Transport per Krankenwagen

Der Versicherte hat eine geplante Behandlung im Krankenhaus in Luxemburg oder kehrt von einer geplanten Behandlung im Krankenhaus in Luxemburg zurück. Ein einfacher Transport mit einem Krankenwagen kann unter bestimmten Bedingungen übernommen werden.

Bedingungen der Kostenübernahme

Transporte im Krankenwagen im Rahmen einer geplanten Behandlung werden in Luxemburg nur bei stationärem oder ambulantem Aufenthalt in einer Krankenhauseinrichtung übernommen.

Transporte für eine Konsultation in einer Arztpraxis, auch wenn diese sich innerhalb eines Krankenhauses befindet, werden von der Krankenversicherung nicht übernommen.

Die Versicherten müssen sich von dem behandelnden Arzt eine ärztliche Verschreibung ausstellen lassen, auf der die medizinischen Gründe angegeben sind, die einen Transport in liegender oder halbsitzender Position für die Hin- oder Rückfahrt rechtfertigen. Die ärztliche Verschreibung muss, wenn sie nicht vor dem Transport ausgestellt wurde, spätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Transport ausgestellt werden. Diese letzte Bedingung ist nicht erforderlich, wenn der mit der Behandlung beauftragte Arzt bescheinigt, dass die betreffende versicherte Person in eine Poliklinik eingewiesen wurde.

Vorgehensweise

Für einen einfachen Transport mit dem Krankenwagen in Luxemburg braucht der Versicherte keine vorherige Genehmigung bei der CNS zu beantragen.

Der Versicherte muss sich rechtzeitig eine ärztlichs Verschreibung ausstellen lassen, aus dem die Notwendigkeit eines Transports in liegender oder halbsitzender Position hervorgeht. Der Versicherte muss diese Verschreibung der quittierten Rechnung des Transportunternehmens beifügen und so seine Rückerstattungsanfrage an die CNS senden.

Rückerstattungssatz

Ambulanztransporte werden zu siebzig Prozent (70%) der Rechnungen erstattet, die entweder auf der Grundlage:

  • eines Mindestbetrags von neununddreißig Euro und sieben Cent (39,07 €) pro Fahrt,
  • oder eines Betrags von einem Euro und neunundzwanzig Cent (1,29 €) pro Kilometer ausgestellt werden.

Für die Berechnung der Route wird die kürzeste Entfernung einkalkuliert zwischen:

  • dem gewöhnlichen Abstellplatz des Krankenwagens, der der Abfahrtsstelle des Versicherten am nächsten liegt,
  • dem Ort der Aufnahme des Versicherten,
  • dem Ort, an dem er oder sie betreut wird,
  • dem Ort, an den der Versicherte, gegebenenfalls nach der Behandlung, zurückkehrt,
  • dem Abstellplatz an dem der Krankenwagen normalerweise stationiert ist.

Wartezeiten werden zu siebzig Prozent (70%) übernommen, wobei einunddreißig Cent (0,31 €) pro Minute für die Hin- und Rückfahrt zum Abfahrtsort des Versicherten angerechnet werden. Diese Kosten können nur dann übernommen werden, wenn die Kosten für die Wartezeit geringer sind als die Kosten für die Hin- und die Rückfahrt.

Die Desinfektion des Krankenwagens wird zu einem Pauschalbetrag von einhundertsechzehn Euro und neunzehn Cent (116,19 €) vollständig übernommen, insofern eine begründete ärztliche Verschreibung, die entweder von dem Arzt, der den Transport angeordnet hat, oder von dem Arzt, der die versicherte Person bei der Aufnahme behandelt, ausgestellt wird.

Hinweis: Die oben beschriebene Spezialdesinfektion wird von der Krankenversicherung nur für Fälle von Infektionskrankheiten übernommen, deren Vorliegen durch Testergebnisse dokumentiert werden müssen.

Für einfache Ambulanztransporte in Luxemburg bleiben 30% des gesetzlichen Tarifs vom Versicherten zu zahlen. Zu dieser Beteiligung kommen eventuelle Zuschläge der Transportunternehmen hinzu. Informieren Sie sich, wenn möglich, über die Preise der Transportunternehmen, bevor Sie sich für einen Dienstleister entscheiden.

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