahme von Ambulanztransporten des CGDIS, die von der 112-Notrufzentrale im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls veranlasst werden).
Geplante Behandlung in einem Krankenhaus
oder Rückkehr von einer geplanten Krankenhausbehandlung