Bei einer geplanten Behandlung in einem Krankenhaus in Luxemburg hat der Versicherte unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Krankentransportes durch die Krankenversicherung.
Die Kostenübernahme deckt die Fahrt zwischen dem üblichen Aufenthaltsort des Versicherten und dem Krankenhaus. Das einzige Transportmittel, das für eine geplante Behandlung im Krankenhaus in Luxemburg übernommen wird, ist der Krankenwagen.